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Abgeordnetenwatch - Dr. Wolfgang Gerhardt ...


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Geschrieben

15.05.2009

Frage von Wolfgang Eichhorn:

Sehr geehrter Herr Dr. Gerhardt,

wären Sie dazu bereit und würden einen Antrag auf namentliche Abstimmung bei der geplanten Änderung zum WaffG stellen bzw. unterstützen. Meines Erachtens ist es für betroffene Wähler nur mit einer namentlichen Abstimmung möglich das tatsächliche Abstimmungsverhalten "seines" Abgeordneten nachzuvollziehen.

Mit freundlichen Grüßen,

Wolfgang Eichhorn

25.05.2009

Antwort von Dr. Wolfgang Gerhardt

Sehr geehrter Herr Eichhorn,

haben Sie verbindlichen Dank für Ihre Mail. Ihre Frage beantwortet ich wie folgt:

Ja, aber das möchte immer jeder gern. Das Problem ist, dass wir dann doppelt so lange Sitzungen hätten. Sie interessieren sich für das Waffenrecht, andere für anderes. Ich bin dafür, dass wirklich große Entscheidungen, die mit ernsthaften Gewissensfragen verbunden sind in namentliche Abstimmungen gehen. Das ist das Waffenrecht nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Gerhardt MdB

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