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Waffenaufbewahrung in Schützenhäusern


LTS1955

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Dieser Service sollte jedem Betreiber einer Schießstätte freistehen und wenn er eingerichtet wird, als Dienst am Kunden oder auch sogar kostenpflichtiger Service angesehen werden.

Dagegen kann und sollte niemand etwas haben.

Ein solcher Service ist etwas gänzlich anderes, als eine ständige und ausschließliche Verwahrung der Waffen in einer zentralen Lagerstätte vorzuschreiben.

Bei Inanspruchnahme eines solchen Services entscheide immer noch ich, wann und für welche Zeit ich mein Eigentum an welchem Platz gesetzeskonform aufbewahre. Niemand sonst.

Geschrieben
Dieser Service sollte jedem Betreiber einer Schießstätte freistehen und ...

Genau es sind nóch immer meine Waffen und nur ich entscheide, wann ich darauf Zugriff habe und nicht ein Platzwart, Schießstandleiter, oder wie sie sonst alle heißen.

Wenn ich nur auf einem Stand schieße und ich die Gelegenheit habe, die Waffe dort zu lassen, ist das "meine" Entscheidung und nicht die Entscheidung einer Behörde.

Hauptaugenmerk sollte die "Möglichkeit" sein und nichts anderes!

Geschrieben

Ruhig bleiben, Schwimmweste anlegen, langsam schlürfen....

Wenn ich das richtig verstanden habe, geht es um Vereinswaffen, die auf dem Stand gelagert werden sollen. Da kommt es darauf an, ob denn das Gebäude als "unbewohnt" gilt oder nicht. Sollte es unbewohnt sein, so dürfen ohne Aufwand nur 3 Langwaffen dort gelagert werden.

Dann gibt es die Möglichkeit einer Ausnahme. Dazu gibt es meistens ein zweistufiges Verfahren:

1. Schritt: polizeiliche Beratungsstelle als "Sachverständiger" kommen lassen, Ort besichtigen, Konzept erläutern. Die Polizei (oder jemand ähnlich qualifizierter) macht eventuell Vorschläge.

2. Wenn das Konzept umgesetzt ist, kommt die Waffenbehörde und segnet nach Ortsbesichtigung ab.

Das mit Tresoren im Vereinsheim für die persönlichen Waffen ist eine optionale Ergänzung. Ob das Sinnvoll ist, weiß ich nicht. Wer mag, soll halt machen, solange ich nicht muss. Für's KK-Gewehr mag das gangbar sein.

Geschrieben
Ruhig bleiben, Schwimmweste anlegen, langsam schlürfen....

Wenn ich das richtig verstanden habe, geht es um Vereinswaffen, die auf dem Stand gelagert werden sollen. Da kommt es darauf an, ob denn das Gebäude als "unbewohnt" gilt oder nicht. Sollte es unbewohnt sein, so dürfen ohne Aufwand nur 3 Langwaffen dort gelagert werden.

Dann gibt es die Möglichkeit einer Ausnahme. Dazu gibt es meistens ein zweistufiges Verfahren:

1. Schritt: polizeiliche Beratungsstelle als "Sachverständiger" kommen lassen, Ort besichtigen, Konzept erläutern. Die Polizei (oder jemand ähnlich qualifizierter) macht eventuell Vorschläge.

2. Wenn das Konzept umgesetzt ist, kommt die Waffenbehörde und segnet nach Ortsbesichtigung ab.

Das mit Tresoren im Vereinsheim für die persönlichen Waffen ist eine optionale Ergänzung. Ob das Sinnvoll ist, weiß ich nicht. Wer mag, soll halt machen, solange ich nicht muss. Für's KK-Gewehr mag das gangbar sein.

Bei den Berliner Rudower Schützen ist es so, aber die Mitglieder verschließen dort ihre im Behältnis verschlossenen Waffen in einem verschlossenen Behältnis, so dass sie eigentlich alleine den Zugriff haben und somit Besitzer bleiben, weil sie die tatsächliche Gewalt ausüben, wenn sie Zutritt zum Gebäude erhalten.

Finde ich auch ein kompliziertes Konstrukt, da ich erst kürzlich dort eine Waffe beschlagnahmt habe und über die Gesetzeskette nachdenke, obwohl das Gerichtsverfahren zwischenzeitlich eingestellt wurde.

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