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Kostenverordnung Sprengstoffgesetz


archangel

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Kostenverordnung für das Sprengstoffgesetz.

Es gibt eine Bandbreite für die Gebühren einer Verlängerung oder Neuausstellung nach §27. Die ist aber mit der Menge an genehmigten Pulver nicht zu begründen.

Es geht um den Aufwand der Prüfung für dei Genehmigugn, wie zum Beispiel Kosten für die Anfahrt zur Lagerstelle um die örtlichhn Gegebenheiten in Augenschein zu nehmen. Da werden dann auch die Stunden des Beamten mit abgerechnet. :angry2:

Derjenige, der noch Steuern bezahlt, bezahlt genug für behördliches Handeln. Sollen die Poliitker doch mit den Steuergeldern sparsamer umgehen.

[size="2"]Vielleicht sollte der Forenbetreiber die wichtigsten Links und Texte zentral abrufbar sleebst einstellen, solange es kein Problem mit dem Urheberrecht gibt.[/size] :gutidee:

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