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IGNORED

Ausleihen einer Waffe


Sxxxxxxx

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Geschrieben

Hallo !

Folgende Situation: Ich bin Besitzer einer WBK gelb neu (Sportschütze) und möchte mir eine Waffe - in diesem Fall ein KK Gewehr / Mehrlader von einem anderen WBK Inhaber (auch Sportschütze) zwecks Begutachtung - Test ausleihen, um es eventuell zu kaufen !

Darf ich dass und wie lange darf ich mir das Gewehr ausleihen - darf ich auch auf dem Stand während der Leihzeit damit probeschiessen ?

Wenn es geht, wo bekommt man einen für solche Fälle vorgefertigten Ausleihvertrag ?

Gruss

Geschrieben

§12 Abs.1 WaffG:

(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten

a)lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit, oder

b)vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung

erwirbt;

Geschrieben
Wenn es geht, wo bekommt man einen für solche Fälle vorgefertigten Ausleihvertrag ?

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