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IGNORED

Bannenberg und Pflicht zur Wahrheit


Flintenweib

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Nur mal so eine Frage:

Eine Person mit Lehrstuhl (im Volksmund auch Professor genannt) ist doch verbeamtet.

Falls Beamte ein Sachverständigengutachten einreichen müssen, sind sie dann nicht verpflichtet, wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen auszusagen ?

Schließt nicht die Sorgfaltspflicht mit ein, sich vorher kundig machen zu müssen ?

Falls dem so ist, könnte die gute Frau eines oder mehrere Dienstvergehen begangen haben, die nicht unter Freiheit der Lehre fallen.

In dem Fall wäre sie, sowie ihr Dienstherr wegen verletzung seiner Aufsichtsplficht, beamtenrechtlich angreifbar.

Hat schon mal jemand darüber nachgedacht ?

Geschrieben

Vergiss es.

Hat nach Toellles Messerfilmchen auch nichts gebracht.

Geschrieben

Du bist ja ganz schön verbissen, Flintenweib.

Das ist eine Wissenschaftlerin, die ein aus ihrer Sicht wissenschaftliches Statement abgegeben hat. Dabei hat sie wohl den Schwerpunkt "psychologische Hintergrundprofile" genommen. Kriminologie ist aber ein Studienzweig, der eine unglaubliche Zahl fachlicher Ansätze hat, von der Täter- und Tatgruppenpsychologie bis hin zu Polizeiwissenschaften und der baulichen Gestaltung öffentlicher Räume und Verkehrsmittel. Kein Witz: Die Sitzanordnung in vielen Bussen (man schaut sich in die Augen, bzw. sitzt sich gegenüber) beruht auf kriminologischen Erkenntnissen zur Minimierung von Vandalismus.

Von ihrer persönlichen Homepage:

http://www.recht.uni-giessen.de/wps/fb01/m...tta_Bannenberg/

Forschungsschwerpunkte:

Korruption und Wirtschaftskriminalität – Ursachen, Strukturen, Täter, Prävention, Compliance-Systeme;

Gewaltkriminalität und Kriminalprävention, Täter-Opfer-Ausgleich;

Gewalt an Schulen; sogenannte Amokläufe und Bedrohungen insbesondere an Schulen; Fragen der Prävention und Eskalation von Gewalt in Paarbeziehungen; Kriminalprävention in problematischen Stadtteilen; Kriminalität von Migranten und Spätaussiedlern; Untersuchungen zu Ehrenmord und Zwangsheirat; wirksame kriminalpräventive Maßnahmen

Aus dieser Aufstellung heraus würde ich sie ja nun schon für eine Expertin für das Thema "school shootings" (im Hinblick auf die Entstehungskriterien von Gewaltverbrechen) erachten, aber vielleicht nicht unbedingt als Expertin für Waffenrecht.

Ihr Schluß, dass die Erschwerung der Verfügbarkeit von Waffen solche shootings verhindern kann, bleibt daher eine Milchmädchenaussage, die Herr Grafe auch allein hätte treffen können. Natürlich nimmt ein Täter stets das für ihn verfügbare, effektivste Mittel.

Viel interessanter wäre doch die Fragestellung an sie gewesen, welche sonstigen (täterbezogenen) präventiven Maßnahmen im Vorfeld oder Umfeld solcher Szenarien Aussicht auf Erfolg hätten. Und genau das hat da gefehlt, weils eben nicht in das Bild passte.

Im Übrigen birgt solch ein Ausschußauftritt natürlich auch immer die Chance, auch zukünftig als Expertin in die legislativen Gremien geholt zu werden, ein äußerster Anreiz für Wissenschaftler.

Gruß,

Coltfan

Geschrieben
Du bist ja ganz schön verbissen, Flintenweib.

....

Gruß,

Coltfan

Joah, bin ich. Ich hab genug von Vertretern dieses Staates und seiner Kirche erdulden müssen, hinreichend lang für die Sicherheit von vielen meinen Hintern hingehalten, um mich jetzt derart beschimpfen zu lassen.

Und das von einem Staat, der drittgrößter Waffenexporteur der Welt ist.

Geschrieben

man sollte ihr auf alle fälle einen sachlichen brief schreiben und sie über ihr unwissen zum waffenrecht usw. unterrichten. ich bin in meinem köpfchen schon am formulieren.

auch wenn sie vom ab winnenden geschickt wurde, sollte sie als wissenschaftlerin für fundierte gegenargumente offen sein.

Geschrieben

Nach besten Wissen und Gewissen!

Wer will ihr dies streitig machen?

Frage: "Weiß du was G U T A C H T E N bedeutet"?

Antwort: "Du musst gut darauf achten was drin steht"!

In einem anderen Rechtsgebiet habe ich schon viele Gutachten zerlegt. Der Titel spielt da keine Rolle. Es müsste sich nur ein Experte einmal mit genügend Zeit daran setzen und scheibchenweise die Passagen zerlegen!

Geschrieben
Nur mal so eine Frage:

Eine Person mit Lehrstuhl (im Volksmund auch Professor genannt) ist doch verbeamtet.

Falls Beamte ein Sachverständigengutachten einreichen müssen, sind sie dann nicht verpflichtet, wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen auszusagen ?

Schließt nicht die Sorgfaltspflicht mit ein, sich vorher kundig machen zu müssen ?

Falls dem so ist, könnte die gute Frau eines oder mehrere Dienstvergehen begangen haben, die nicht unter Freiheit der Lehre fallen.

In dem Fall wäre sie, sowie ihr Dienstherr wegen verletzung seiner Aufsichtsplficht, beamtenrechtlich angreifbar.

Hat schon mal jemand darüber nachgedacht ?

Bei den (sogenannten) Sachverständigen war bei allen im voraus klar, wofür sie stehen. Herr Kohlheim sprach z. Bsp. für die Schützen, die Jäger hatten auch jemanden und wofür Herr Grafe steht, war auch klar.

Aber die Frau Professorin formulierte unter dem Deckmantel der Wissenschaft und mit dem Emblem der Universität Gießen subjektive Thesen. Ich nenne diese deshalb subjektiv, weil angesichts der geringen Häufigkeit von solchen schrecklichen Taten überhaupt keine Möglichkeit besteht, statistische Erkenntnisse zu gewinnen.

Mit anderen Worten: In Frankreich und Österreich gibt es weniger Amoktote, als bei uns. Dort ist das Waffengesetz lockerer, also müssen wir es auch bei uns lockern.

Die Professorin behauptet genau das Gegenteil. Mehr Waffen = Mehr Gewalt = Mehr Amok und stellt dann auch noch politische Forderungen auf.

Geschrieben
man sollte ihr auf alle fälle einen sachlichen brief schreiben und sie über ihr unwissen zum waffenrecht usw. unterrichten. ich bin in meinem köpfchen schon am formulieren.

auch wenn sie vom ab winnenden geschickt wurde, sollte sie als wissenschaftlerin für fundierte gegenargumente offen sein.

*Seufz*

Die Geduld hätte ich nicht. Aber mach's, ist eine vernünftige Sache.

Carcano

Geschrieben
Aber die Frau Professorin formulierte unter dem Deckmantel der Wissenschaft und mit dem Emblem der Universität Gießen subjektive Thesen. Ich nenne diese deshalb subjektiv, weil angesichts der geringen Häufigkeit von solchen schrecklichen Taten überhaupt keine Möglichkeit besteht, statistische Erkenntnisse zu gewinnen.

 

richtig, deshalb hat sie nicht mal der Herr Wiefelspütz ernst genommen ...

 

es war ihre Meinung, die sie da geäussert hat und nicht die der Uni Giessen ...

 

viel besser sind im Innenausschuss z.B. die Bericherstattung von Herrn Oberstaatsanwalt Hofius angekommen - denn der wusste aus seiner tagtäglichen Praxis wovon er sprach ... :icon14:

 

 

es ist alles so gekommen wie erwartet, das mit dem "Ermächtigungsgesetz (Stichwort Biometrie) " ist zwar ärgerlich aber da ist m.M. nach noch der Bundesrat dazwischen

 

schaun mer mal

 

Klaus

Geschrieben
Nur mal so eine Frage:

Eine Person mit Lehrstuhl (im Volksmund auch Professor genannt) ist doch verbeamtet.

Falls Beamte ein Sachverständigengutachten einreichen müssen, sind sie dann nicht verpflichtet, wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen auszusagen ?

Schließt nicht die Sorgfaltspflicht mit ein, sich vorher kundig machen zu müssen ?

Falls dem so ist, könnte die gute Frau eines oder mehrere Dienstvergehen begangen haben, die nicht unter Freiheit der Lehre fallen.

In dem Fall wäre sie, sowie ihr Dienstherr wegen verletzung seiner Aufsichtsplficht, beamtenrechtlich angreifbar.

Hat schon mal jemand darüber nachgedacht ?

Grundsätzlich ist Jura eine Sozialwissenschaft, Sozialwissenschaften also Jura, Volks-, Betriebswirtschaftslehre, Politologie sind Meinungswissenschaften. Das heißt die Professorin hat ihre Meinung sowie ihre Haltung dargelegt und mehr nicht! Ein anderer Jura Porfessor, der vielleicht noch Jäger ist, hätte einen anderen (unseren) Standpunkt auch mit dem Siegel seiner Uni dargelegt und das AB hätte vielleicht sehr sparsam aus der Wäsche geschaut. Also bei Sozialwissenschaften immer vorsichtig sein, da gibt es eine herrschende Meinung und eine Mindermeinung! Nur wie steht die Jurisprudenz zum legalen Waffenbesitz gem. herrschender Meinung?

Nur ein Beispiel zu meiner Zeit gab es an der Uni München zwei Strafrechtspofessoren Roxin und Schünemann. Die beiden haben gegensätzliche Auffassungen über das selbe Thema gelehrt. Roxin eher für gnadenlos, Schünemann für Nachsicht und Schutz des Täters vor dem Staat! Eigenartig, aber wahr.

Der Dienstherr also der Dekan der Fakultät kann daher (weil Meinungswissenschaft) sehr wenig machen. Daher müsste sie schon für einen nicht mehr vertretbaren Tobak stehen, dass das dienstrechtliche Konsequenzen hat.

Schließlich Gutachten: Die Gutachten sind oft das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind. Wenn das Wahlergebenis so wie von uns allen erhofft, schwarz mit einer sehr starken "gelben" Aufsicht ist, dann haben sich hoffentlich die weiteren Diskussionen um das WaffG z.B. IPSC Verbot erledigt. Was allerdings stehenbleibt, ist dieser erneute, unselige und einer Demokratie unwürdige Paranoiaerguss. :traurig_16:

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