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IGNORED

Aufbewahrung von Schusswaffen in Nebengebäuden


Jäger81

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

nach einiger Bedenkzeit habe ich mich dazu entschlossen in meinem Zweitwohnsitz auch dem Schiesssport nachzugehen. Die Waffen möchte ich in meiner Werkstatt lagern. Sie befindet sich ca. 20 m vom nächsten Wohnhaus entfernt und ist durch ein Leichtmetall Sektionaltor verschlossen. Um sicher zu gehen, habe ich mir auf der IWA ein Waffenschrank Sicherheitstufe VDS 1 bestellt. Der wiegt fast 450 kg und wird am Boden verschraubt. Die Örtlichkeiten wurden durch einen Beamten begutachtet, der seine Beobachtungen der zuständigen Ordnungsbehörde bereits zukommen hat lassen. Diese entscheidet nun über weitere Maßnahmen. Ich bin gespannt wie diese im Detail aussehen werden.

Grüße jäger81

Geschrieben

Hallo zusammen,

werde mich erstmal auf drei Langwaffen Beschränken müssen. Mehr gibt §13 Abs. 6 AWaffV ohne Absprache mit der Behörde nicht her. Habe schon mit der zuständigen Behörde telefoniert. Werde noch einen Vorort Termin ausmachen und die zu treffenden Sicherungsmaßnahmen im Detail absprechen. Bin gespannt was ich noch zu erfüllen habe.

Gruß jgr81

Geschrieben

Ich habe in der Garage einen D10 stehen. Der wiegt über 2,5t und wurde von meinem SB besichtigt. Er hatte da keine Einwendungen.

Geschrieben

Zu diesem Thema habe ich auch mal eine (dumme?) Frage:

Meinen Hauptwohnsitz habe ich in Niedersachsen. Wegen meiner Arbeitsstelle in Hamburg

habe ich dort noch eine - korrekt - angemeldete Zweitwohnung. Beide Wohnungen werden

quasi "regelmäßig von mir bewohnt". Demnächst möchte in Niedersachsen meine WBK

beantragen, die Waffen aber in HH lagern. Dort gehe ich ja auch meinem Sport nach. Als Tresor

habe ich in HH einen VDS-1 Schrank mit Kombinationsschloss.

Kann ich die Waffen (korrekt) in HH verwahren oder muss ich das gesondert angeben?

Was meint ihr?

Geschrieben
Zu diesem Thema habe ich auch mal eine (dumme?) Frage:

Kann ich die Waffen (korrekt) in HH verwahren oder muss ich das gesondert angeben?

Was meint ihr?

1. Dumme Fragen gibt es nicht!

2. WBK, ja, dann kannst Du sie verwahren wo Du willst, gesetzeskonform natürlich.

Geschrieben
1. Dumme Fragen gibt es nicht!

2. WBK, ja, dann kannst Du sie verwahren wo Du willst, gesetzeskonform natürlich.

dazu gibt es wohl unterschiedliche Meinungen. Ein Bekannter (auch Sportschütze) von mir ist gerade PMA (Nachwuchs-Ordnungshüter) und hat aufgrund eines anderen Vereinsmitglieds was vor einer ähnlichen Situation stand, einmal nachgefragt. Auskunft in Baden-Würtemberg: Nein, die WBK ist quasi "ortsgebunden" auf den Erstwohnsitz.

Das muss natürlich nicht richtig sein und auch nicht in jedem Fall gelten, allerdings würde ich ggf. einfach mal beim zuständigen Sachbearbeiter nochmals nachfragen. Ich bin auch kein Anwalt und kenne die zuständigen §§ nicht, sodass ich also auch keine Aussage machen kann, wie rechtssicher das ist. Ich jedenfalls würde mich nochmal vergewissern, denn wenn die Zuverlässigkeit weg ist hilft dir eine Auskunft aus nem Forum auch nicht weiter ;-)

just my 2 cents

PS: Wenn du sowas machst, musst du natürlich auch bedenken, dass du die ganze schöne Zentraldatei für Waffen durcheinander bringst, du pöser pube!!!

Gruß, Waihei und Gut Schuss

Sebastian

Geschrieben
Auskunft in Baden-Würtemberg: Nein, die WBK ist quasi "ortsgebunden" auf den Erstwohnsitz.

Wie bitte? Der SB sollte sich mal fortbilden. Eine WBK ist Personengebunden, nichts anderes.

Das muss natürlich nicht richtig sein Stimmt.

just my 2 cents

Gruß, Waihei und Gut Schuss

Sebastian

Geschrieben

da ich meine Sachkunde erst nächste Woche ablege und hier nur gehörtes weitergegeben habe (ich hoffe, das war auch deutlich), würde mich natürlich auch interessieren, wo das steht bzw. wie du dazu kommst?

Gruß, Waihei, Gut Schuss

Sebastian

Geschrieben
Seeeebi PS: Wenn du sowas machst, musst du natürlich auch bedenken, dass du die ganze schöne Zentraldatei für Waffen durcheinander bringst, du pöser pube!!!

Eben! ..und das wollen wir doch nicht ;)

Sachkundig bin ich auch, aber das war vor Winnenden und dieses Thema wurde nicht explizit ausdiskutiert.

Bei der *derzeitigen* Gesetzeslage mache ich mir auch keine Sorgen. Da spielt der Standort ja letzendlich keine entscheidende Rolle.

Es wird ja extra erwähnt, das bei "nichtbewohnten" Gebäuden (z.B Jagthütten) ein höherwertiger VDS1-Tresor vorgeschrieben ist.

Ich denke eher an das geplante neue WG wenn nach der Aushöhlung/Wegfall des Artikel 13 GG plötzlich jemand bei meinem

Erstwohnsitz vor der Tür steht und dort überhaupt keine Waffe und Tresor vorhanden ist.

Soll ich mich dann zu denen ins Auto setzen und in meine Nebenwohnung fahren??

..und wer bringt mich dann wieder zurück :traurig_16:

:D

Geschrieben

Keiner. Auf der Rückfahrt gibt es keinen Grund für deine Anwesenheit im Kfz, damit bist du nicht versichert.......... :ninja:

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