grayson Posted August 27, 2009 Share Posted August 27, 2009 Hallo miteinander! Heute hatte ich ein Schreiben von der Waffenrechtsbehörde (LRA Breisgau-Hochschwarzwald) in der Hand. Sinngemäß: Nach Winnenden sind die Behörden gehalten, die ordnungsgemäße Aufbewahrung von Waffen und Munition erneut zu überprüfen. Daher werden die Waffenbesitzer gebeten, einen entsprechenden Nachweis (Kaufbeleg, ersatzweise Foto mit Typenschild) einzusenden. Wer beides nicht hat, darf auch gerne einen Termin mit der kriminalpolizeilichen Beratungsstelle vereinbaren, die dann kostenfrei vorbeikommt und der Behörde berichtet. Wer seinen Waffenbestand auflösen will, erhält dann noch Hinweise, wie das geht (Abgabe zur Vernichtung, Überlassen an Berechtigte) Frist: 2 Monate (Entweder Nachweis erbringen, Hinweis auf Terminvereinbarung mit der Beratungsstelle oder Hinweis auf geplante Auflösung des Bestandes) Das alles in freundlicher Formulierung, wie ich sie von "meiner" Behörde gewohnt bin. Gruß, Grayson Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.