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IGNORED

Gelbe WBK-extra Antrag ?


boogie_de

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Das mag bei euch in Bayern so gehen,aber hier in Westfalen leider nicht.

Ich hatte auch Beides angekreuzt, aber der SB verlangte einen Extranachweis vom Verband.

So läuft das halt in der Volksrepublik Absurdistan,jeder macht,was er will.... :peinlich:

Komme auch aus NRW und mir geht´s genauso wie Dir. Wollte die gelbe für eine Rep-büchse in .308 als ich die grüne mit Verbandsnachweis für den Revolver beantragt habe. Ging leider nicht - brauche Verbandsnachweis für die Langwaffe. :016:

Also muss ich Trainieren bis ich genug Einträge zusammen habe für den Nachweis.

MT80

Geschrieben

Den SBler hat es gar nicht interessiert,was ich darauf eintragen lassen möchte.

Er wollte den Nachweiß und damit war das Thema durch.

Wie sang einst die Leander? DAVON GEHT DIE WELT NICHT UNTER! ^_^

Er wird ihn also bekommen und gut ist.

Geschrieben
Komme auch aus NRW und mir geht´s genauso wie Dir.

MT80

Und zwar nach 14(4) WaffG und nicht (2) - da,

"im Rahmen der Erteilung einer gelben WBK gem. § 14 Abs. 4 WaffG gleichwohl noch eine

erhebliche Privilegierung gegenüber einer grünen WBK gem. § 14 Abs. 2 WaffG erhalten bliebe, weil

innerhalb der bewilligten Waffenart ohne detaillierten Voreintrag und ohne zahlenmäßige Begrenzung,

außerdem ohne „Verfall“ des Voreintrages nach einem Jahr, d. h. zeitlich unbegrenzt, Waffen

erworben werden können."

Gast 143-Koenig@fvlw.de
Geschrieben

Habe ich mir gerade mal zu Gemüte geführt.

Eine Stilübung, die den Gesetzestext auf zwei Seiten ausbreitet, ihm dabei aber nichts wesentliches hinzufügt ...

Letztlich reicht es, § 14 Abs. 4 WaffG durchzulesen. Daraus ergibt sich allerdings, dass eine Verbandsbescheinigung gefordert werden kann.

Insofern wäre es nur interessant, zu erfahren, ob die Antragsunterlagen des Threaderöffners tatsächlich alle Voraussetzungen enthalten haben, u.a. eben auch die (ev. eher versteckten) Befürwortungsangaben des Verbandes zur gelben WBK. Das geht aus den etwas unübersichtlichen Angaben auch nicht wirklich klar hervor.

Gruß,

Coltfan

Geschrieben
Eine gänzlich überflüssigen Stilübung, die den Gesetzestext auf zwei Seiten ausbreitet, ihm aber nichts wesentliches hinzufügt ...

..., ihn auch nicht ergänzt, ändert oder sich sonstwie auf die Vorgaben des Gesetzes auswirkt.

Gruß Tauschi

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