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IGNORED

Antrag umschreiben für anderes Kaliber bzw. Waffe?


KS-47N

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi,

vor gut zwei Wochen habe ich meine erste WBK (grün und gelb) beantragt, 1x für eine Standardpistole 9mm und 1x für eine Sportpistole .22lfB.

Und jetzt zu meinem Problem bzw. meiner Frage: was muss ich tun, wenn ich mir anstatt der Spo. .22lfB einen 45'ger kaufen will (weil ich z.B. ein gutes Angebot bekomme)?

Muss ich dann einen neuen Antrag stellen und den anderen für die KK streichen lassen?

Oder kann ich den Antrag für die .22lfB einfach auf die 45'ger umschreiben lassen?

Einen dritten Antrag kann ich nach dem neuen Gesetz nicht so ohne weiteres stellen, oder?

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Einen dritten Antrag kann ich nach dem neuen Gesetz nicht so ohne weiteres stellen, oder?

Das kommt darauf an, wie Dein Verband das mit der Befürwortung für die dritte Kurzwaffe sieht. Kannst ja mit denen reden und angeben, daß Du die 22er nicht kaufen willst.

Ansonsten ist eine 22er in heutigen Zeiten leider ein verbrannter WBK Platz.

Geschrieben

Die Frage ist bei Deinem SB (Sachbearbeiter der Waffenbehörde) besser aufgehoben.

Der SB hat unter Umständen einen Ermessensspielraum, den er ausschöpfen kann.

Wir können Dir hier nur Mutmaßungen aussprechen.

Grüße von der Frankenhöhe

SID

Geschrieben

Problem hatte ich auch, 357 Revolver war eingetragen 45.ACP Pistole wollte ich dann haben.

Ich habe einen neuen Antrag gestellt - da es sich um eine andere Waffe gehandelt hat (Also Bescheinigung durch Verein - dann Dachverband) ab zum KVR - Neuer Eintrag - Alten Eintrag verfallen lassen.

Gruß

Michael

Gast God of Hellfire
Geschrieben

Das Problem wird bei vorliegender Befürwortung weniger die Behörde sein, als der Verband, der sich (je nach Verband) bei Befürwortung der 3. KW "querstellt".

Geschrieben

bedingt eine vorhandene bedürfnisbefürwortung durch den verband , dass man dann auch einen antrag auf voreintrag entsprechend dieser beführwortung stellt?

oder anders gefragt, muss man unbedingt eine vorhandene beführwortung auch benutzen?

wo ist das problem ( auch seitens des verbandes), wenn man seine meinung ändert, doch eine andere waffe benatragen möchte und noch KEINE waffe hat?

wo ist das problem? es werden ja sowieso nur 2 waffen erworben! und erst wenn die ERWORBEN wurden, kann man mal an irgendwelche restriktionen denken bezüglich der dritten kurzwaffe.

gruß alzi

Gast God of Hellfire
Geschrieben
wo ist das problem? es werden ja sowieso nur 2 waffen erworben! und erst wenn die ERWORBEN wurden, kann man mal an irgendwelche restriktionen denken bezüglich der dritten kurzwaffe.

gruß alzi

Der gesunde Menschenverstand sieht das so.

Hast Du schonmal an einen der "dummen" Verbände gedacht, der dann sagt "Wir haben 2 Waffen befürwortet, für die 3. wollen wir Leistung sehen."?

Geschrieben
...schonmal an einen der "dummen" Verbände gedacht, ...........

ausnahmesweise nicht! die sachbearbeiter bei den verbänden mit denen ich bislang zu tun hatte waren EXTREM kompetent!

und ich schreibe jetzt noch ausdrücklich dazu dass ich das weder ironisch noch sarkastisch oder........ gemeint habe und auch die grüne farbe nicht aus versehen vergessen habe.

hallo? man kann und darf auch mit den sachbearbeitern bei den verbänden reden!..... wo ist das problem? ich sehe keins!............solange man sich an die gesetzlichen vorgeben hält!

gruß alzi

Geschrieben

Momentan möchte ich keine dritte KW, ich habe erst nach der Antragstellung erfahren, dass man auf eine 45'ger Tanfoglio Ultra Match (und eine Tanfoglio muss es unbedingt sein) einen Wechselsystem für 9mm und .22lfB verwenden kann.

Darum möchte ich die .22lfB streichen und die o.g. 45'ger Tanfoglio beantragen bzw. kaufen.

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Momentan möchte ich keine dritte KW, ich habe erst nach der Antragstellung erfahren, dass man auf eine 45'ger Tanfoglio Ultra Match (und eine Tanfoglio muss es unbedingt sein) einen Wechselsystem für 9mm und .22lfB verwenden kann.

Darum möchte ich die .22lfB streichen und die o.g. 45'ger Tanfoglio beantragen bzw. kaufen.

Dann sprich mit Deinem Verband und klär das ab.

Geschrieben
Momentan möchte ich keine dritte KW, ich habe erst nach der Antragstellung erfahren, dass man auf eine 45'ger Tanfoglio Ultra Match (und eine Tanfoglio muss es unbedingt sein) einen Wechselsystem für 9mm und .22lfB verwenden kann.

Darum möchte ich die .22lfB streichen und die o.g. 45'ger Tanfoglio beantragen bzw. kaufen.

stell deinen bedürfnisantrag für die .45er beim verband und klär mit ihnen dass das bedürfnis für die .22er doch nicht mehr gebraucht wird. du kannst das kalilber ja dann über ein WS der .45er abdecken. zahl deine bearbeitungsgebühr, nimm deine bedürfnisbeführwortungen (9mm und .45) und stell deine anträge auf jeweiligen voreintrag.

wenn du willst, dann ruf halt vorher noch beim verband an, was die davon halten und sprich die vorgehensweise mit denen ab!

solange du noch keine kurzwaffe hast, hast du noch keine kurzwaffe. und eine diskussion um eine 3. kurzwaffe lohnt erst, wenn du definitiv 2 hast und noch ne 3. brauchst.

gruß alzi

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

...vielen Dank für Eure Ratschläge!

Habe gestern Post vom BSSB bekommen, jetzt hat es sich eh erledigt. :traurig_16:

Grund: am 13. August 09 habe ich zwar meine 12 Monate Mitgliedschaft im Verein erreicht, doch leider bin ich erst am 10. September 08 beim BSSB gemeldet worden! :mad:

Aus diesem Grunde habe ich meine Anträge wieder zurück bekommen und neue kann ich erst wieder im September beim BSSB stellen.

Und dann werde ich einen neuen Antrag für die .45 einreichen.

Da sieht man es wieder, manche Dinge erledigen sich von selbst.

Noch ein Monat länger warten, ich drehe bald durch!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! :crazy::tease:

Geschrieben
Grund: am 13. August 09 habe ich zwar meine 12 Monate Mitgliedschaft im Verein erreicht, doch leider bin ich erst am 10. September 08 beim BSSB gemeldet worden! :mad:

Kann es sein, dass manche Vereine da einen systematischen "Fehler" begehen?

Gruß

Matthias

Geschrieben

@GoH:

warum ist, Deiner Ansicht nach, n 22er Eintrag n verschossener Eintrag?

Is ne preisgünstige Variante, Schießsport zu betreiben, Mun-Kosten bezahlbar, KW auch und sogar ne gscheite Auswahl ( CZ Kadet, SIG Sauer Mosquito, Hämmerli x-esse (hab ich, sehr gut), und dann die reinen SpoPis ).

Ich hab auch ne P226 in 9mm, und die 1500 schuß, die ich dafür hab, teil ich mir sehr gut ein. Für die Kohle kriegste ca. 5000 22er.

Ist nich jeder, der Schießsport betreibt, n Großverdiener, und für den macht auch KK ne Menge Spaß, kommt auch halt immer auf den persönlichen Standpunkt an. Wenn ichs hinkrieg, daß meine Löcher auf der Scheibe die 8- 10 halten, dürfen sie auch gerne etwas kleiner sein....... :eclipsee_gold_cup:

Gast God of Hellfire
Geschrieben
@GoH:

warum ist, Deiner Ansicht nach, n 22er Eintrag n verschossener Eintrag?

Eine 22er als Erstwaffe blockiert einen Platz für eine GK Waffe.

Die Erfahrung zeigt, daß es grad bei "DSB" Landesverbänden einfacher ist als 3. KW stressfrei eine 22er als eine 9para oder 45er befürwortet zu bekommen.

Ich persönlich kann mit KK nichts anfangen. Ich finde beim Schießen muss es auch ein bißchen scheppern. Und Großverdiener mit unbegrenztem Mun-Budget bin ich beileibe auch nicht, aber die Anschaffung einer 22er stand bei mir nie zur Debatte.

Wer es mag und Spaß dran hat soll natürlich von mir aus gerne KK schießen.

Nur meine Meinung.

Geschrieben

Gut, werd ich nächstes Jahr im Sommer dann sehen, wie das mit der Beantragung der 3.KW is, dann beantrag ich nämlich nen Revolver und bin mal gespannt.

Also meine Kollegen im Verein haben mir diesbezüglich nix Negatives berichtet........

Frei nach Kaiser Franz:

Schaun mer mal, dann sehn mer scho

Klar, wenns scheppert und schlägt........ machts mir auch Spaß, müßt ich lügen, wenns nicht so wär, aber das KK-Schießen entspannt viel mehr,

meine Erfahrung ( und ich treff besser damit, noch... )

Geschrieben

bin auch im dsb und die dritte gk kw war kein problem auch nicht bei der behörde.

habe mir einmal einen platz auf der wbk für ne kk kw versaut, deshalb nur noch als wechselsystem :eclipsee_gold_cup:

Gast God of Hellfire
Geschrieben
auch nicht bei der behörde.

Ich würde sagen, daß die Behörden bei vorliegender Befürwortung sowieso nicht das Problem sind.

Geschrieben
Ich würde sagen, daß die Behörden bei vorliegender Befürwortung sowieso nicht das Problem sind.

nach dem neuen wAFFENgesetz hat die Behörde keinen Spielraum mehr ...

d.h. der bestätigte Antrag ist zu genehmigen ...

 

 

Geschrieben
Kann es sein, dass manche Vereine da einen systematischen "Fehler" begehen?

Gruß

Matthias

Nach Rücksprache mit meinem Verein, bin ich zwar zeitnah dem Gauleiter gemeldet worden, jedoch soll dieser nicht gerade der „Schnellste“ sein und bis der mich dann an den BSSB gemeldet hat, können schon mal vier Wochen vergehen.

Was ich auch in der Richtlinie des BSSB gelesen habe ist, dass wenn ich einen Monat nicht geschossen habe und ich die 12 Monat somit nicht voll habe, ich diesen Monat „hinten anhängen muss“.

D.h. in meinem Falle: ich hätte zwar im September die 12 Monate Mitgliedschaft beim BSSB erreicht, da ich aber im Januar dieses Jahres nicht geschossen habe muss ich diesen (das ist dann der Oktober) an den September anhängen und kann somit erst im Oktober die Anträge für die WBK beim BSSB stellen.

Ist das denn so i.O., oder kocht da der BSSB sein eigenes Süppchen?

  • 5 Monate später...
Geschrieben

Was ist das denn für eine Truppe?

Da ist wohl ganz deutlich mal ein tacheles-Wort fällig:

- Dass deine Anmeldung einen Monat liegen bleibt ist wohl nicht so ganz glücklich

- Eindeutig gehen die Interpretationen dahin: Wenn du regelmässig 1 x im Monat schiessen gehst, so reichen 12 Trainigseinheiten

- Fehlt Dir der eine oder andere Monat, so müssen es 18 sein, die sollten dann aber nicht in 1 oder 3 Monaten alleine zusammen kommen.

Die Richtlinie des BSSB ist zwar schön, jedoch nicht mit dem WaffG in Linie. Macht aber nix, jeder Verein kann seine eigenen Richtlinien so vergeben, wie er es für richtig hält.

Er kann, wenn er will ja auch 10-jährige Mitgliedschaft und jede Woche einmal schiessen voraus setzen.

Aber sollte er dann doch vorher sagen, dass er de facto keinen neuen Mitglieder mehr will.

LG

M

(Geh in den BDMP, da bist diese dämliche Zeugs los. Da geht es genau nach Gesetz - und das ist wohl ok.)

Geschrieben

@KS-47N

Das steht doch eindeutig im Bedürfnisantrag des BSSB. Einmal pro Monat oder 18 mal bei unregelmäßigem Schießen.

Von hinten anhängen ist nirgends die Rede.

Mir ist es damals so gesagt worden: Auf dem Schützenausweis des BSSB steht ein Datum (Monat/Jahr).

Ab diesem Monat beginnt angeblich die Zeit zu laufen.

HugoS

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