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IGNORED

Verkauf in die Schweiz


-Kiwi-

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Guten Abend!

Es ist Herbst und die Schiesssaison geht zuende. In letzer Zeit bin ich richtig begeistert, da ich vom Stgw90 auf ein Standardgewehr gewechselt habe und jetzt will ich mein training umbedingt über den Winter fortsetzen. Ein Luftgewehr muss her! Nur so einfach ist das als Linksschütze nicht.

Ich habe ein brauchbares Angebot gefunden, der Verkäufer ist aber in Deutschland ansässig und ich in der Schweiz. (Luftgewehre sind in DE viel verbreiteter. In der Schweiz sind keine Linksgewehre zu finden) Die Bedingungen für die Einfuhr nach schweizer Waffengesetz sind mir bekannt, doch wie sieht es aus mit der Ausfuhr von Luftgewehren nach deutschem Waffengesetz?

freundliche Grüsse

Geschrieben

Also wie ich inzwischen herausgefunden habe, sind Luftdruckwaffen mit einer Energie < 7.5 Joule, wie in der Schweiz, auch in DE frei Verkäuflich. Somit müsste der Transport über die grenze Porblemlos sein. Kann mir das vielleicht jemand bestätigen?

Nun stellt sich die Frage ob ein Pressluft Match LG diesen Wert überschreitet oder nicht?

Es handelt sich um ein Walther LG200. Ich suche jetzt schon den ganzen Abend. Entweder ist es allgemeinwissen, oder ich bin unfähig.

Mit diesen Gesetzen kann man ja nicht vorsichtig genug sein...

Geschrieben

Kiwi,

wenn das Gewehr das F im Fünfeck hat, ist es völlig egal ob Druckluft, Preßluft oder CO2.

Es kann aus Deutschland problemlos in die Schweiz geschickt werden.

Dort wird es beim Zoll landen, wo Du es abholen mußt.

Was Du nach Schweizer Waffenrecht dort brauchst um es auszulösen mußt Du selbst wissen.

Einen Überweisungsbeleg oder Rechnung solltest Du vorweisen können.

Danach richten sich dann die Zollgebühren und Steuern.

Gruß

Rainer

P.s. Das F im Fünfeck ist das Zeichen für eine Waffe unter 7,5 Joule.

Geschrieben
Somit müsste der Transport über die grenze Porblemlos sein. Kann mir das vielleicht jemand bestätigen?

Ja, das Verbringen von Luftgewehren mit F-Zeichen unter 7,5 Joule oder solchen, die vor 1.1.1970 in den Handel gebracht worden sind, ist nach Anlage 2 Abschnitt 2 UA 2 Nr. 7.1 erlaubnisfrei.

Das Walther LG200 ist meines Wissens für Junioren konzipiert und hat in der Standardausstattung unter 7,5 Joule. Sollte der Verkäufer oder Hersteller Dir aber sagen können.

Und nicht vergessen, die BAFA Eschborn ins Boot zu holen (Außenwirtschaftsgesetz).

Geschrieben
Und nicht vergessen, die BAFA Eschborn ins Boot zu holen (Außenwirtschaftsgesetz).

Hmm, die BAFA ist daran wohl nicht interessiert.

Sicher weiß ich es von Waffen im Kal. .22 lfb. Die interessieren die BAFA nicht.

Luftdruckwaffen außerhalb der EU habe ich noch nicht exportiert,

Aber ich gehe mal davon aus, daß die hier freien Waffen die BAFA noch weniger interessieren.

Sicher, ein kurzer Anruf und die Sache ist geklärt.

Interessiert aber den Schweizer, der hier gepostet hat nicht.

Trotzdem, sicher ist sicher.

Also Kiwi gib Deinem Verkäufer den Tip, daß er mal bei der BAFA anrufen soll,

ob er für den Export eines LG in die Schweiz eine Ausfuhrgenehmigung braucht.

Die Tel. Nr. in Deutschland ist 06196/908-695

Ist gleich die Durchwahl zum Herrn Herold.

Der kennt sich aus, und kann sofort Antwort geben.

Gruß

Rainer

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