schneckle Posted August 18, 2009 Share Posted August 18, 2009 Liebe Experten, gesetzt den Fall, ich hätte bei einem Versender eine Waffe bestellt, meine Gelbe mitgeschickt, in der die Waffe eingetragen wird, und bei Empfang stellt sich heraus, dass ich die Waffe zurückgeben muss, weil z.B. Linkhänder statt rechts oder gefällt nicht usw (Fernabsatzgesetz). Was passiert mit dem Eintrag? Kann der einfach gestrichen werden von mir oder vorm Händler oder muss ich damit zum Amt? Dat kostet dann vermutlich Gebühren. Aber ich denke der eine oder andere hat vielleicht schon so eine Situation gehabt? Wär schön, wenn es da Rat gibt. Danke schneckle Link to comment Share on other sites More sharing options...
2nd_Amendment Posted August 18, 2009 Share Posted August 18, 2009 Ruf doch einfach mal bei deinem Amt an und frag nach, verheimlichen kannst du es ohnehin nicht. Normalerweise macht man das beim Internet-Kauf so, dass man die Waffe zunächst nur zur Begutachtung bekommt und der Händler die WBK bei sich behält bis man sein OK gibt. Erst dann erfolgt der Eintrag und das endgültige Überlassen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
El Marinero Posted August 18, 2009 Share Posted August 18, 2009 Was passiert mit dem Eintrag? Kann der einfach gestrichen werden von mir oder vorm Händler oder muss ich damit zum Amt? Dat kostet dann vermutlich Gebühren. Ich nehme mal an, der Händler hat die Waffe eingetragen und Du warst noch nicht beim Amt..Da sollten keine weiteren Gebühren kommen. Es gibt ja bei der Gelben keinen Voreintrag. SB anrufen und eine entsprechende Quittung vom Händler besorgen, dass er die Waffe wieder zurückgenommen hat. Wer die Streichung dann vornimmt, kann der SB entscheiden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest solideogloria Posted August 18, 2009 Share Posted August 18, 2009 Als ich meine erste Waffe bestellen durfte war meine Sachkunde ein halbes Jahr her und ich hätte diese Frage mit Sicherheit nicht beantworten können. Marineros Antwort ist die Lösung. Eine weitere Lösung für viele Fragen im Forum ist es, wenn man nur solche beantwortet, die man auch beantworten möchte. Dem Frager jedesmal völlige geistige Inkontinenz zu unterstellen halte ich dem Miteinander hier für unangemessen. Aber das ist nur meine Meinung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
akkon Posted August 18, 2009 Share Posted August 18, 2009 Ich hatte ein ähnliches Problem und habe nach Rücksprache mit meinem SB den Eintrag selbst sichtbar gestrichen. Er meinte nur das ginge schon da ja eh der Eintrag noch nicht gestempelt war. Link to comment Share on other sites More sharing options...
schneckle Posted August 18, 2009 Author Share Posted August 18, 2009 Vielen Dank für die sachkundigen Antworten. Ich werde mit meinem SB sprechen und hoffe, dass er das gleiche Einsehen hat wie der SB von El Marinero. Es ist immer wieder schön hier im Forum! Danke an die Helfenden! schneckle Link to comment Share on other sites More sharing options...
schneckle Posted August 19, 2009 Author Share Posted August 19, 2009 NACHTRAG an die Interessierten heute morgen mit meiner SB telefoniert. Antwort: Solange das Amt selbst keinen Eintrag gemacht hat, kann der Händler selbst streichen! Ohne Kosten und ohne Amtsschimmel. Danke nochmals für die informativen Antworten. schneckle Link to comment Share on other sites More sharing options...
El Marinero Posted August 19, 2009 Share Posted August 19, 2009 heute morgen mit meiner SB telefoniert. Antwort: Solange das Amt selbst keinen Eintrag gemacht hat, kann der Händler selbst streichen! Ohne Kosten und ohne Amtsschimmel. Na siehste ! Geht doch ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Schwarzwildjäger Posted August 19, 2009 Share Posted August 19, 2009 Ich habe in diesem Thread 11 Beiträge gelöscht, die nichts mit dem Thema oder der Fragestellung des Themenstarters zu tun hatten, sondern nur Verunglimpfungen anderer User oder ähnliches waren. Warum? Siehe oben bei "Bitte beachten"! Gruss SWJ Link to comment Share on other sites More sharing options...
longbowhunter Posted August 20, 2009 Share Posted August 20, 2009 Liebe Experten,gesetzt den Fall, ich hätte bei einem Versender eine Waffe bestellt, meine Gelbe mitgeschickt, in der die Waffe eingetragen wird, und bei Empfang stellt sich heraus, dass ich die Waffe zurückgeben muss, weil z.B. Linkhänder statt rechts oder gefällt nicht usw (Fernabsatzgesetz). Was passiert mit dem Eintrag? Kann der einfach gestrichen werden von mir oder vorm Händler oder muss ich damit zum Amt? Dat kostet dann vermutlich Gebühren. Aber ich denke der eine oder andere hat vielleicht schon so eine Situation gehabt? Wär schön, wenn es da Rat gibt. Danke schneckle Ich hatte mal eine BDF in den 90igern bei einem der beiden großen deutschen Waffenversender ZUR ANSICHT bestellt. Zum Ausweis meiner Berechtigung natürlich die gelbe WBK beigelegt. Das Teil erwies sich als knirschendes Billigding und ging somit zurück. Die Daten waren natürlich (na ja, die hätten erstmal abwarten können auf meinen Anruf, ob ich die überhaupt halten würde) bereits in die gelbe WBK vom Versender eingetragen. Habe dem Sachbearbeiter vor Ort den Sachverhalt geschildert, der die Daten der BDF amtlicherseits mit einem Kugelschreiber von links oben nach rechts unten und rechts oben nach links unten durchstrich, unterschrieb und abstempelte. "Waffe nicht erworben". War kein Problem. Für solche Fälle sind die Felder der WBK, die ja nur einen Verwaltungsvorgang dokumentieren sollen, auch gedacht. Kaufst Du auf grüne WBK nicht innerhalb eines Jahres verfällt der Eintrag ja auch. Also analog zur Bundeswehr: (Sofortiges) Melden macht frei. Nicht jeder Amtsschimmel wiehert und Logik und Sachverstand sind in und außerhalb Amtsstuben ebenso vorhanden wie das Gegenteil. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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