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IGNORED

Antwort von "meinem" Bundestagsabgeordneten


Der Reservist

Empfohlene Beiträge

Zunächst eine Vorbemerkung von mir:

Der Brief enthält die von allen Parteien bislang aufgeführten Argumente, bringt per se also keine neuen Erkenntnisse. Ich versuche einmal die wichtigsten Passagen in Kurzform unterzubringen.

...hatten die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD in einem Brief an die Familien der Opfer zugesagt zu prüfen, durch welche gesetzgeberischen Maßnahmen die Sicherheit ....zu erhöhen sei.

Im Vordergrund.... Bestreben, eine praxistaugliche Lösung herbeizuführen.

Durch die Erschwerung des Zugangs Unbefugter zu Schußwaffen sowie durch verbesserte Kontrollmöglichkeiten, bei gleichzeitiger Wahrung der Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf die Rechte von Schützen und Jägern haben wir mehr Sicherheit geschaffen. Das Ergebnis kann von allen Betroffenen mit getragen werden.

Um bei der gesetzlichen Neuregelung eine möglichst große Lebensnähe zu gewährleisten, haben wir uns nahe am Fall von Winnenden orientiert.

Die Schußwaffe gehörte dem Vater des Täters, der diese als Sportschütze legal besaß.

Da dieser vorsätzliche und gefährliche Umgang mit Schußwaffen kein Einzelfall ist....Möglichkeit ... verdachtsunabhängig das Vorhandensein von etwa Waffenschränken kontrollieren zu können.

Nun muß der Waffenbesitzer - ähnlich einer Alkoholkontrolle im Straßenverkehr - mit einer verdachtsunabhängigen Nachschau rechnen.

Jedoch kann bei wiederholter nachhaltiger Verweigerung des Nachweises der sicheren Aufbewahrung die Behörde...wg. Zweifel an der Zuverlässigkeit ... ein Verfahren zum Widerruf der Waffenerlaubnis betreiben.

Weiterhin... nicht nur wie bisher nach Ablauf von 3 Jahren nach Erteilung...., sondern auch nach Ablauf dieses Zeitraums das Fortbestehen des waffenrechtlichen Bedürfnisses ..überprüfen können. So soll festgestellt werden, ob etwa ein Schütze noch aktiv und sein Bedürfnis noch gegeben ist.

Bei Sportschützen verlangt eine Erweiterung der bisher zugebilligten Grundausstattung.......künftig eine regelmäßige Wettkampfteilnahme.

Durch Änderung.... das Mindestalter .... mit großkalibrigen Waffen grundsätzlich von 14 auf 18 heraufgesetzt. Damit soll erreicht werden, dass diese Altersgruppe zwar mit Kleinkaliberwaffen für Wettkämpfe üben kann, der Umgang mit den besonders gefährlichen Großkaliberwaffen aber verwehrt bleibt.

...BMI ermächtigt.... Hierin sollen biometrische Sicherungen von sowohl Waffenschränken als auch von Schußwaffen nach dem Stand der Technik zu einem späteren Zeitpunkt geregelt werden. Solche Sicherungen müssen ausgereift und für den Waffenbesitzer bezahlbar sein.

Im Zusammenhang mit Winnenden... die Frage nach Spielen wie Laserdrome oder Paintball/Gotcha beschäftigt, die das Töten von Menschen realitätsnah simulieren. Wir halten dieses für besorgniserregend, wenn auch nicht für zwangsläufig verbotswürdig. Die CDU/CSU-Fraktionspricht sich für eine wissenschaftliche Prüfung der Gefährlichkeit dieser Spiele aus.

Durch die jetzigen Anpassungen haben wir auf die aktuelle Entwicklungen reagiert und so die öffentliche Sicherheit weiter verbessert. Wir haben hier auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Sicherheitsbedürfnis und den Interessen von Schützen und Jägern geachtet. Trotzdem sollte uns allen bewußt sein, dass Vorkommnisse, wie das in Winnenden , auch durch noch so perfekte Gesetze nicht völlig ausgeschlossen werden können. Auch in Zukunft kommt es in erster Linie auf das Verantwortungsbewusstsein jedes einzelnen Waffenbesitzers an.

Dass ich auf diesen Sermon schreibe, ist wohl klar. Zumal ich ihn um seine Meinung gebeten hatte.

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Sinngemäß die gleiche Antwort habe ich als Serienbrief aus dem Bundeskanzleramt erhalten.

Von Herrn Bosbach habe ich gleichen Argumente bekommen, allerdings hat er sich die Mühe gemacht auf meinen Brief einzugehen und persönlich zu antworten.

Die SPD Fraktion hat nur den Eingang meines Schreibens bestätigt. Sie würde meinen Brief an den zuständigen Fachausschuss weiterleiten.

Das persönliche Gespräch letzte Woche mit meinem Wahlkreisabgeordneten von der CDU hat auch nicht so viel gebracht. Immerhin hat er zugegeben, dass er einige meiner Argumente für ein liberaleres Waffengesetz noch nicht kannte und darüber nachdenken würde. Als Resümee meinte er, das Ganze wird wohl doch so beschlossen wie jetzt vorgeschlagen.

Vom BMI, DSB, Landesjagdverband und einigen anderen Mitgliedern des Innenausschusses habe ich noch nichts gehört.

Aber wir sollten trotzdem weitermachen, denn steter Tropfen höhlt den Stein.

Viel Erfolg beim Schreiben wünscht

Crest

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Viel Erfolg beim Schreiben wünscht

Crest

Es wird keinen Erfolg bringen. Aber er kennt dann meine Einstellung und er weiß, daß ich ihn und seine Partei nicht wählen werde. Aber selbst das wird ihn wahrscheinlich nicht interessieren, da die Umfragewerte der CDU relativ gut sein - warum auch immer.

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Nun muß der Waffenbesitzer - ähnlich einer Alkoholkontrolle im Straßenverkehr - mit einer verdachtsunabhängigen Nachschau rechnen.

Quark, eine Alkoholkontrolle kann man folgenlos verweigern, die ist völlig freiwillig. Nur wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass man wirklich betrunken ist, darf eine Blutprobe zwangsweise durchgeführt werden. Und da sieht die Rechtssprechung mittlerweile immer mehr vor, dass das von einem Richter anzuordnen ist und nicht einfach vom Staatsanwalt bzw. seinen Erfüllungsgehilfen (obere Polizeibeamte) gemacht werden darf.

Waffenbesitzer sollen hier wirklich einer ansonsten einmaligen Rechtlosigkeit anheim fallen.

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