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IGNORED

Rückforderung von WBK`s


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Geschrieben
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage "verfällt" die Sachkunde?

Eigentlich ganz einfach: die alte Sachkunde kann nicht anerkannt werden, weil sie bei erstmaliger Antragstellung nach WaffG2002 nicht die Voraussetzungen nach § 1 AWaffV erfüllt. Dies wurde auch erlassweise in einigen Bundesländern (wenn nicht gar in allen) klargestellt.

Wer beide Prüfungen absolviert hat, weiß, dass Sachkunde alt und neu ein "kleiner" Unterschied ist. ;)

Nein, ich meinte den 11.10.2002.

Aha, interessant. Da wurde das WaffG2002 verabschiedet, das zum 01.04.2003 in Kraft trat.

Und was soll es mit diesem Datum in Bezug auf Sachkunde auf sich haben ? :huh:

  • 6 Jahre später...
Geschrieben
Am 31.10.2009 um 12:16 schrieb Gottfried Tabor:

Das alles hilft leider gar nichts !

Es hilft nicht mal die früher abgelegte Sachkunde.

WBK komplett abgegeben - und bei Neuantrag läuft das Prozedere komplett durch, als wäre vorher nichts gewesen.

Die Tatsache, daß bei "Bestandskunden" eine alte Sachkunde weitergilt, hat z.B. mit dem Nachweis einer

aktuellen Sachkunde bei Neuantrag nicht das Geringste zu tun.

Das ist ein typischer Fall von Pech gehabt. <_<

Merke : Niemals freiwillig etwas aufgeben, was man irgendwann mal mit Zeit und Geld erworben hat.

Bei mir werden auch verschiedene "Scheine" sogar mit Kostenaufwand regelmäßig verlängert, obwohl aktuell nicht mehr gebraucht,

denn Eins ist sicher :

NICHTS wird billiger oder einfacher :rolleyes:

Hallo an alle, die unsicher sind mit der Wiedererlangung! 

Habe mich heute einmal schlau gemacht und habe die Herren kontaktiert, die die Sachkunde deutschlandweit abnehmen. Ich bekam die Antwort :

"VERWALUNGSVORSCHRIFTEN - WAFFENRECHT"

Zu § 7: Sachkunde
"7.1 Der Umfang der zu fordernden Sachkunde und das Prü-
fungsverfahren sind in den §§ 1 und 2 AWaffV, der anderweitige Nachweis der Sachkunde ist in § 3 AWaffV geregelt.
Nach altem Recht vor einem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfungen und anerkannte anderweitige Sachkundenachweise gelten im bisherigen Umfang weiter."
Ich glaube hier ist alles zur Sachkunde geregelt. LG, Benny. 

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