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IGNORED

'Divide et Impera' Petition einiger Kite-Surfer


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Whoa... ein Crossman Spotmarker? Verkaufst du den...? :wub:

Tut mir leid, der ist unverkäuflich. :chrisgrinst:

Zum Anscheinsparagraph: Ich denke nicht, daß freie Waffen wirklich aussehn müssen wie eine MPi, Sturmgewehr oder Ähnliches. Insbesondere wenn das Zeuch U18 frei ist...

Das Problem ist, mit der Diskussion "Wer braucht sowas - das muss nicht sein - das kann man ruhig verbieten" reißt man Töpfe auf, die man nie wieder gestopft bekommt und welche letztendlich wie schwarze Löcher alles aufsaugen.

Mit der Argumentation lässt sich nämlich alles verbieten. Andere fragen ja schon: "Wer braucht Paintball?", "Wer braucht Waffen?"

In einem Rechtsstaat verhält es sich nämlich so - und das übersehen Politiker bisweilen -, dasss nicht derhenige sich zu rechtfertigen hat, der für eine Freiheit einstehen will, sondern ein Verbotsanliegen zu rechtfertigen ist.

Es ist immer eine sehr krude Qualität von Verbotsdebatten, wenn man anderen vorschreiben möchte, was sie "zu brauchen" haben.

Um trotzdem auf den Anscheinsklimbim einzugehen: Seit dem 01.04.2008 ist es ohnehin verboten, Waffenimitate ("Anscheinsbegriff" des WaffG 01.04.2008) und dazu zählen auch "unter 18" Spielzeug-Airsofts sowie auch reine Nachbildungen ohne jegliche Funktion zu führen, also offen mit sich herumzutragen.

§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

(1) Es ist verboten

1.

Anscheinswaffen,

2.

Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder

3.

Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

zu führen...

Aus der entsprechenden Anlage

Anscheinswaffen

Anscheinswaffen sind

1.6.1

Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden,

1.6.2

Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1 oder

1.6.3

unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1...

Wie gesagt, hier geht es um ein bereits bestehendes Verbot für Spielzeug, alles ab 18 darf sowieso nicht geführt werden.

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In einem Rechtsstaat verhält es sich nämlich so - und das übersehen Politiker bisweilen -, dasss nicht derhenige sich zu rechtfertigen hat, der für eine Freiheit einstehen will, sondern ein Verbotsanliegen zu rechtfertigen ist.

:appl:

Ich glaube wir kommen doch langsam auf einen gemeinsamen Nenner :pro:

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schon mal wo anders gepostet aber ich Denke hier passt das auch gut rein das erklärt in welche Richtung die Petition von Pro Paintball geht Zitat Spiegel Online von Baumann : ....Sollte die große Koalition das Verbot beschließen, werde man auch Verfassungsbeschwerde einlegen und vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. Der Jurist beruft sich dabei unter anderem auf das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung.

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Das Problem ist, mit der Diskussion "Wer braucht sowas - das muss nicht sein - das kann man ruhig verbieten" reißt man Töpfe auf, die man nie wieder gestopft bekommt und welche letztendlich wie schwarze Löcher alles aufsaugen.

Mit der Argumentation lässt sich nämlich alles verbieten. Andere fragen ja schon: "Wer braucht Paintball?", "Wer braucht Waffen?"

*argh* Okay, offensichtlich brauch ich ab und an jemanden, der mir meine eigene Intoleranz vor die Augen führt... ;)

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Hallo an alle.

Bin der Neue. :)

Ich gehöre zu Airsoft Community und wollte mich erst mal bei allen Forenmitgliedern für ihren Einsatz bedanken.

Da unsere Community noch recht klein ist und PB´ler und AS´ler bekanntlich auch nicht die besten Freunde sind, freuen wir uns über jede Hilfe,

die wir bekommen können.

Desweiteren, wollte ich gern klarstellen, das der Großteil der Airsoftspieler auch gegen den Verkauf von AEG´s <0,5j ist. Sicherlich will keiner gegen den Nachwuchs hetzen, allerdings ist es Tatsache, das ein Spieler über 18 Jahren mehr geistige Reife mitbringt und sich eher mit dem Waffengesetz auseinandersetzt, als ein Jugendlicher mit 14, oder 15 Jahren.

Möchte jetzt aber nicht zu weit vom Thema abschweifen.

Nochmals, Danke.

Und sobald die Petition gegen die Verschärfung des Waffengesetztes raus ist, werden wir natürlich munter mit unterschreiben.

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  • 2 Wochen später...

ich weiß nciht ob wir es hier schon hatten, und ja ich weiß crossposting verboten. aber in diesem fall glaube ich doch wichtig!

die kiter petition schließt eine verbotsforderung großkalibriger waffen nicht mit ein.

http://www.spotspy.net/public/images/petition/presse02.pdf

Auszug:

Die Petition selbst fordert kein Verbot großkalibriger Waffen, wie sehr viel in öffentlichen Foren

diskutiert wurde und via Email bei uns angefragt wurde. Das ist zwar unsere persönliche

Meinung und wurde so auch im Pressetext erwähnt, hat aber mit der Petition direkt nichts zu tun.

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