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IGNORED

Unkenntnis Waffensachkundiger..


kriegerlein

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Moin, moin!

Da ich grad am schreiben bin...

Ich kenne einen Jäger, welcher unbedingt Geldtransporteur

werden möchte....

Nun weiss er nur nicht, ob er nun die nötige Waffensachkunde hat

oder nicht...

Laut seiner Aussage konnten ihm die Behörden auch keine

einschlägige Auskunft geben..

Ein ehemaliger Lehrling (Fachkraft für Schutz und Sicherheit) war der

Meinung, er bekomme zur Abschlußprüfung eine eigene Waffe geschenkt...

Andere wollen ihren Waffenschein "machen", sich damit eine Waffe kaufen

und schiessen gehen...

Wer, bitteschön, soll uns denn ernst nehmen???

So etwas wird ja auch im privaten Umfeld publik gemacht..

Den Unterschied: WBK und Waffenschein kennen ohnehin die

Wenigsten...

:peinlich:

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Er braucht die Schulung und Prüfung nach § 34a GewerbeO, abzulegen bei der IHK. Und zusätzlich eine Waffensachkunde für Bewacher. Das geht nur bei Lehrgangsträgern mit staatlicher Anerkennung Waffsachkunde für Bewacher.

Die Sachkunde von Jägern oder Sportschützen ist nicht ausreichend.

Wenn er selbst ein Gewerbe anmelden will, muss er Aufträge nachweisen, die zur Bewachung das Führen einer Schusswaffe erfordern. Sonst gibt es auch keinen Waffenschein.

Die einfache Eröffnung eines Bewachungsgewerbes begründet kein Bedürfnis für einen Waffenschein oder einer Waffe.

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Sicherlich..

Das wissen wir beide, aber...

wer noch???

Mir sagte mal jemand: "Du bist doch Schießleiter..dann

kann ich ja bei Dir den Waffenschein machen..?!"

Unglaublich, immer noch: "keiner" beschäftigt sich wirklich

ernsthaft mit dem Thema, aber "jeder" will es verbieten...

Was soll dann erst der "Normalbürger" denken, der sich

grundsätzlich nicht damit auseinandersetzt??

.......

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Er braucht die Schulung und Prüfung nach § 34a GewerbeO, abzulegen bei der IHK. Und zusätzlich eine Waffensachkunde für Bewacher. Das geht nur bei Lehrgangsträgern mit staatlicher Anerkennung Waffsachkunde für Bewacher.

Die Sachkunde von Jägern oder Sportschützen ist nicht ausreichend.

Wenn er selbst ein Gewerbe anmelden will, muss er Aufträge nachweisen, die zur Bewachung das Führen einer Schusswaffe erfordern. Sonst gibt es auch keinen Waffenschein.

Die einfache Eröffnung eines Bewachungsgewerbes begründet kein Bedürfnis für einen Waffenschein oder einer Waffe.

Bei mir reichte die Waffensachkunde des BDMP e.V. zur Beantragung eines Waffenscheines,

um als Geldtransporteur eine Waffe führen zu dürfen..

Waffensachkunde=Waffensachkunde, denke ich..

:rolleyes:

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Gast Nightingale
Mir sagte mal jemand: "Du bist doch Schießleiter..dann

kann ich ja bei Dir den Waffenschein machen..?!"

Dann verkauf ihm doch einen Waffelschein, das Geld liegt auf der Straße.

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Na ja, die Bewachersache werden die wenigsten kennen, müssen es ja auch nicht.

Wieviele Leute denken, dass man "einfach" mit der bloßen Mitgliedschaft in einem Schützenverein eine Waffe bekommt. Oder auch umgekehrt. So wissen viele nicht, dass man eine SSW führen darf, wissen viele nicht, dass man einen KWS dafür braucht.... und vieles andere.

Man erklärt das den Leuten und gut ist.

Sollen sie doch ruhig zum SB gehen und versuchen einen Antrag zu stellen. Dann regelt sich das schon.

Einzig äergerlich, wenn irgendwelche Schmierfinken sich damit in Regionalblättern mit nicht vorhandenem Waffenrechtswissen versuchen zu profilieren. Dummerweise lesen das dann ausgrechnet die Nachbarn und nehmen das für bare Münze. Das kriegst Du dann brühwarm vorgesetzt. Stand doch genau so in der Zeitung...

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Gast Nightingale
Er kann ja einen richtigen Waffenschein beantragen und wird ihn auch bekommen. Steht aber kleiner davor und kostet 50 €. Ganz ohne Sachkunde und 34a.

Du wirst hiermit offiziell zum Heiligen erklärt, steht dann nur "Schein" davor. :00000733:

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Na ja, die Bewachersache werden die wenigsten kennen, müssen es ja auch nicht.

Seit 1989 bin ich Bewacher; 1990 WSFK,IHK-geprüft.

Habe fast alle möglichen Ausbildungen/Jobs gemacht..

Nööö: die Bewachersachkunde ging an mir vorbei..

Aber....wer weiss schon alles..??!

:traurig_16:

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Bei mir reichte die Waffensachkunde des BDMP e.V. zur Beantragung eines Waffenscheines,

um als Geldtransporteur eine Waffe führen zu dürfen..

Waffensachkunde=Waffensachkunde, denke ich..

:rolleyes:

:o Na das posaune mal nicht laut raus. Alle Verbände dürfen ausschließlich eine WSK für Sportschützen ausstellen. Wenn der Träger nicht zusätzlich eine Anerkennung für die WSK für BeWa hatte, dürfte diese dafür nicht anerkannt werden.

Die staatlichen Anerkennungen der Träger listen fein säuberlich, welche Sachkunde für welchen Aufgabenbereich abgenommen werden darf.

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Alle Verbände dürfen ausschließlich eine WSK für Sportschützen ausstellen.

Das ist so nicht richtig. Alle Vereine dürfen lediglich eine WSK für ihre Mitglieder anbieten (nebenbei bemerkt, stellt ein Verband selbst rein gar nichts in dieser Hinsicht aus).

Die Sachkunde selbst, einmal erlangt ist (mit Ausnahme von Einschränkungen im Prüfungszeugnis) gleichrangig. Das WaffG kennt keine Hierarchie der Sachkundenachweise.

Insofern ist eine Person also entweder Sachkundig - oder eben nicht.

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:o Na das posaune mal nicht laut raus. Alle Verbände dürfen ausschließlich eine WSK für Sportschützen ausstellen. Wenn der Träger nicht zusätzlich eine Anerkennung für die WSK für BeWa hatte, dürfte diese dafür nicht anerkannt werden.

Die staatlichen Anerkennungen der Träger listen fein säuberlich, welche Sachkunde für welchen Aufgabenbereich abgenommen werden darf.

Gilt aber bekanntermaßen nicht für diejenigen, die wie kriegerlein, bereits 20 Jahre in dem Beruf tätig sind...

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Das ist so nicht richtig. Alle Vereine dürfen lediglich eine WSK für ihre Mitglieder anbieten (nebenbei bemerkt, stellt ein Verband selbst rein gar nichts in dieser Hinsicht aus).

Richtig, aber das hatten wir ja merhfach.

Die Sachkunde selbst, einmal erlangt ist (mit Ausnahme von Einschränkungen im Prüfungszeugnis) gleichrangig. Das WaffG kennt keine Hierarchie der Sachkundenachweise.

Insofern ist eine Person also entweder Sachkundig - oder eben nicht.

Warum wird dieses bei den Anerkennungen und in der WaffVwV getan?

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Die Sachkunde selbst, einmal erlangt ist (mit Ausnahme von Einschränkungen im Prüfungszeugnis) gleichrangig. Das WaffG kennt keine Hierarchie der Sachkundenachweise.

Insofern ist eine Person also entweder Sachkundig - oder eben nicht.

Ja, danke, so kenne ich es auch...

Man erwirbt ja auch eine Waffensachkunde

nach dem Waffengesetz; steht auch bei mir

im Zeugnis...

by the way: Die zuständige Behörde stellt aufgrund

der Waffensachkunde den Waffenschein aus, nach Überprüfung

der Zuverlässigkeit usw...

Der Behörde kann man nicht auch noch "Unkenntnis"

unterstellen...

:peinlich:

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Richtig, aber das hatten wir ja merhfach.

Warum wird dieses bei den Anerkennungen und in der WaffVwV getan?

Weil, z.B. nicht jeder Verband bei jeder Behörde oder

in jedem Bundesland anerkannt ist...

Die Sachbearbeiter haben leider auch einen relativ

großen Ermessensspielraum..

Ich hatte mal einen, der war gegen Waffen..das war ein

Hin und Her... Zuletzt Verwaltungsbeschwerde,

umeine 2.Waffe kaufen zu dürfen: ich bekam Recht...

Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...!!!!

:00000733:

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Nennt sich: "Behördenwillkür"

Stimmt :angry2:

Zum Glück habe ich auch einige andere, objektive,

kennengelernt!!

Weiterhin habe ich. vor einigen Jahren festgestellt, dass,

wenn man umzieht, z.B. in ein anderes Bundesland,

die "Waffenakte" nicht mitumzieht...:

Die neue SBin wusste nichts von mir....

Soviel zur Erfassung und Überwachung usw...

der Waffenbehörden...

:peinlich:

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Sei gewiss, das wird sich ändern.

Ob das dann unbedingt von Vorteil sein wird, bin ich noch nicht überzeugt - ganz im Gegeneteil.

Sicherlich...

Beim letzten Umzug Hamburg/Bremen habe

ich selbst beide Behörden angeschrieben!!

Antwort gabs natürlich nicht...

Ich habe nichts!!!! zu verbergen:

Alles unter Dach und Fach...Waffen, Munition,

Tresore, Waffensachkunde, Schießleiter,

Verbands- und vereinszugehörigkeit;

regelmässiges Training.

Teilnahme an Kreis- und LM...

Also, was solls..???

Ich bin überprüfbar; alle anderen hoffentlich auch!!!?

Wenn wir nichts zu verbergen haben,können wir nur

gewinnen..... :eclipsee_gold_cup:

aber..zurück zum Thema... :rolleyes:

:00000733:

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Gilt aber bekanntermaßen nicht für diejenigen, die wie kriegerlein, bereits 20 Jahre in dem Beruf tätig sind...

Mag sein...

Ich hatte mehrere Waffen-Jobs und nie Ärger!

Leider hatte ich auch Kollegen, die alles durcheinander bekamen..

grausig.....trotz Büchern, Foren etc..

Aber hier weiss auch nicht jeder alles.... :rolleyes:

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Aber ich weiß zumindest (Floppyk garantiert auch!!) dass, wenn etwas in die Hose geht, das Gericht nicht die Bohne interessiert, dass der Betreffende keine Ahnung hat. Haben muss er sie nämlich.

Habe gerade ein Schreiben einer Behörde vorliegen, die mir unterstellt, ich habe, da besonders Sachkundig, besser als der betreffende SB wissen müssen, dass die Arbeitsweise/Genehmigung der Behörde rechtswidrig sei. :eclipsee_gold_cup:

Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass ich mir doch die Genehmigungen selbst ausstellen kann, wenn ich schon mehr Ahnung habe............oder?

Also komm nicht mit Logik in Zusammenhang mit einer Behörde.

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Seit wann muss ein SB denn sachkundig sein? B)

In der Tat...:

Vor einigen Jahren wollte ich mal, weil IHK-gepr. WSFK, ein Sicherheitsunternehmen

gründen (zum Glück nichts geworden, bei den vielen halbseidenen..).

Dazu das Gewerbe anmelden...

Der SB fragte mich doch wirklich, was das sei: Werkschutzfachkraft...und ob ich die

nötige Sachkunde besitze...

Er schickte mich erstmal nach Hause, um o.a. zu überprüfen, bei der Handelskammer..

WSFK und Werkschutzmeister müssen nichts mehr nachweisen!

Soviel zu: Sachkundig...

Waffen und Sicherheitsgewerbe...weicht von mir..

Deshalb kennen sich wenige damit aus, auch wegen der

vielen Spinner, die keine Ahnung haben und sich nur wichtig

machen wollen... :peinlich:

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