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waffenwesentliche Teile


Floppyk

Empfohlene Beiträge

Waffenwesentliche Teile für Feuerwaffen sind WBK-pflichtig und dessen Herstellung und Bearbeitung unterliegt der Erlaubnispflicht.

Wie ist das nun bei Teilen für freie Schusswaffen? Erlaubnispflichtige Herstellung ja, aber die Bearbeitung?

Darf die Privatperson z.B. einen Lauf eines Luftgewehres kürzen oder aus einer Lang- eine Kurzwaffe bauen?

Oder einen frei ab 18 erwerbbaren Schalldämpfer für "F" Luftgewehre abändern, um mit der Dämpferleistung zu experimentieren?

Beide Teile unterliegen ja nicht der Beschusspflicht.

Dann weiter mit den PTB-SRS Waffen.

Bislang war ich ja der Auffassung, dass das nicht erlaubt ist, jedoch gibt es eine Seite eines Herstellers im Netz, der das als erlaubt ansieht.

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Darf die Privatperson z.B. einen Lauf eines Luftgewehres kürzen oder aus einer Lang- eine Kurzwaffe bauen?

Dann weiter mit den PTB-SRS Waffen.

Hallo Floppyk,

vor ca. einem Jahr hatte ich darüber mal mit meinem Büma gesprochen, der war folgender Meinung:

WBK pflichtige Luftdruckwaffe-Finger weg als Privatmann,

"F" Luftdruckwaffe- sicherstellen, das die Waffe energietechnisch unter 7,5 Joule bleibt, zur Instandsetzung nur Orginalersatzteile des Herstellers verwenden (Orginalfeder). Schaft und Lauf könnten beliebig bearbeitet werden, Lupis unter 7,5 Joule wären auch frei.

(für mich auch uninteressant, ich habe Metalltechnisch wenig Ahnung und auch keine Drehbank)

Zu PTB Waffen nur meine persöliche Meinung:

Finger weg von Veränderungen, könnte immer als Versuch angesehen werden, eine "scharfe Waffe" zu basteln.

Gruß aus Köln,

Rolf

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Waffenwesentliche Teile für Feuerwaffen sind WBK-pflichtig und dessen Herstellung und Bearbeitung unterliegt der Erlaubnispflicht.

Wie ist das nun bei Teilen für freie Schusswaffen? Erlaubnispflichtige Herstellung ja, aber die Bearbeitung?

Darf die Privatperson z.B. einen Lauf eines Luftgewehres kürzen oder aus einer Lang- eine Kurzwaffe bauen?

Oder einen frei ab 18 erwerbbaren Schalldämpfer für "F" Luftgewehre abändern, um mit der Dämpferleistung zu experimentieren?

Beide Teile unterliegen ja nicht der Beschusspflicht.

Dann weiter mit den PTB-SRS Waffen.

Bislang war ich ja der Auffassung, dass das nicht erlaubt ist, jedoch gibt es eine Seite eines Herstellers im Netz, der das als erlaubt ansieht.

Das Bearbeiten einer Waffe ist verboten: Aussehen, Schussfolge, Kaliber, etc. Dabei ist es unerheblich ob es sich um eine scharfe Waffe handelt oder um eine Gas- oder Luftdruckwaffe. Im Augenblick einer Veränderung genormter und durch Beschuss sicherheitstechnisch geprüfter und garantierter Eigenschaften verliert das Zertifikat seine Gültigkeit und der Bastler steht voll in der Verantwortung und bei zufälliger Entdeckung gerät er in den Bereich der Strafrelevanz - bei einem Unfall mit Personenschaden sogar in den Knast... :chrisgrinst:

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Wie sieht es mit ner zu strammen Dichtplatte eines Sharps Verschlußblocks aus?

Der Pfad zwischen Verschönerung - Korrektur - Reparatur - Bearbeitung oder Veränderung ist sehr schmal und es bedarf einiger Erfahrung und Sachkenntnis um zu wissen, an welchem Punkt des Weges man sich mit einer Arbeit an der Waffe befindet: Griffschalen wechseln oder verkratzte Brünierung ausbessern ist Punkt 1 - dann aber beginnt auch schon der heikle Teil der Sache und man sollte einen richtigen Fachmann um Rat fragen, denn manchmal steckt hinter einer vermeintlich kleinen Sache ein ganzer Systemfehler. Bei scharfem Gerät kommt noch die hohe Brisanz durch den enormen Gasdruck hinzu.

Etwas selber machen und sich sagen es wird schon gut gehen... ist oftmals sehr gefährlich in dieser Welt - und viele haben das schon mit ihrem Leben bezahlt - nicht nur bei Waffen ...

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