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Öffentliche Anhörung von Sachverständigen WaffG


STB

Empfohlene Beiträge

Öffentliche Anhörung von Sachverständigen zur

„Änderung des Waffenrechts“

Welche Möglichkeiten bieten sich

bitte keine Spam-Aktionen

Zusendung von Fragenkatalogen an den innenausschuss@bundestag.de

Praktisch währe EIN Fragenkatalog, er würde bei Eingang Montagmorgen verteilt werden. Wie die Abgeordneten diesen verwenden ist ihre Sache.

Hintergründe zu den „Sachverständigen“ die von den Fraktionen bestimmt werden können an beteiligte Abgeordnete versendet werden. Auch hier sind keine Massenmailaktionen sinnvoll.

Journalisten, die ihr Geld mit den Unglück anderer verdienen sich auch vorhanden.

Anmerkung für Zuschauer, während der Sitzung ist Ruhe zu bewahren!!!

Vor her und nachher darf mit Abgeordneten(die auf dem Gang angetroffen werden) gesprochen werden. Viele machen da auch mit.

Vorschläge für Fragen:

Was wissen sie über die sichere Handhabung einer Schusswaffe?

Haben Sie schon geschossen, Waffen gepflegt, Munition hergestellt?

Woher beziehen sie Ihr wissen?

Welche Untersuchungen ziehen Sie heran?

Was sind die Unterschiede zwischen Waffen Besitzkarte Karte, Waffenschein?

Was sind die Unterschiede zwischen Führen und Transportieren?

Warum ist die Verbrechensrate in England und Italien nach Einzug der Kurzwaffen (Führverbot) extrem angestiegen?

Wie verhindern Sie ein Verbrechen, welches ein Jahr vorbereitet wird, mittels eines Gesetzes?

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Mir fiel grad auch noch die eine oder andere Frage dazu ein:

-Wieso sind Sie der Ansicht, durch eine Verschärfung des Waffenrechts einen erheblichen Zugewinn an Sicherheit zu bewirken?(Stichwort PKS!)

-Wie erklären Sie sich, dass in Ländern wie Norwegen oder Schweden das Schießen mit großkalibrigen Waffen auf Veranstaltungen mit Volksfest-Charakter stattfinden kann? Wieso nicht auch in Deutschland?

-Wäre eine sachliche Diskussion über die Ursachen einer Tat wie Winnenden sinnvoller als Aktionismus wie er derzeit betrieben wird, und wenn ja, wieso?

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Wer Fragen stellen will muss sehr gut vorbereitet, redegewandt und keinesfalls polemisch sein. Wichtig sind keine Ja/Nein - Fragen. Es sollte vorrangig um belegbare Zahlen gehen. bspw. kann man die 3% legale Schusswaffenaussage der Sportmordfraktion in Zweifel ziehen und durch Vorlage der echten Zahlen entkräften. Dazu zählt die SRS Problematik und "lediglich" Drohung mit der Schusswaffe

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Natürlich darf man auch darauf hinweisen, das die Gewerkschaft BDK bislang auf faktenbasierend (PKS) LWB als Problem stets verneinte. Da die Zahlen unverändert sind, kann nur die persönliche Haltung des BDK Vorstands Ursache sein. Fragen nach BKA Sachverständigen / Statistiken statt Gewerkschaftern? und wenn schon Gewerkschafter, warum nicht die große GDP (Diecke)? sind ebenfalls angebracht.

Man könnte auch jedem die Bremer Studie mitgeben.

Nachtrag: Den 3% Legalwaffenanteil konnte ich leider bisher nicht entkräften.

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Nachtrag: Den 3% Legalwaffenanteil konnte ich leider bisher nicht entkräften.

Die 3% Realwaffenanteil täuschen über die tatsächlichen Verhältnisse hinweg. Da die offiziellen Statistiken hier nicht zwischen Waffen aus öffentlichen Beständen, Jagd und Sportwaffen unterscheiden. Zudem ist die Frage zu klären, inwieweit die Verschärfung des Waffengesetzes Straftatbestände geschaffen hat. Die unter normalen Umständen nicht als Straftat gewertet würden. Hierbei ist insbesondere der Einsatz von Gaswaffen oder scharfen Waffen zu betrachten, die aus der Situation heraus zur Selbstverteidigung eingesetz wurden. Und die erst durch eine nachträgliche Würdung des Sachverhaltes in dieser Statistik auftauchen. Leider bieten dazu die allgemein zugänglichen Daten keine Hinweise. Jedoch kann aus der allgemeiner Beobachtung heraus geschlossen werden, das von regulären Sport und Jagdwaffen keine solchen Gefahr ausgehen kann. Dazu sind die in der Öffentlichkeit bekannten Fälle, die mit legalen Sportwaffen durchgeführt wurden, einfach zu wenig, um eine statistisch relevante Zahl zu ergeben.

Das kann man dann mit einer Google Recherche untermauern, oder auch eine kleine Anfrage eines Abgeordneten könnte hier Klarheit schaffen.

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Das war mein Ansatz, leider habe ich keine nachvollziehbaren Daten gefunden. Die SRS scheiden bei den Schußwaffen wohl aus.

Es gab dazu 2007 eine kleine Anfrage der FDP

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/068/1606889.pdf

Zitat:

26. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, wie viele Straftaten seit 2002 mit geerbten Waffen begangen wurden, und welchen pro- zentualen Anteil macht dies an der Gesamtzahl der Straftaten mit Waffen seit 2002 aus?

30. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber wie viele Straftaten seit 2002 a) mit Waffen von Sportschützen, Waffensammlern und Jägern und B) generell durch Sportschützen, Waffensammler und Jäger mit Waffen begangen wurden, und welchen prozentualen Anteil macht dies jeweils an der Gesamtzahl der Straftaten mit Waffen seit 2002 tatsächlich aus?

Antwort:

Die Frage zur Anzahl registrierter Straftaten, die seit dem Jahre 2002 mit geerbten Schusswaffen, Schusswaffen von Sportschützen, Waffensammlern und Jägern oder durch diesen Personenkreis begangen wurden, lässt sich anhand der Erkenntnisse aus dem nationalen Nachrichtenaustausch bei Waffen- und Sprengstoffsachen (Sondermeldedienst der Polizei) nicht beantworten, da die eingehenden Meldungen in der Regel nicht entsprechend kenntlich gemacht sind und entsprechende Daten damit nicht erfasst werden. Es kann allerdings festgestellt werden, dass seit jeher der Anteil legal besessener Schusswaffen, die in Verbindung mit Straftaten sichergestellt werden, zwischen zwei und drei Prozent der Sicherstellungen deliktischer Waffen ausmachen.

Daraus geht folgendes hervor:

1.) Die Anzahl der sichergestellten Waffen ist nicht die Anzahl der verwendeten Waffen, z.B wurden im Fall Winnenden 1 Waffe verwendet aber 15 Waffen sichergestellt.

2.) Es wird nicht unterschieden zu wem die Waffen gehören und ob diese überhaupt genehmigungspflichtige Waffen waren.

3.) Da hierbei ebenfalls nicht unterschieden wird um welchen Personenkreis es sich handelt, ist es unmöglich eine Zuordnung zu treffen. So geht z.B. eine Sammlung mit 100 Waffen in diese Statistik mit 100 ein. Hierbei ist ferner anzuführen, das es sich also um solchen Waffen handelt die z.B. in Fällen des illegalen Handels eingezogen werden. Zumal die Straftaten nicht definiert werden, es sich also auch um Waffen (Händlerwaffen) handelt die im Rahmen von einfachen Strafen (60 Tagessätze) eingezogen werden. Obwohl von diesen Waffen keine Tatbeteiligung ausging, sondern lediglich die Zuverlässigkeit in Zweifel gezogen wurde.

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Wenn man die Anzahl der registrierten Straftaten des Personenkreises gegen die Anzahl der eingezogenen Waffen stellt. Erhält man die Anzahl der eingesetzten Waffen.

Die Anzahl der registrierten Straftaten kann dabei maximal so hoch sein, wie die der eingezogenen WBK in diesem Zeitraum. (Oberes Limit)

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