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IGNORED

Waffenlagerung im Büro


Gast

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Hallo Gemeinde! Ich habe da mal ein paar Fragen...

1. Ich habe als Jäger die Möglichkeit bei der Fallenjagd in einem Revier mitzuwirken. Es wäre vom Fahrtweg sehr unpraktisch, wenn ich die benötigte Kurzwaffe morgens nach der Fallenkontrolle erst wieder nach Hause bringen müsste, bevor ich zur Arbeit fahre. Ist es möglich, einen Tresor in meinem Büro zu installieren und die Waffe tagsüber dort zu lagern? Einverständnis des Arbeitgebers natürlich vorausgesetzt.

2. Ist ein Klasse B Schrank für die sichere Lagerung einer Waffe im Büro notwendig, oder tut es Klasse A auch? Letztendlich steht der Safe in einem Büro, das höchstens mal über Mittag unbemannt ist (zumindest tagsüber), und über Nacht wird nie eine Waffe im Büro gelagert, sondern im heimischen B-Schrank. Rings um mein Büro sind weitere Büros, so dass ein Aufbruchversuch sicher nicht unbemerkt bleiben kann.

3. Mein Chef ist ebenfalls Jäger und wir überlegen, uns einen gemeinsamen Waffenschrank in eines der Büros zu stellen, damit wir im Anschluss an die Arbeit jagen oder auf den Schießstand gehen können. Ist es zulässig, dass zwei Personen Zugriff auf einen Waffenschrank haben? Die Waffen werden wie gesagt nicht über Nacht gelagert, sondern nur tagsüber. Wenn nein, kann man doch sicher die Waffe für den Tag an einen anderen Berechtigten verleihen?

4. Und noch eine rein akademische Frage: Was bedeutet im Bezug auf "führen einer Waffe", dass es sich innerhalb der eigenen Büroräume nicht um das Führen einer Waffe handelt? Hat ein Angestellter "eigene" Büroräume, oder nur der Geschäftsführer?

Danke,

thecyclone

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Nett,...

Da der GF mit im Boot sitzt, sind die Zuständigkeiten und Wege um jemanden zu fragen ja relativ kurz.

IMHO, bitte korrigiert mich, wenn ich falsch denke, sollte der übliche Tresor/ Schrank nötig sein. Wenn einer der Firmentresore eine akzeptable Klasse hat, wäre eine kleine Büchse, also B- Würfel in einem Tresor doch eine gute Lösung, oder?

In diesem zugelassenen Behältnis dann je Waffe ein Behälter, abschließbar, Mun getrennt von Waffe, damit dürfte alles im grünen Bereich sein.

Ein Schritt wäre für mich das Nachfragen beim Amt/ der Versicherung, oder ist das zu sehr das Ding mit den schlafenden Hunden?

Und ohne Frage die Sache mit dem Zugriff und so.

Höhö, ich seh aber schon doe breit grinsenden Gesichter, wenn du mit dem 'kleinen Schwarzen' (Waffentransportbehälter) quer durch das Office läufst...

Greetz und WaHei, Tom

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Vorsicht bei Firmentresoren.

Die haben öfters eine Firmenschliessung dran und ein Zweitschlüssel liegt, sofern vorhanden, auch durchausmal in der Sicherheitszentrale.

Auch muss dabei geklärt sein, wieviel Schlüssel es gibt, wer diese hat oder bei Zahlenschlössern wer alles die Kombination hat.

Auch sollte geklärt sein, wie es Versicherungsrechtlich aussieht, da die Waffe nicht im privaten bereich temporär gelagert wird, sondern in einer Bürofläche.

Nur so als Hinweis.

Ich hatte den Leiter er Sicherheit bei uns mal gefragt obich meine Puste mit in die Firma nehmen kann, wen nich späschicht habe, damit ich direkt nach der Arbeit zum Schießstand fahren kann.

Naja, er wollte seinen Vorgesetzten dazu befragen und sein Vorgesetzter wäre zum Vorstand gegangen. Da haben wir es sein lassen.

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Nur zur Klarstellung: Die Waffen sollen nicht in einen Firmentresor, sondern wir kaufen zusammen einen neuen Waffenschrank (wohl mit Elektroschloss), an den nur wir zwei rankommen. Oder halt nur einer von beiden, wenn nicht beide Zugriff haben dürfen. Die Frage ist halt: Muss ein B-Fach sein, oder reicht nicht für die Verwahrung am Tag auch ein A-Schrank.

Das Amt habe ich parallel angefunkt, aber da mahlen die Mühlen halt langsam und ich wollte mir hier ein paar Argumente holen, falls es zu Diskussionen kommt.

Bei uns sind zumindest die älteren Mitarbeiter es gewohnt, dass mal ein Schwein in der Kühlzelle hängt - eine Kollegin jagte im Revier des Senior Chefs.

thecyclone

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... muß auch der Vermieter seine Zustimmung geben ...

Inhaber des Hausrechts in vermieteten Räumen ist der Mieter. Sonst könnte der Vermieter ja jederzeit und ohne Erlaubnis des Mieters nachsehen, ob dessen Bett gemacht ist.

Der Vermieter braucht auch nicht gefragt zu werden, ob der Mieter Waffen in die Wohnung einbringen darf. Vor Jahren hatten ein paar Landratsämter versucht, die öffentliche Sicherheit bis ins Unerträgliche zu steigern, indem sie vom Antragsteller eine Erlaubnis des Wohnungseigentümers verlangten. :mad: Visier berichtete.

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Hallo,

war es nicht so, dass zumindest hinsichtlich der KWen kein gemeinsamer Zugriff auf diese möglich sein darf. Dies war doch die waffenrechtliche Ausnahme bei Jägern im Gegensatz zu LWen. Vom Jagdkollegen die Büchse ausleihen geht aufgrund des unbeschränkten Erwerbsrechts bezüglich Langwaffen. Aber seine KW ist zum Beispiel für den Fangschuss hundepfui für Dich. Folglich würde ich auch den gemeinsamen Waffenschrank beurteilen - auschließlich LWen bei zwei Jägern = ok. Gemeinsame Aufbewahrung von KW dagegen :icon13:

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Hallo,

war es nicht so, dass zumindest hinsichtlich der KWen kein gemeinsamer Zugriff auf diese möglich sein darf. Dies war doch die waffenrechtliche Ausnahme bei Jägern im Gegensatz zu LWen. Vom Jagdkollegen die Büchse ausleihen geht aufgrund des unbeschränkten Erwerbsrechts bezüglich Langwaffen. Aber seine KW ist zum Beispiel für den Fangschuss hundepfui für Dich. Folglich würde ich auch den gemeinsamen Waffenschrank beurteilen - auschließlich LWen bei zwei Jägern = ok. Gemeinsame Aufbewahrung von KW dagegen :icon13:

Ok, dann hat wohl nur einer Zugriff und leiht dem anderen im Zwiefel die Waffe für einen Tag - das geht nämlich auch bei KWs...

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