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IGNORED

Wechselsystem 8x57is auf .22 lfb


apogehar08

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo, ich hoffe man kann jemand bei oben genannten Problem behilfich sein.

Wenn ich auf meiner gelben WBK einen K98 im Kaliber 8x57IS eingetragen habe und ein Wechselsystem in .22 lfb erwerben möchte - muß ich dieses eintragen lassen ?

Muß ich auch zusätzliche k98 Systeme mit Hülse und Verschluß beim Erwerb eintragen lassen ? Falls ja - fällt beides unter 2/6 Regelung ??

Entschuldigt meine Unwissenheit, aber der eine sagt es so und der andere so. Ich wollte einfach Gewißheit bevor ich mir eventuell so etwas kaufe.

Geschrieben

Hallo

Ich habe leider keine Antwort auf Deine Frage,aber mich würde interessieren

wo es für den K98 ein Wechselsystem gibt.

Ich hab schon lang einen 98er aber von einem KK System

für dieses Gewehr hab ich noch nie gehört.

Danke und freundliche Grüsse

aus Niederbayern

Gerd

Geschrieben
Ich hab schon lang einen 98er aber von einem KK System

für dieses Gewehr hab ich noch nie gehört.

Es gab von Erma einen Einstecklauf EL 24 für das

militärische Übungsschießen.

Später hat auch u.a. Voere so einen Lauf gefertigt.

Gibt es manchmal für wenig Geld bei eGun.

edit: Mist, 10 sec. zu spät...

Geschrieben
Reicht für den Einstecklauf als Erwerbsberechtigung

wenn in der Wbk ein 98er eingetragen ist,oder brauchts für das Ding nen extra Eintrag?

Gruss

Gerd

Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte

Einsteckläufe und dazugehörige Verschlüsse (Einstecksysteme) sowie Einsätze, die

dazu bestimmt sind, Munition mit kleinerer Abmessung zu verschießen, und die keine

Einsteckläufe sind;

für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis

eingetragen sind.

Geschrieben
Reicht für den Einstecklauf als Erwerbsberechtigung

wenn in der Wbk ein 98er eingetragen ist,oder brauchts für das Ding nen extra Eintrag?

Gruss

Gerd

Du musst das Ding zusätzlich zum K 98 nach dem Kauf eintragen lassen - einen Voreintrag brauchst Du nicht. War das Deine Frage?

Geschrieben

Wie Ingo schon sagte:

Besitzerlaubnis, sprich WBK, nicht nötig.

Im Gegensatz zu den Kurzwaffen-Wechselsystemen/Läufen.

Muß also nicht eingetragen werden. Erwerbserlaubnis ist die eingetragene Grundwaffe, das Einstecksystem muß dann aber bei Verkauf der Grundwaffe ebenfalls veräußert werden.

Geschrieben
Wie Ingo schon sagte:

Besitzerlaubnis, sprich WBK, nicht nötig.

Im Gegensatz zu den Kurzwaffen-Wechselsystemen/Läufen.

Muß also nicht eingetragen werden. Erwerbserlaubnis ist die eingetragene Grundwaffe, das Einstecksystem muß dann aber bei Verkauf der Grundwaffe ebenfalls veräußert werden.

wobei man ganz ehrlich sagen muss......ein Eintrag kostet nicht die Welt und erspart ggf. Diskussionen bei einer etwaigen Kontrolle, z.B. durch die Polizei.

Ich habe auch sämtliche WS eintragen lassen, auch zwischen 2004-2008 als es nicht nötig war.

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