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IGNORED

Kleinkaliber-Pistole mit Anschlagsschaft


der graf

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Geschrieben

Hallo,

ich habe da mal eine Frage:

Ich kann ja als Sportschütze eine Selbstlade-Kleinkaliber-Pistole mit einer Gesamtlänge von 42 cm und Lauf+Verschluss von 32 cm erwerben und auch beim BDS in der freien Klasse (z.B. Fallplatte, Speed, Präzision) einsetzten.

Diese Waffe wäre eine Kurzwaffe, weil die Gesamtlänge unter 60 cm liegt.

Wenn ich mir jetzt einen Schaft (eine Art Anschlagschaft) für diese Pistole bastel, steigt die Gesamtlänge über 60 cm. Die Länge von Lauf und Verschluss im geschlossenen Zustand liegt wie gesagt über 30 cm.

Wird diese Waffe damit dann zur Langwaffe?

Darf ich diesen Anschlagschaft überhaupt an die Waffe bauen?

Gruß

Geschrieben

Hallo

eine Kurzwaffe ist eine Kurzwaffe ist eine Kurzwaffe.

Wenn der Schaft ratz fatz wieder zu demontieren ist, bleibt die über 60cm lange Waffe eine KW. Ansonsten müsst eine KW, die in eine Schießmaschine eingespannt wird und einen Lauf von über 30cm hat, auch eine Langwaffe sein. Selbst Langwaffen, die einen Klappschaft haben, der beim Einklappen die Gesamtlänge auf under 60cm verkürzt, zählt behördentechnich zu den KWs.

Steven

Geschrieben
Hallo

eine Kurzwaffe ist eine Kurzwaffe ist eine Kurzwaffe.

Wenn der Schaft ratz fatz wieder zu demontieren ist, bleibt die über 60cm lange Waffe eine KW. Ansonsten müsst eine KW, die in eine Schießmaschine eingespannt wird und einen Lauf von über 30cm hat, auch eine Langwaffe sein. Selbst Langwaffen, die einen Klappschaft haben, der beim Einklappen die Gesamtlänge auf under 60cm verkürzt, zählt behördentechnich zu den KWs.

Steven

Genau

2.6

Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss

in geschlossener Stellung insgesamt länger als

30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare

Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen

sind alle anderen Schusswaffen.

Geschrieben

Danke für die Antworten!!

Wie genau ist die "kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge" eigentlich definiert??

Die Länge aller Teile, die ich brauche, damit die Waffe funktioniert? Oder was unterscheidet die "Gesamtlänge" von der "kürzesten bestimmungsgemäß verwendbaren Gesamtlänge"??

Ich habe leider nirgends eine Definition gefunden...

Geschrieben

Hallo

das hat auch mit nem Klappschaft zu tun. Wenn du das Teil abklappen kannst und die LW funktioniert nicht mehr, bleibt es eine LW. Kannst du das Teil abklappen und du kannst trotzdem damit schießen, ists eine KW.

Steven

Geschrieben
Danke für die Antworten!!

Wie genau ist die "kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge" eigentlich definiert??

Die Länge aller Teile, die ich brauche, damit die Waffe funktioniert? Oder was unterscheidet die "Gesamtlänge" von der "kürzesten bestimmungsgemäß verwendbaren Gesamtlänge"??

Ich habe leider nirgends eine Definition gefunden...

Unter der kürzesten verwendbaren Gesamtlänge versteht man die kürzeste Länge bei der die Waffe noch schussfähig ist.

Das Wort bestimmungsgemäß ist in diesem Zusammenhang ein Korrektiv, damit mögliche Bastelarbeiten (z.B. Absägen des Schaftes) bei der Ermittlung der kürzesten verwendbaren Gesamtlänge nicht berücksichtigt werden.

Dagegen ist das Einklappen eines Klappschaftes oder das Abnehmen eines Anschlagschafts noch bestimmungsgemäß.

Es gibt ein paar intelligente Hersteller, die lange Kurzwaffen mit Klappschäften ausgestattet haben, die nur im ausgeklappten Zustand über einen Kontakt die Waffe schussfähig machen. Bei denen bemisst sich dann die kürzeste verwendbaren Gesamtlänge nach der Länge im ausgeklappten Zustand und somit reicht es dann um rechtlich als Langwaffe zu gelten.

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