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IGNORED

Verjährungsfristen im Waffenrecht?


GKBubi

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Geschrieben

Hallo Freunde,

ich hätte da mal eine Frage:

ich habe die letzten Wochen und Monate so dermaßen viel über das neue, erneut erneuerte und novelierte Waffenrecht gelesen und gehört, ich könnte mir alles nochmal durch den Kopf gehen lassen. Aber nirgendwo (bin aber auch kein Rechtsgelehrter, der alle Gesetzestexte durchgeackert hat (abgesehen davon, dass ich 99% davon so oder so nicht verstehen würde :rolleyes: )) steht irgend etwas über (eine) Verjährungsfrist/en.

Konstruierter Fall:

Herr Mustermann hat von seinem Vater vor 1975 diverse Waffen geerbt. Ist selbst Mitglied in einem Schützenverein, mit Erben-WBK, aber ohne Mun. Erwerb. Aus diversen Gründen übt Herr M. den Schießsport nicht mehr aktiv aus,

hatte die geerbten Waffen aber zu Hause in einem Kellerschrank (da er sich nicht schlau machte, verpennte er die Gesetzesänderung zur Waffenaufberahrungspflicht 2003 und erwarb keinen vorschriftmäßigen Tresor und der SB hatte anderes zu tun als ihn anzuschreiben). Jetzt hat er die Waffen veräussert, hat aberAngst, dass sein Nachbar (früher mal der dickste Freund), der um die Waffen Bescheid wusste, ihn wegen unsachgemäßer Aufbewahrung von Schußwaffen anzeigen könnte.

Muss Herr M. wirklich Angst haben, und wenn ja, wie lange?

GKBubi

P.S. Das ist wirklich eine fiktive Geschichte, mir geht es nur um etwaige Verjährungsfristen beim Verstoß gegen das gültige Waffenrecht. Pure Neugierde.

Geschrieben
Hallo Freunde,

ich hätte da mal eine Frage:

ich habe die letzten Wochen und Monate so dermaßen viel über das neue, erneut erneuerte und novelierte Waffenrecht gelesen und gehört, ich könnte mir alles nochmal durch den Kopf gehen lassen. Aber nirgendwo (bin aber auch kein Rechtsgelehrter, der alle Gesetzestexte durchgeackert hat (abgesehen davon, dass ich 99% davon so oder so nicht verstehen würde :rolleyes: )) steht irgend etwas über (eine) Verjährungsfrist/en.

Konstruierter Fall:

Herr Mustermann hat von seinem Vater vor 1975 diverse Waffen geerbt. Ist selbst Mitglied in einem Schützenverein, mit Erben-WBK, aber ohne Mun. Erwerb. Aus diversen Gründen übt Herr M. den Schießsport nicht mehr aktiv aus,

hatte die geerbten Waffen aber zu Hause in einem Kellerschrank (da er sich nicht schlau machte, verpennte er die Gesetzesänderung zur Waffenaufberahrungspflicht 2003 und erwarb keinen vorschriftmäßigen Tresor und der SB hatte anderes zu tun als ihn anzuschreiben). Jetzt hat er die Waffen veräussert, hat aberAngst, dass sein Nachbar (früher mal der dickste Freund), der um die Waffen Bescheid wusste, ihn wegen unsachgemäßer Aufbewahrung von Schußwaffen anzeigen könnte.

Muss Herr M. wirklich Angst haben, und wenn ja, wie lange?

GKBubi

P.S. Das ist wirklich eine fiktiver Geschichte, mir geht es nur um etwaige Verjährungsfristen beim Verstoß gegen das gültige Waffenrecht. Pure Neugierde.

Den wichtigsten Teil deiner fiktiven Schilderung habe ich mal hervorgehoben - und erlaube dazu zu setzen: und aus der Erben-WBK austragen lassen - der Tresor wurde anschliessend veräussert. Somit kann der Nachbar im Kopfstand mit den Zehen und den Ohren wackeln ...

Geschrieben
Den wichtigsten Teil deiner fiktiven Schilderung habe ich mal hervorgehoben - und erlaube dazu zu setzen: und aus der Erben-WBK austragen lassen - der Tresor wurde anschliessend veräussert. Somit kann der Nachbar im Kopfstand mit den Zehen und den Ohren wackeln ...

Hallo JuppW,

wenn die Behörde ganz pingelig sein will, muss er den Erwerb des Tresors (den er ja vor dem verkaufen ja erstmal gekauft haben sollte (mit Beleg)) glaubhaft machen.

Die Austragung aus der Erben-WBK führt ja nicht zu einer Überprüfung der vorherigen Aufberwahrungsart.

Nochmal: die Geschichte ist fiktiv (und wahrscheinlich in einigen Punkten weit hergeholt). Mich interessieren die Verjährungsfristen.

(ich habe bewußt dieses unwahrscheinliche Konstrukt genommen, weil es der fiktiven Person nicht darum geht, Waffen/WBK zu bekommen (da sind die Verjährungsfristen, bevor jemand eine WBK beantragen darf, nach einer relevanten Tat (z. Bsp. 60T / 5J), bekannt.

Gibt es im WaffG überhaupt eine Verjährung??

GKBubi

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