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IGNORED

Neue Gelbe - falscher eintrag


schneckle

Empfohlene Beiträge

Liebe Experten,

gesetzt den Fall, ich hätte bei einem Versender eine Waffe bestellt, meine Gelbe mitgeschickt, in der die Waffe eingetragen wird, und bei Empfang stellt sich heraus, dass ich die Waffe zurückgeben muss, weil z.B. Linkhänder statt rechts oder gefällt nicht usw (Fernabsatzgesetz).

Was passiert mit dem Eintrag? Kann der einfach gestrichen werden von mir oder vorm Händler oder muss ich damit zum Amt? Dat kostet dann vermutlich Gebühren.

Aber ich denke der eine oder andere hat vielleicht schon so eine Situation gehabt?

Wär schön, wenn es da Rat gibt.

Danke

schneckle

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Ruf doch einfach mal bei deinem Amt an und frag nach, verheimlichen kannst du es ohnehin nicht.

Normalerweise macht man das beim Internet-Kauf so, dass man die Waffe zunächst nur zur Begutachtung bekommt und der Händler die WBK bei sich behält bis man sein OK gibt. Erst dann erfolgt der Eintrag und das endgültige Überlassen.

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Was passiert mit dem Eintrag? Kann der einfach gestrichen werden von mir oder vorm Händler oder muss ich damit zum Amt? Dat kostet dann vermutlich Gebühren.

Ich nehme mal an, der Händler hat die Waffe eingetragen und Du warst noch nicht beim Amt..Da sollten keine weiteren Gebühren kommen. Es gibt ja bei der Gelben keinen Voreintrag. SB anrufen und eine entsprechende Quittung vom Händler besorgen, dass er die Waffe wieder zurückgenommen hat. Wer die Streichung dann vornimmt, kann der SB entscheiden.

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Gast solideogloria

Als ich meine erste Waffe bestellen durfte war meine Sachkunde ein halbes Jahr her und ich hätte diese Frage mit Sicherheit nicht beantworten können.

Marineros Antwort ist die Lösung.

Eine weitere Lösung für viele Fragen im Forum ist es, wenn man nur solche beantwortet, die man auch beantworten möchte. Dem Frager jedesmal völlige geistige Inkontinenz zu unterstellen halte ich dem Miteinander hier für unangemessen.

Aber das ist nur meine Meinung.

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NACHTRAG an die Interessierten

heute morgen mit meiner SB telefoniert.

Antwort: Solange das Amt selbst keinen Eintrag gemacht hat, kann der Händler selbst streichen! Ohne Kosten und ohne Amtsschimmel.

Danke nochmals für die informativen Antworten.

schneckle

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Liebe Experten,

gesetzt den Fall, ich hätte bei einem Versender eine Waffe bestellt, meine Gelbe mitgeschickt, in der die Waffe eingetragen wird, und bei Empfang stellt sich heraus, dass ich die Waffe zurückgeben muss, weil z.B. Linkhänder statt rechts oder gefällt nicht usw (Fernabsatzgesetz).

Was passiert mit dem Eintrag? Kann der einfach gestrichen werden von mir oder vorm Händler oder muss ich damit zum Amt? Dat kostet dann vermutlich Gebühren.

Aber ich denke der eine oder andere hat vielleicht schon so eine Situation gehabt?

Wär schön, wenn es da Rat gibt.

Danke

schneckle

Ich hatte mal eine BDF in den 90igern bei einem der beiden großen deutschen Waffenversender ZUR ANSICHT bestellt. Zum Ausweis meiner Berechtigung natürlich die gelbe WBK beigelegt. Das Teil erwies sich als knirschendes Billigding und ging somit zurück. Die Daten waren natürlich (na ja, die hätten erstmal abwarten können auf meinen Anruf, ob ich die überhaupt halten würde) bereits in die gelbe WBK vom Versender eingetragen.

Habe dem Sachbearbeiter vor Ort den Sachverhalt geschildert, der die Daten der BDF amtlicherseits mit einem Kugelschreiber von links oben nach rechts unten und rechts oben nach links unten durchstrich, unterschrieb und abstempelte. "Waffe nicht erworben". War kein Problem.

Für solche Fälle sind die Felder der WBK, die ja nur einen Verwaltungsvorgang dokumentieren sollen, auch gedacht. Kaufst Du auf grüne WBK nicht innerhalb eines Jahres verfällt der Eintrag ja auch.

Also analog zur Bundeswehr: (Sofortiges) Melden macht frei.

Nicht jeder Amtsschimmel wiehert und Logik und Sachverstand sind in und außerhalb Amtsstuben ebenso vorhanden wie das Gegenteil.

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