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IGNORED

Ermittlung gegen Volksmusikstar - Startschuss mit Schreckschusswaffe


Colt-1911

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Ich habe soeben diesen Artikel auf Visier Online entdeckt.

Volkmusikstar - Startschuss mit Schreckschusswaffe

Da stellt sich mir jetzt schon die Frage ob hier nicht die folgenden Paragraphen aus dem WaffG greifen könnten.

§ 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

(3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

5. eine Schreckschuss- oder eine Signalwaffe zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen bei Sportveranstaltungen führt, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.

(4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig

5. mit Schreckschuss- oder mit Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.

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