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IGNORED

Änderung des WaffG in erster Lesung im Bundestag?


karlk

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Rechtslupe:

Da diese “Ver­bes­se­rung des Waf­fen­rechts” noch in die­ser Le­gis­la­tur­pe­rio­de er­fol­gen soll, hat das Bun­des­ka­bi­nett kei­nen Ge­setz­ent­wurf be­schlos­sen, zu dem vor der Zu­lei­tung an den Deut­schen Bun­des­tag der Bun­des­rat ja noch hätte Stel­lung neh­men müs­sen. Viel­mehr hat das Bun­des­ka­bi­nett eine vom Bun­des­mi­nis­ter des In­nern vor­ge­leg­te “For­mu­lie­rungs­hil­fe” für einen Än­de­rungs­an­trag zum Ent­wurf eines Vier­ten Ge­set­zes zur Än­de­rung des Spreng­stoff­ge­set­zes be­schlos­sen, den die Ko­ali­ti­ons­frak­tio­nen nun in das be­reits lau­fen­de Ge­setz­ge­bungs­ge­bungs­ver­fah­ren zum Spreng­stoff ein­brin­gen sol­len. Die Re­form des Spreng­stoff­rechts liegt der­zeit be­reits bei den Bun­des­tags­aus­schüs­sen, denen sie in ers­ter Le­sung zu­ge­wie­sen wur­den. Die Ko­ali­ti­on um­geht mit die­ser “For­mu­lie­rungs­hil­fe” für die Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten also so­wohl den Bun­des­rat (zu­min­dest vor­läu­fig) als auch die erste Le­sung im Bun­des­tag.

DJV:

Der Kabinettsbeschluss geht Anfang Juni zur ersten Anhörung in den Bundestag, damit dann das weitere parlamentarische Verfahren – Beratung in den zuständigen Ausschüssen sowie eine mögliche Expertenanhörung – terminiert werden kann. Der Bundestag kann die Waffenrechtsreform also frühestens Ende Juni verabschieden.

Wird nun die erste Lesung über das beschleunigte Verfahren, die Änderung des WaffG als Änderungen dem Entwurf des Sprengstoffgesetzes anzuhängen, umgangen?

Eine der o.g. Ausführungen kann nach meinem Verständnis nur richtig sein. Das Procedere scheint, was die zeitliche Planung anbelangt, für das Gelingen insgesamt nicht unwesentlich zu sein.

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Rechtslupe:

DJV:

Wird nun die erste Lesung über das beschleunigte Verfahren, die Änderung des WaffG als Änderungen dem Entwurf des Sprengstoffgesetzes anzuhängen, umgangen?

Eine der o.g. Ausführungen kann nach meinem Verständnis nur richtig sein. Das Procedere scheint, was die zeitliche Planung anbelangt, für das Gelingen insgesamt nicht unwesentlich zu sein.

Es wurde bereits schon in einem anderen Tread angesprochen. Die 3 Lesungen kommen aus der Geschäftsordnung, das ist eine autonome Satzung. Das GG selbst fordert keine 3 Ledungen sondern nur eine. Idee dahinter war, dass es für alle Parlamentarier eine Möglichkeit geben soll sich an dem Vorgang zu beteiligen. Wenn das Ganze aber in einer Lesung über die Bühne geht ist das kein Verstoß gegen unser Grundgesetz, sondern lediglich eine zweifelhafte Praxis.

EDIT:

Der DJV leigt hier schlicht weg falsch. Selbst eine Expertenanhörung ist noch nicht sicher. Die FDP hat das gestern beantragt soweit ich das mitbekommen habe.

MfG Scorpio2002

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