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Michael Bendun

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  1. Hallo an alle, die unsicher sind mit der Wiedererlangung! Habe mich heute einmal schlau gemacht und habe die Herren kontaktiert, die die Sachkunde deutschlandweit abnehmen. Ich bekam die Antwort : "VERWALUNGSVORSCHRIFTEN - WAFFENRECHT" Zu § 7: Sachkunde "7.1 Der Umfang der zu fordernden Sachkunde und das Prü- fungsverfahren sind in den §§ 1 und 2 AWaffV, der anderweitige Nachweis der Sachkunde ist in § 3 AWaffV geregelt. Nach altem Recht vor einem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfungen und anerkannte anderweitige Sachkundenachweise gelten im bisherigen Umfang weiter." Ich glaube hier ist alles zur Sachkunde geregelt. LG, Benny.
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