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IGNORED

Frage zu WBK gelb mit Beschränkungen


.45ACP

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

meine gelbe WBK aus dem Jahr 2004 wurde seinerzeit von meiner damaligen Behörde in NRW auf eine Waffenart eingeschränkt.

Diese Praxis widersprach und widerspricht ja bekanntermaßen aktuellem Recht.

Leider habe ich seinerzeit keinen Widerspruch eingelegt und möchte nun eine weitere Waffe einer anderen Waffenart erwerben.

Wie gehe ich hier am besten weiter vor? Mittlerweile wohne ich nicht mehr in NRW. Welche Behörde ist in diesem Fall für mich zuständig, meine aktuelle oder die welche die WBK seinerzeit ausgestellt hat?

Falls sich die Behörde quer stellt, habe ich vermutlich jedoch keine andere Wahl als mein Recht dann einzuklagen :-/ Da ich keinen Rechtsschutz geniesse, wäre dies jedoch nur die zweite Wahl.

Vielen Dank im Voraus!

MfG .45acp

Geschrieben

Bei der für deinen aktuellen Wohnort zuständigen Behörde musst du die Aufhebung der Beschränkung beantragen!

Geschrieben
Bei der für deinen aktuellen Wohnort zuständigen Behörde musst du die Aufhebung der Beschränkung beantragen!

Ist das wirklich ein Antrag oder nicht eher nur eine Anregung?

Ein Antrag ist im öffentlichen Recht beziehungsweise im Prozessrecht das Begehren eines Verhaltens von einer öffentlichen Stelle (Behörde oder Gericht). Letzteres unterscheidet sich von der bloßen Anregung dadurch, dass beim Antrag eine Entscheidung erwartet wird und der Antragsteller auch ein Recht auf eine Entscheidung hat.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Antrag

Ein Recht auf Entscheidung hattest du damals und dem wurde auch teilweise entsprochen. Da du dagegen nicht vorgegangen bist ist Bestandskraft eingetreten und die Behörde kann das nur noch freiwillig ändern, ohne dass du einen Anspruch darauf hast.

Gegen eine Ablehnung der Anregung kannst du nicht Widersprich einlegen oder klagen.

Das wäre ja sonst eine Umgehung der einmonatigen Rechtsmittelfrist für Beanstandungen an der seinerzeit ausgestellten WBK.

Es kann also sein, dass du erst eine weitere gelbe uneingeschränkte WBK beantragen musst und erst wenn die abgelehnt wird dagegen vorgehen kannst.

Geschrieben

Da er gegen die damalige Einschränkung keine Rechtsmittel eingelegt hat, sind diese rechtskräftig geworden. Ohne Antrag wird es wohl keine Entscheidung zur Aufhebung der Einschränkung kommen. Warum sollte die Behörde ohne Antrag einen rechtskräftigen Bescheid ändern, aus Menschenliebe?

Geschrieben
Da er gegen die damalige Einschränkung keine Rechtsmittel eingelegt hat, sind diese rechtskräftig geworden.
Sehe ich genauso, s.o.
Warum sollte die Behörde ohne Antrag einen rechtskräftigen Bescheid ändern, aus Menschenliebe?
Zugegeben, die Chancen stehen eher schlecht. Allerdings soll es auch noch SBs geben die sich dem Recht verpflichtet fühlen. Außerdem können die sich einer Entscheidung ohnehin nicht entziehen, da der Threadstarter ja jederzeit eine neue gelbe WBK beantragen könnte (die dann allerdings gebührenpflichtig wäre).
Ohne Antrag wird es wohl keine Entscheidung zur Aufhebung der Einschränkung kommen.
Eine Antrag auf Aufhebung der Einschränkung wäre wohl unzulässig (Begründung+Alternative dazu s.o.).
Geschrieben

an die zuständige Behörde

WBK Nr ....

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage die Erweiterung der Erwerbsberechtigung für die o.a. WBK gemäß § 14 Absatz 4 Waffengesetz.

mit freundlichen Grüßen

45ACP

(Edit: komisch, bei den Paragrafen kriege ich immer das Dollarzeichen in die Finger.) :peinlich:

Geschrieben
2004 hatten wir doch noch die ALTE gelbe WBK oder nicht?
Seit 1. April 2003 gibt es die neue gelbe WBK. Der Threadstarter hätte seinerzeit bereits eine neue bekommen müssen.
mein amt hat meine alte auch nicht geändert und ich mußte den preis für die NEUE gelbe zahlen ...!
Ist auch richtig so. Ein Umtragen von alter gelber WBK auf neue gelbe WBK ist rechtlich nicht möglich (wenn das einige SBs trotzdem machen, dann nur aus Kulanz).

Und nochmal: Man kann nur beantragen, wofür man im Gesetz eine Anspruchsgrundlage hat. Alles andere ist eine rechtlich unverbindliche Anregung.

Geschrieben

Hallo und guten Morgen,

vielen Dank erst einmal für eure vielen wirklich hilfreichen Antworten!

Ich werde Anfang kommender Woche das Gespräch mit meinem SB suchen. Vielleicht habe ich ja Glück und ich komme um eine Beantragung einer neuen gelben WBK herum.

Es handelt sich bei meiner WBK übrigens um noch um eine alte gelbe wo der Zweizeiler auf der ersten Seite durchgestrichen und auf der Rückseite auf §14 Absatz 4 WaffG verwiesen wurde mit den beschriebenen Einschränkungen.

Ich halte euch auf dem Laufenden ...

Gruß .45acp

Geschrieben
meine gelbe WBK aus dem Jahr 2004 wurde seinerzeit von meiner damaligen Behörde in NRW auf eine Waffenart eingeschränkt.

Diese Praxis widersprach und widerspricht ja bekanntermaßen aktuellem Recht.

Woraus man leider folgern muß: Wer sich nicht wehrt....usw.

Ich und mein Schützenbruder leben auch beide im so schönen NRW.

Ich habe keine Einschränkungen auf der WBK eingestempelt- mein Freund allerdings.

Sinngemäß: Darf nur solche Waffen erwerben, für welche in seinem Sportverband Disziplinen vorgesehen sind.

Also fallen ALLE Einzellader wie Sharps, Winchester High Wall, Ruger Nr1, sowie umgeschäftete Ordonnanzsysteme (wenn auch mehrschüssig) weg.

Auch dieser Schütze hat es akzeptiert und damit seiner Pappe Rechtsgültigkeit verschafft.

Aber seine Argumentation (soll hier nicht kommentiert werden) zur einschränkenden Ausstellung der neuen(!) Gelb WBK:

Wir müssen doch froh sein, noch unserem Hobby nachgehen zu können.

Das hat er nun davon.

MfG!

Geschrieben
Welche Behörde ist in diesem Fall für mich zuständig, meine aktuelle oder die welche die WBK seinerzeit ausgestellt hat?

45iger,

für Dich ist die Behörde an Deinem jetzigen Wohnort zuständig.

Fraglich allerdings, je nach dem wie lange Du schon an Deinem neuen Wohnort bist, ob die jetzt für Dich zuständige Behörde Deine Unterlagen schon hat.

Nimm Dir doch mal einfach die Zeit und fahr mal zu Deiner Behörde.

Stell Dich vor, leg Deine WBK´s auf den Tisch, frag ob sie Deine Unterlagen schon haben, ob Du bei ihnen schon registriert bist, und frag doch mal: "Ich würde mir gerne auf meine Gelbe die oder die Waffe kaufen. Ist doch eigentlich auf gelbe WBK möglich."

Dann hörst Du ja, was Dein neuer SB sagt.

Sagt er ja, ist doch alles in Butter.

Dann bittest Du ihn um die Streichung der Beschränkung.

Wenn er sagt nein, machen wir hier genau so.

Na ja, dann bleibt Dir wahrscheinlich nur die Klage übrig.

Aber vorher mal mit den Leuten reden.

Gruß

Rainer

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Hallo, ich möchte euch eine kurze Rückinfo geben bzgl. der Austragung meiner Einschränkungen in meiner gelben WBK.

Meine Behörde hat diese anstandslos gestrichen, so dass ich nun endlich eine echte gelbe mein eigen nennen darf! :)

Kosten sind keine entstanden... man glaubt es kaum :) Ich habe lediglich einen kurzen Zweizeiler aufgesetzt (siehe Eintrag von "El Marinero"), in welchem ich um die Streichung der eingetragenen Beschränkungen bitte. Anschl. zu meinem SB gegangen und Unterlagen persönlich vorbeigebracht. Nach nur zwei Tagen konnte ich meine WBK wieder abholen!

Also, besten Dank nochmal für eure Hilfe!

Gruß .45ACP

Geschrieben

Grinsend habe ich mir die Komentare durchgelesen.

Bei der Ausstellung meiner Gelben,-ist folgendes passiert!

1.auf der ersten Seite wurde erstmal alles gestrichen!

2.auf die letzte Seite wurde ein Papier aufgeklebt und abgestempelt das """ Alles wieder erlaubte,-das zuerst gestrichen wurde.

Verzei Ihnen;-denn sie wissen nicht was sie tun! !

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