Zottel Posted June 23, 2009 Share Posted June 23, 2009 Mal eine Frage an alle Rechtsexperten hier habe heute bei einem Gespräch das erfahren dass es Automatisierte Melderegisterauskünfte / Abgleich gibt. Das Innenministerium Baden Württemberg hat aufgrund § 29a Absatz 2 Meldegesetz (MG) eine zentrale Stelle der Meldebehörde in Baden- Württemberg bestimmt, die Melderegisterauskunft erteilt. Dieses Melde- / Abgleichsportal nahm seinen Betrieb ab 01.01.2007 auf. Die Gemeindeverwaltungen können Privatpersonen Auskünfte aus dem Melderegister über Familienname, Vorname, Doktorgrad, Anschrift usw. das Beinhaltet auch dass Einwohner mit Legalwaffenbesitz, mit dem Hinweis „Waffenrechtliche Erlaubnis markiert“ sind. einzelner Personen erteilen. Dies gilt auch, wenn jemand Auskunft über Daten einer Vielzahl namentlich bezeichneter Einwohnerinnen und Einwohner begehrt. Die Gemeindeverwaltung darf solche Melderegisterauskünfte auch im Wege des automatisierten Datenabrufs über das Internet erteilen. § 32a Absatz 2 MG räumte den Betroffenen (Bürgerinnen und Bürgern) explizit ein Widerspruchsrecht ein, so dass Melderegisterauskünfte an nicht öffentliche Stellen über dieses Meldeportal nicht automatisiert über das Internet erfolgen. Der Widerspruch ist möglichst schriftlich bei der Zuständigen Behörde (Einwohnermeldeämter der Gemeindeverwaltungen oder Stadtverwaltungen und nicht die Waffenbehörden zuständig) einzulegen. Bis zum Eingang des Widerspruchs können die erwähnten Melderegisterdaten für einfache MeIderegisterauskünfte im Wege des automatisierten Datenabrufs über das Internet verwendet werden. Da eine derartige Stigmatisierung auf das gesetzlich vorgeschriebene Mindestmaß beschränkt werden sollte, Währe es gut wenn möglichst viele Personen ihre Daten für den automatisierten Abgleichung / Auskünfte sperren lassen. Das ist jederzeit ohne Angabe von Gründen machbar. Dann kommt bei der Überprüfung im automatisierten Verfahren der Hinweis "keine Daten “. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Kann ich den Widerspruch so abschicken oder sollte ich da noch was ändern? Kenne mich damit nicht so aus, weis nicht auf was ich Achten soll oder was wichtig ist. Bin für Vorschläge sehr Dankbar. Max Mustermann Musterstadt , 23.06.09 Musterstr. 1 11111 Musterstadt Bürgermeisteramt Musterstadt Einwohnermeldeamt Musterstr.1 11111 Musterstadt Gesamtwiderspruch gegen Melderegisterauskünfte. Sehr geehrte Damen und Herrn, hiermit lege ich gegen die § 29a Absatz 2 Meldegesetz Melderegisterauskünfte so wie Datenabrufs über das Internet erteilen. § 32a Absatz 2 MG im vollem Umfang Gesamtwiderspruch mit sofortiger Wirkung ein. Bitte bestätigen Sie mir schriftlich die Ausführung der oben genannten Positionen. Besten Dank für Ihre Bemühungen Mit freundlichen Grüßen Max Mustermann ------------------------------------------------------------------------------------- Die Waffenzeitschriften, Jagdzeitschriften, Verbandszeitungen u. FvLW könnten darüber auch mal einen Bericht bringen das die Leute Fachlich gut Informiert werden u. wissen was zu tun ist. Am besten noch eine Formular Mustervorlage zum ausschneiden oder Kopieren mit Drucken. Würde bestimmt vielen Lesern entgegen kommen wenn sie nur noch Adresse einfügen müssten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Svens Sparta Posted June 23, 2009 Share Posted June 23, 2009 Mal eine Frage an alle Rechtsexperten hier habe heute bei einem Gespräch das erfahren dass es Automatisierte Melderegisterauskünfte / Abgleich gibt. Ich bin kein Rechtsexperte, aber ich konnte mir nicht vorstellen, dass das so ist und habe mir die Sache hier mal angesehen: http://www.service-bw.de/ Und da steht was man erhalten kann und die Anmerkung "LWB" fällt nicht darunter. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Thomas_71 Posted June 24, 2009 Share Posted June 24, 2009 Ich bin kein Rechtsexperte, aber ich konnte mir nicht vorstellen, dass das so ist und habe mir die Sache hier mal angesehen:http://www.service-bw.de/ Und da steht was man erhalten kann und die Anmerkung "LWB" fällt nicht darunter. Hallo zusammen, ja, Einwohnerdaten (EWO) kann jeder beim Bürgeramt abfragen. Und ja, auch die Tatsache, dass eine waffenrechtliche Genehmigung vorliegt, steht in EWO drin. Nein, diese Information steht nicht in dem Ausdruck für den neugierigen Bürger. Selbst in der Stadtverwaltung sieht dies kaum einer. Der Eintrag ist drin, weil auch Polizei und Rettungsdienste auf EWO zugreifen. Da steht also etwas mehr drin. Aber es sehen auch nur die, die es brauchen und kein neugiriger Nachbar. Lass Dir ne nette Begründung einfallen und beantrag eine Auskunftssperre. Gruß Thomas Link to comment Share on other sites More sharing options...
Rene2109 Posted June 24, 2009 Share Posted June 24, 2009 Das ist jederzeit ohne Angabe von Gründen machbar. Falsch, muß sehr gut begründet sein. Dann wird auch nur für einen befristeten Zeitraum gesperrt, danach muß man neu begründen. Während der Sperrzeit bekommt man bei jeder Anfrage Post vom Amt, in welche die Meldebehörde anfragt, wie es verfahren soll. Weis nur nicht mehr was passiert wenn man sich nicht meldet, ob das das OK ist die Daten herauszugeben oder es nicht zu tun. Kenne ich aus eigener Erfahrung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Beweiler Posted June 25, 2009 Share Posted June 25, 2009 Lass Dir ne nette Begründung einfallenund beantrag eine Auskunftssperre. Gruß Thomas Hallo Thomas, könntest auch mal so ein Musterantrag auf Auskunftsperre wie oben einstellen. Gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Thomas_71 Posted June 25, 2009 Share Posted June 25, 2009 Hallo Thomas,könntest auch mal so ein Musterantrag auf Auskunftsperre wie oben einstellen. Gruß Kann ich gerne mal machen. Wird aber erst in der nächsten Woche werden, wenn ich wieder in der Nähe meines PCs bin. Über mein Handy das ganze einzustellen dauert mir zu lange. Gruß Thomas Link to comment Share on other sites More sharing options...
Beweiler Posted June 30, 2009 Share Posted June 30, 2009 Im DWJ war auch ein kleiner Artikel mal darüber.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Zottel Posted July 6, 2009 Author Share Posted July 6, 2009 Mahlzeit, Da niemand so richtig auf meine Frage geantwortet hat und ich mich in den Dingen nicht so auskenne und um Klarheit zu bekommen. Hab ich mal den Brief oben an mein Einwohnermeldeamt gesendet, so zu sagen einfach mal ausprobiert / Schuss ins Blaue was dabei passiert / rauskommt. Das ist das Antwortschreiben von meinem Einwohnermeldeamt, also muss es da doch was geben wo jeder Bürger / Waffenbesitzer Sperrenlassen soll. Das sollte mal in Visier oder Caliber genauer belichtet werden, so dass es auch andere Schützen u. Jäger mitbekommen u. Widerspruch einlegen. Am besten mit einem Vordruck in der Waffenzeitung als Kopiervorlage so das die Leute nur noch Ihre Adresse u. die vom Einwohnermeldeamt eintragen müssen! Link to comment Share on other sites More sharing options...
nemiad Posted July 6, 2009 Share Posted July 6, 2009 Der letzte Coup östlicher Verbrecherorganisationen war hier vor Ort die Erspähung von Kreditkarten Daten, die dann mit Rechnungen von Luftfahrtgesellschaften belastet wurden. Vermutlich Menschenschmuggel oder blödel Geschäfte. Die Melderegisterdatensperre ist sehr warscheinlich für ähnliches gedacht. Nämlich die 30 Jährige Verfolgung von Titeln, die noch keiner novelliert hat. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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