karlk Posted May 29, 2009 Share Posted May 29, 2009 Rechtslupe: Da diese “Verbesserung des Waffenrechts” noch in dieser Legislaturperiode erfolgen soll, hat das Bundeskabinett keinen Gesetzentwurf beschlossen, zu dem vor der Zuleitung an den Deutschen Bundestag der Bundesrat ja noch hätte Stellung nehmen müssen. Vielmehr hat das Bundeskabinett eine vom Bundesminister des Innern vorgelegte “Formulierungshilfe” für einen Änderungsantrag zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes beschlossen, den die Koalitionsfraktionen nun in das bereits laufende Gesetzgebungsgebungsverfahren zum Sprengstoff einbringen sollen. Die Reform des Sprengstoffrechts liegt derzeit bereits bei den Bundestagsausschüssen, denen sie in erster Lesung zugewiesen wurden. Die Koalition umgeht mit dieser “Formulierungshilfe” für die Bundestagsabgeordneten also sowohl den Bundesrat (zumindest vorläufig) als auch die erste Lesung im Bundestag. DJV: Der Kabinettsbeschluss geht Anfang Juni zur ersten Anhörung in den Bundestag, damit dann das weitere parlamentarische Verfahren – Beratung in den zuständigen Ausschüssen sowie eine mögliche Expertenanhörung – terminiert werden kann. Der Bundestag kann die Waffenrechtsreform also frühestens Ende Juni verabschieden. Wird nun die erste Lesung über das beschleunigte Verfahren, die Änderung des WaffG als Änderungen dem Entwurf des Sprengstoffgesetzes anzuhängen, umgangen? Eine der o.g. Ausführungen kann nach meinem Verständnis nur richtig sein. Das Procedere scheint, was die zeitliche Planung anbelangt, für das Gelingen insgesamt nicht unwesentlich zu sein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Scorpio2002 Posted May 29, 2009 Share Posted May 29, 2009 Rechtslupe:DJV: Wird nun die erste Lesung über das beschleunigte Verfahren, die Änderung des WaffG als Änderungen dem Entwurf des Sprengstoffgesetzes anzuhängen, umgangen? Eine der o.g. Ausführungen kann nach meinem Verständnis nur richtig sein. Das Procedere scheint, was die zeitliche Planung anbelangt, für das Gelingen insgesamt nicht unwesentlich zu sein. Es wurde bereits schon in einem anderen Tread angesprochen. Die 3 Lesungen kommen aus der Geschäftsordnung, das ist eine autonome Satzung. Das GG selbst fordert keine 3 Ledungen sondern nur eine. Idee dahinter war, dass es für alle Parlamentarier eine Möglichkeit geben soll sich an dem Vorgang zu beteiligen. Wenn das Ganze aber in einer Lesung über die Bühne geht ist das kein Verstoß gegen unser Grundgesetz, sondern lediglich eine zweifelhafte Praxis. EDIT: Der DJV leigt hier schlicht weg falsch. Selbst eine Expertenanhörung ist noch nicht sicher. Die FDP hat das gestern beantragt soweit ich das mitbekommen habe. MfG Scorpio2002 Link to comment Share on other sites More sharing options...
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