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IGNORED

Eintragung in WBK, Unterlagen


SirSydom

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin,

ich muss meine erste KW in Kürze eintragen lassen.

Da mein Wohn- und Arbeitsort nicht so nahe beisammen liegen dass ich mal kurz aus Amt könnte und auch die Öffnungszeiten mit 9-12 nicht gerade Arbeitnehmerfreundlich sind - alles per Post.

Was muss außer der WBK mit Eintragung vom Händler da noch rein?

Was ist mit dem Nachweis der sicheren Aufbewahrtung? Der Voreintrag ist noch vor WaffG Neu, es wurde da kein Nachweis verlangt oder erbracht. Dazu kommt, die ausstellende Behörde der WBK und Voreintrag ist eine andere als die, die jetzt einzutragen hat.

Also, Foto vom Typschild dazu? Mit geschwärzter Seriennummer?

Das wärs dann, oder?

Gruß

SirSydom

Geschrieben

Servus !

Irgendwie versteht ich nicht, wenn Du Dir schon nicht sicher bist WAS Du mitschicken sollst, warum Du nicht mal zum Telefonhörer greifst, den SB anrufst und IHN fragst ???

Er kann Dir sicherlich verbindlich sagen was er sehen will !

Geschrieben
Servus !

Irgendwie versteht ich nicht, wenn Du Dir schon nicht sicher bist WAS Du mitschicken sollst, warum Du nicht mal zum Telefonhörer greifst, den SB anrufst und IHN fragst ???

Er kann Dir sicherlich verbindlich sagen was er sehen will !

Mir is wurscht was der SB sehen will, ich will was er sehen wollen darf.

Geschrieben

Es sind zwei Behörden "quasi" involviert und evtl. ein Praxis/Chef-Unterschied zwischen alter und neuer Amtsperson.

Da würde ich auch mal informativ/präventiv e-mailen. Tut nicht weh.

Geschrieben
Mir is wurscht was der SB sehen will, ich will was er sehen wollen darf.

Dürfen darf er alles sehen.

Aber warum stellst Du Dich quer?

Wenn er etwas sehen will, was nicht unbedingt erforderlich ist (z.B. die Rechnung) na was solls!

Tu ihm den Gefallen, er siegelt Deinen Kauf ab, und beide sind zufrieden.

Wegen solchen Lappalien macht man keinen Zirkus.

Normalerweise sollte der Eintrag Deines Händlers in der WBK reichen.

Zu der Zeit (vor knapp einem Jahr), wo Du Deinen Voreintrag bekommen hast, wurde noch nicht so intensiv nach der Waffenaufbewahrung gefragt.

Aber das kommt mit ziemlicher Sicherheit sowieso!

Die Behörden schreiben z. Zt. alle Waffenbesitzer an, und verlangen den Nachweis der sicheren Aufbewahrung. (Sofern der noch nicht vorliegt.)

Und den Nachweis bist Du verpflichtet zu erbringen. Sogar schon nach dem WaffG vor dem 25.7.

Und daß Du den Voreintrag von einer anderen Behörde (vom letzten Wohnsitz) bekommen hast, ist absolut unerheblich.

Tu Dir und Deinem SB den Gefallen und leg eine Fotokopie der Rechnung für Deinen Tresor bei.

Oder ein paar Bilder. Tresor zu, Tresor offen, Türblatt, und Typenschild.

Den Nachweis wirst Du sowieso über kurz oder lang erbringen müssen, und was weg ist, ist weg.

Deinem SB ersparst Du Arbeit, und Dir noch mal auf die Anforderung antworten zu müssen.

Schwärzen würde ich aber nichts!

Solltest Du "Besuch" bekommen, wegen Kontrolle der sicheren Aufbewahrung, kannst Du an dem Foto, das dann die netten Herren machen auch nichts mehr schwärzen.

Gruß

Rainer

Geschrieben
...

Oder ein paar Bilder. Tresor zu, Tresor offen, Türblatt, und Typenschild.

...

Schwärzen würde ich aber nichts!

Solltest Du "Besuch" bekommen, wegen Kontrolle der sicheren Aufbewahrung, kannst Du an dem Foto, das dann die netten Herren machen auch nichts mehr schwärzen.

Gruß

Rainer

Ich frage mich/Euch, kann ein Kriminller mit dem Typenschild und der Seriennummer etwas anfangen?

Ist Anhand der Fabrikationsnummer ein leichteres Aufbrechen/Öffnen möglich?

Geschrieben
Ich frage mich/Euch, kann ein Kriminller mit dem Typenschild und der Seriennummer etwas anfangen?

Ist Anhand der Fabrikationsnummer ein leichteres Aufbrechen/Öffnen möglich?

Reine Theorie!

Der Tresorbesitzer könnte mit der Fabrikationsnummer vom Hersteller bei Verlust einen neuen Schlüssel anfordern.

Das kann der Tresorbesitzer mit dem Nachweis daß er den Tresor dann und dann von dem oder dem Händler oder direkt beim Hersteller gekauft hat.

So ohne weiteres kriegt keiner einen Schlüssel für irgendeinen Tresor

Ist natürlich bei elektronischem oder mechanischem Zahlenschloss irrelevant.

Die Übervorsichtigen konstruieren den Fall, daß jemand Zugang zu den Daten der Tresorherstellern hat, und auch Zugang zu den Unterlagen der Meldebehörde.

Dann könnte rein theoretisch illegal ein Nachschlüssel gefertigt werden.

Ich glaube, die Wahrscheinlichkeit daß Dir morgen um 12 Uhr in München auf m Stachus eine Taube auf den Kopf sch***t ist höher. :D

Gruß

Rainer

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