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IGNORED

Kennzeichnung aller waffenrelevanten Teile


Flens69

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Letzte Woche wollte ich drei Gebrauchtwaffen bei Frankonia kaufen. Also da angerufen, um mir die zum nächstgelegenen Ladengeschäft schicken zu lassen. Bei zweien lief das problemlos, nur eine kam nicht an. Also nochmal angerufen. Dann hieß es plötzlich: "die liegt noch hier, weil die erst in unsere Büchsenmacherei zum Nachstempeln muss". Ich nachgefragt, was denn das für'n Schwachsinn ist, da es sich um einen ganz normalen Standard-Kleinkaliberrevolver mit deutschem Beschuß handelte? Darauf die Antwort: "seit dem neuen WaffG müssen alle waffenrelevanten Teile entsprechend gestempelt sein.".

Da ich bereits ein solches Belegstück habe und dort neben den Beschußstempeln auf dem Rahmen auch noch ein weiterer Nitrostempel auf der Trommel ist, frage ich mich, ob hier hier etwas bezüglich der neuen Gesetzgebung verpasst habe oder ob das nur mal wieder so ein Super-Planlosverkäufer war, der wahrscheinlich acht Wochen vorher noch an der Fleischtheke im Supermarkt bedient hat.......

Irgendwelche Ideen?

Geschrieben

Die Kennzeichnungsplicht § 24 WaffG hat sich eigentlich nicht gändert.

Harlekin

Geschrieben

Harlekin hat Recht darin, dass sich 2009 nichts geändert hat.

Allerdings wurden zum 01.04.2008 wesentliche Veränderungen vorgenommen. Trotzdem ist eine Kennzeichnung auf allen wesentlichen Teilen für Komplettwaffen (für einzeln gehandelte wesentliche Teilen hingegen schon, siehe unten) nicht erforderlich.

Die fett markierten Textteile stellen die Veränderungen dar:

§ 24 WaffG

(1) Wer gewerbsmäßig Schusswaffen herstellt oder in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt, hat unverzüglich mindestens auf einem wesentlichen Teil der Waffe deutlich sichtbar und dauerhaft folgende Angaben anzubringen:

1. den Namen, die Firma oder eine eingetragene Marke eines Waffenherstellers oder -händlers, der im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine gewerbliche Niederlassung hat,

2. das Herstellungsland (zweistelliges Landeskürzel nach ISO 3166),

3. die Bezeichnung der Munition oder, wenn keine Munition verwendet wird, die Bezeichnung der Geschosse,

4. bei Importwaffen zusätzlich das Einfuhrland (Landeskürzel nach ISO 3166) und das Einfuhrjahr und

5. eine fortlaufende Nummer (Seriennummer).

Die Seriennummer nach Satz 1 Nr. 5 ist bei zusammengesetzten Langwaffen auf dem Lauf und bei zusammengesetzten Kurzwaffen auf dem Griffstück anzubringen. Satz 2 gilt nur für Schusswaffen, die ab dem 1. April 2008 hergestellt, auf Dauer erworben oder in den Geltungsbereich des Gesetzes verbracht werden. Auf erlaubnispflichtige Schusswaffen, die Bestandteil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung im Sinne des § 17 sind oder werden sollen, sind Satz 1 und 2 nicht anzuwenden. Auf Schusswaffen im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 2 ist Satz 1 Nr. 2, 4 und 5 nicht anzuwenden. Wesentliche Teile erlaubnispflichtiger Schusswaffen sind gesondert mit einer Seriennummer zu kennzeichnen und in Waffenbüchern nach § 23 zu erfassen, wenn sie einzeln gehandelt werden.

Geschrieben
Bei Gebrauchtwaffen muß das Länderkürzel angebracht werden. Zum Beispil DE für Deutschland.
???

Die Kennzeichnungspflicht betrifft nicht nur die Gebrauchtwaffen sondern auch Neuwaffen!

Z. B. bei Importwaffen ausserhalb der EU!

Die Kennzeichnungspflicht betrifft nur gewerbliche Verkäufer!

Bei Kauf oder Verkauf von privat an privat muß nichts nachgekennzeichnet werden!

Die Kennzeichnungspflicht beschränkt sich nicht nur auf das Landeskürzel!

Neben dem Landeskürzel müssen auch das Einfuhrjahr und die Waffennummer an der vorgeschriebenen Stelle angebracht werden.

  • 4 Monate später...
Geschrieben

Krame den alten Thread nochmal hervor, weil ich Neuigkeiten habe. Wieder wollte ich ein paar gebrauchte Kurzwaffen bei Frankonia erwerben. Nachdem die erste eintraf, war ich schockiert: auf dem brünierten PPK-Klon (Erma EP752S) wurde linksseitig auf dem Schlitten groß die gesamte Waffenseriennummer in den Zinkdruckguß eingefräst. Rechtsseitig war nochmals die Kaliberbezeichnung auf dem Patronenlager eingefräst worden. Auf Nachfrage, was denn der Schwachsinn soll, hier quasi unter Zuhilfenahme von teurer Mitarbeiter-Arbeitszeit die eigenen Sachwerte zu vernichten, kam heraus, dass die von ihrem LRA eine eindeutige Weisung bekommen haben, keine Neu- oder Gebrauchtwaffen ohne eine Seriennummer auf sämtlichen wesentlichen Teilen herauszugeben. Diesbezüglich wurden wohl auch alle Geschäfte instruiert.

In meinem Fall ist die Waffe quasi wertlos gemacht worden, da sammlungstechnisch völlig unbrauchbar und zum Führen als Jäger dank des aufgefrästen Zinkspritzgußes auch unbrauchbar. Wenn Ihr also mit einer Gebrauchtwaffe dort liebäugelt, ist zumindest aus Sammlersicht vorsicht geboten.

Ansonsten würde mich interessieren, ob es noch ein weiteres LRA in Deutschland gibt, das derartigen Schwachsinn schriftlich als Weisung herausgibt?

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