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IGNORED

Verschiedene meinungen zur Waffg verschärfung!


Hunter67

Empfohlene Beiträge

Hallo!

In unserem Verein gibt es gerade unterschiedliche meinungen zur Waffg verschärfung.

Einige sind der Meinung das die Gesetzesänderung durch den Bundesrat beschlossen wurden und andere sind der Meinung das der Bundesrat diesbezüglich noch nichts entschieden hat, lediglich zum Sprengstoffgesetz.

Ich persönlich war bis jetzt der Meinung das es beschlossen wurde, bin mir aber nicht mehr so sicher wegen folgender Formulierung aus dem Beschluss:

"Der Bundesrat begrüßt die im vorliegenden Gesetz enthaltenen Änderungen..."

Und dann heisst es

"Der Bundesrat hält es für erforderlich, über die beabsichtigten Änderungen hinaus..."

Wer kann da weiterhelfen und klarheit schaffen?

Ciao,

Hunter

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http://www.bundesrat.de/cln_090/nn_8538/DE...html?__nnn=true

Der Bundesrat hat keinen Eijnspruch gegen das Gesetz erhoben. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren beendet und das Gesetz kann in den in ihm selbst genannten bzw. den gesetzlichen Fristen in Kraft treten. Weiterer Schritte (ausser der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der Verkündung) bedarf es nicht mehr. Letzteres sind aber Automatismen. Es ist nicht erkennbar, dass der BP dieses Gesetz nicht unterzeichnen wird.

Im Gegenteil geht es nach der Wahl ja noch mal los: Die Ermächtigungskompetenz des BMI in Bezug auf zusätzliche Anforderungen an die Sicherung der Schränke und der Einzelwaffen wird (möglicherweise erst mittelfristig) erst die wirklich spürbaren Änderungen ergeben, ebenso die weiteren laufenden Überprüfungen des Bedürfnisses.

Ausserdem soll es nach der Wahl ja auch weitergehen mit der Überprüfung der Sportordnungen im Hinblick auf IPSC und Großkaliberdisziplinen !

Und jetzt noch ein bisschen Wahlwerbung: Nur eine starke FDP wird für uns in dieser Hinsicht günstig sein !

Gruß,

Coltfan (SPD-Mitglied)

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De BR hat wohl den BT gebeten etwas zu prüfen ggf. etwas zu beschliessen. Falls es noch nicht aufgefallen ist, jagen die einem Waffenmissbrauch nach, keinem Sportschützen. Nun wollen die das BVA dazu bringen, keine Alleingänge in Bewilligungen mehr zu machen. Da man evtl. Einfluss auf die Frisur der Menschen bekommen kann. Man verbietet einfach alles Dynamische, Kampfmässige usw.

Da ist wieder ein Rechenfehler, der Tim z.b. trug eine Brille, er hatte eine Sehschwäche, ausserdem passt diese Crowd nichtmal auf ein MTB, die haben naturgemäss nichts mit kampfmässigem schiessen zu tun.

Die die so aussehen, oder sich damit asoziieren können, werden eh prinzipiell so ein Muster tragen. Dann gibts weniger unnatürliche Situationen. Da läuft der Hase lang. Hier wird sozusagen die spanische weisswurst geparkt, deshalb auch den Ärger mit den Prioritäten. Hast Du Dir im Gegenzug mal unsere Landser angeschaut, meinst die schiessen bewegungsdynamisch KK, meinst Du man kann auf dem Acker kicken ?

So würde ich das sehen.

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Ist es jetzt groß genug?

Liebe WO-User,

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Vielleicht haben die Mods auch ZUERST nachgedacht und es DESHALB nicht gelöscht.

Der Thread wurde offenbar im falschen Forum erstellt, nämlich bei "Aktuelles zum Waffenrecht" - wo man (das ist schon mehreren Usern passiert) eben nur posten, aber nicht antworten kann.

Also wurde der Thread offenbar hierhin verschoben, weil man HIER antworten kann.

Zumindest diejenigen, die lesen können.

Also langsam wieder abkühlen - wird Zeit, daß die Bundesliga wieder weitergeht, was? :s75:

==========================

Zur Frage an sich:

Der Bundesrat hatte nichts zu entscheiden, er hätte nur generell (da Einspruchsgesetz) Einspruch einlegen können, darauf hat er verzichtet. Er hat das Gesetz aber mit einer unverbindlichen Empfehlung an die Bundesregierung zurück/weitergeleitet (die sind jetzt wieder dran). Die unverbindliche Empfhelung sagte aus, daß sie das beschlossene Gesetz zwar "begrüßen", darüber hinaus (sozusagen "fürs Protokoll" gern bei nächster Gelegenheit noch ein paar Verschärfungen mehr hätten, nämlich die zigfach aufgelisteten.

Siehe dazu auch Verwirrung: Bundesrat bittet um Verbot...?

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