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IGNORED

Zweitwohnung Österreich?


Gast

Empfohlene Beiträge

'romeoh'

Haben wir denn wirklich keinen hier der das aus anderen, beruflichen oder privaten, Gründen schon gemacht hat? :traurig_16:

ich habe es gemacht vor kurzem mit kurz und langwaffen

1. schritt: im ösiland zu waffenbehörde und um einfuhrerlaubniss ansuchen.

für LW null problem

für KW muß erst eine psychologische prüfung abgelegt werden

nach bestehen dieser prüfung beantragst du eine waffenbesitzkarte mit der anzahl der einzuführenden waffen Kat.C. dann gehst du

2.schritt: zu deinem Sb im landratsamt und beantragst die ausfuhrgenehmigung für die in der einfuhrgenehmigung (unter vorlage dieser)aufgezählten waffen.

alle waffen auf jeweils ein ein und ausfuhrformular. kosten ca.einfuhr 56,-€ ausfuhr ca.12,-€

Wichtig:deine deutschen WBK`s behalten ihre gültigkeit und du deine berechtigung. :eclipsee_gold_cup:

mfg piet

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'romeoh'

Haben wir denn wirklich keinen hier der das aus anderen, beruflichen oder privaten, Gründen schon gemacht hat? :traurig_16:

ich habe es gemacht vor kurzem mit kurz und langwaffen

1. schritt: im ösiland zu waffenbehörde und um einfuhrerlaubniss ansuchen.

für LW null problem

für KW muß erst eine psychologische prüfung abgelegt werden

nach bestehen dieser prüfung beantragst du eine waffenbesitzkarte mit der anzahl der einzuführenden waffen Kat.C. dann gehst du

2.schritt: zu deinem Sb im landratsamt und beantragst die ausfuhrgenehmigung für die in der einfuhrgenehmigung (unter vorlage dieser)aufgezählten waffen.

alle waffen auf jeweils ein ein und ausfuhrformular. kosten ca.einfuhr 56,-€ ausfuhr ca.12,-€

Wichtig:deine deutschen WBK`s behalten ihre gültigkeit und du deine berechtigung. :eclipsee_gold_cup:

mfg piet

Na super, das ist doch mal eine Auskunft! Wäre dann Plan "B"...muss gleich mal Immobilienpreise gucken ;-)

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@ peader: Thanks, schön dass sich jemand mit Erfahrungswerten aus erster Hand gefunden hat! :icon14: Ist ja in etwa so wie ich´s mir gedacht habe.

@Bobbel: :knuddel01: Nix für ungut, so schmerzhaft war´s nicht gedacht. Mehr so als Bremse zum Nachdenken und damit Mitleser nicht unnötig verunsichert werden.

Dem SIS dürfte der Transfer eher wurscht sein übrigens. Da sind Fahndungen drin, schon auch Waffen aber nur solche die gestohlen oder verloren wurden.

Wer ordnungsgemäß von einem Land in´s andere bringt taucht da nicht auf. Warum auch, das Land das Waffen hinzukriegt weiß ja schon bescheid wie das Beispiel von Peader gezeigt hat.

Um illegal soll sich der Thread eh nicht drehen, sondern darum dass manche unserer EU-Brüder freundlicher zu uns sind und wir schließlich leben können wo wir wollen. :rolleyes:

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In welcher Form ist ein Zweitwohnsitz in Österreich ueberhaupt moeglich? Ist das mit zeitlichen Auflagen der Anwesenheit verbunden?

laut http://www.help.gv.at/Content.Node/118/Seite.1180200.html :

"EU-/EWR-Bürger und Bürgerinnen und deren Angehörigen, die sich länger als drei Monate in Österreich aufhalten und sich niederlassen wollen, müssen zusätzlich eine Anmeldebescheinigung beantragen."

Was bedeutet das nun konkret fuer einen Zweitwohnsitz, wenn ich z.B. eine Wohnung in Österreich unbefristet gemietet habe? Schliesst der unbefristete Mietvertrag die Notwendigkeit einer Anmeldebescheinigung (Voraussetzungen s.u.) ein?

Welche Regelungen zum zeitlichen Aufenthalt gibt es, d.h. wie darf / muss ich am Zweitwohnsitz anwesend sein?

Gibt es Einschraenkungen zur Aufbewahrung der Waffen am Zweitwohnsitz unter Beruecksichtigung der Abwesenheit?

Ist ueberhaupt die Einfuhr der Waffen von D nach Ö bzw. der Erwerb in Ö moeglich, wenn man keine Anmeldebescheinigung besitzt?

Fuer die Anmeldebescheinigung sind weitere Auflagen zu erfuellen:

( http://www.help.gv.at/Content.Node/25/Seite.250400.html )

EU-/EWR-Bürger und EU-/EWR-Bürgerinnen, die ihr Recht auf Freizügigkeit in Anspruch nehmen, und sich länger als drei Monate in Österreich aufhalten, sind, bei Vorliegen aller Voraussetzungen, zur Niederlassung berechtigt.

Voraussetzung:

Um sich in Österreich niederlassen zu können, müssen Sie zudem

* Arbeitnehmer bzw. Arbeitsnehmerin, Selbstständiger bzw. Selbstständige in Österreich sein oder

* eine Ausbildung bei einer Schule oder Bildungseinrichtung absolvieren und über ausreichende Existenzmittel und eine ausreichende Krankenversicherung verfügen oder

* über ausreichende Existenzmittel verfügen und für sich und Familienangehörige über eine ausreichende Krankenversicherung verfügen.

Kennt sich diesbezueglich jemand aus?

mfg, insane

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