kriegerlein Posted April 30, 2009 Share Posted April 30, 2009 Moin, moin! Da ich grad am schreiben bin... Ich kenne einen Jäger, welcher unbedingt Geldtransporteur werden möchte.... Nun weiss er nur nicht, ob er nun die nötige Waffensachkunde hat oder nicht... Laut seiner Aussage konnten ihm die Behörden auch keine einschlägige Auskunft geben.. Ein ehemaliger Lehrling (Fachkraft für Schutz und Sicherheit) war der Meinung, er bekomme zur Abschlußprüfung eine eigene Waffe geschenkt... Andere wollen ihren Waffenschein "machen", sich damit eine Waffe kaufen und schiessen gehen... Wer, bitteschön, soll uns denn ernst nehmen??? So etwas wird ja auch im privaten Umfeld publik gemacht.. Den Unterschied: WBK und Waffenschein kennen ohnehin die Wenigsten... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Floppyk Posted April 30, 2009 Share Posted April 30, 2009 Er braucht die Schulung und Prüfung nach § 34a GewerbeO, abzulegen bei der IHK. Und zusätzlich eine Waffensachkunde für Bewacher. Das geht nur bei Lehrgangsträgern mit staatlicher Anerkennung Waffsachkunde für Bewacher. Die Sachkunde von Jägern oder Sportschützen ist nicht ausreichend. Wenn er selbst ein Gewerbe anmelden will, muss er Aufträge nachweisen, die zur Bewachung das Führen einer Schusswaffe erfordern. Sonst gibt es auch keinen Waffenschein. Die einfache Eröffnung eines Bewachungsgewerbes begründet kein Bedürfnis für einen Waffenschein oder einer Waffe. Link to comment Share on other sites More sharing options...
kriegerlein Posted April 30, 2009 Author Share Posted April 30, 2009 Sicherlich.. Das wissen wir beide, aber... wer noch??? Mir sagte mal jemand: "Du bist doch Schießleiter..dann kann ich ja bei Dir den Waffenschein machen..?!" Unglaublich, immer noch: "keiner" beschäftigt sich wirklich ernsthaft mit dem Thema, aber "jeder" will es verbieten... Was soll dann erst der "Normalbürger" denken, der sich grundsätzlich nicht damit auseinandersetzt?? ....... Link to comment Share on other sites More sharing options...
kriegerlein Posted April 30, 2009 Author Share Posted April 30, 2009 Er braucht die Schulung und Prüfung nach § 34a GewerbeO, abzulegen bei der IHK. Und zusätzlich eine Waffensachkunde für Bewacher. Das geht nur bei Lehrgangsträgern mit staatlicher Anerkennung Waffsachkunde für Bewacher.Die Sachkunde von Jägern oder Sportschützen ist nicht ausreichend. Wenn er selbst ein Gewerbe anmelden will, muss er Aufträge nachweisen, die zur Bewachung das Führen einer Schusswaffe erfordern. Sonst gibt es auch keinen Waffenschein. Die einfache Eröffnung eines Bewachungsgewerbes begründet kein Bedürfnis für einen Waffenschein oder einer Waffe. Bei mir reichte die Waffensachkunde des BDMP e.V. zur Beantragung eines Waffenscheines, um als Geldtransporteur eine Waffe führen zu dürfen.. Waffensachkunde=Waffensachkunde, denke ich.. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Nightingale Posted April 30, 2009 Share Posted April 30, 2009 Mir sagte mal jemand: "Du bist doch Schießleiter..dannkann ich ja bei Dir den Waffenschein machen..?!" Dann verkauf ihm doch einen Waffelschein, das Geld liegt auf der Straße. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Floppyk Posted April 30, 2009 Share Posted April 30, 2009 Na ja, die Bewachersache werden die wenigsten kennen, müssen es ja auch nicht. Wieviele Leute denken, dass man "einfach" mit der bloßen Mitgliedschaft in einem Schützenverein eine Waffe bekommt. Oder auch umgekehrt. So wissen viele nicht, dass man eine SSW führen darf, wissen viele nicht, dass man einen KWS dafür braucht.... und vieles andere. Man erklärt das den Leuten und gut ist. Sollen sie doch ruhig zum SB gehen und versuchen einen Antrag zu stellen. Dann regelt sich das schon. Einzig äergerlich, wenn irgendwelche Schmierfinken sich damit in Regionalblättern mit nicht vorhandenem Waffenrechtswissen versuchen zu profilieren. Dummerweise lesen das dann ausgrechnet die Nachbarn und nehmen das für bare Münze. Das kriegst Du dann brühwarm vorgesetzt. Stand doch genau so in der Zeitung... Link to comment Share on other sites More sharing options...
kriegerlein Posted April 30, 2009 Author Share Posted April 30, 2009 Dann verkauf ihm doch einen Waffelschein, das Geld liegt auf der Straße. ich druck mal n paar aus... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Floppyk Posted April 30, 2009 Share Posted April 30, 2009 Dann verkauf ihm doch einen Waffelschein, das Geld liegt auf der Straße. Er kann ja einen richtigen Waffenschein beantragen und wird ihn auch bekommen. Steht aber kleiner davor und kostet 50 €. Ganz ohne Sachkunde und 34a. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Nightingale Posted April 30, 2009 Share Posted April 30, 2009 Er kann ja einen richtigen Waffenschein beantragen und wird ihn auch bekommen. Steht aber kleiner davor und kostet 50 €. Ganz ohne Sachkunde und 34a. Du wirst hiermit offiziell zum Heiligen erklärt, steht dann nur "Schein" davor. Link to comment Share on other sites More sharing options...
kriegerlein Posted April 30, 2009 Author Share Posted April 30, 2009 Na ja, die Bewachersache werden die wenigsten kennen, müssen es ja auch nicht. Seit 1989 bin ich Bewacher; 1990 WSFK,IHK-geprüft. Habe fast alle möglichen Ausbildungen/Jobs gemacht.. Nööö: die Bewachersachkunde ging an mir vorbei.. Aber....wer weiss schon alles..??! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Floppyk Posted April 30, 2009 Share Posted April 30, 2009 Bei mir reichte die Waffensachkunde des BDMP e.V. zur Beantragung eines Waffenscheines,um als Geldtransporteur eine Waffe führen zu dürfen.. Waffensachkunde=Waffensachkunde, denke ich.. Na das posaune mal nicht laut raus. Alle Verbände dürfen ausschließlich eine WSK für Sportschützen ausstellen. Wenn der Träger nicht zusätzlich eine Anerkennung für die WSK für BeWa hatte, dürfte diese dafür nicht anerkannt werden. Die staatlichen Anerkennungen der Träger listen fein säuberlich, welche Sachkunde für welchen Aufgabenbereich abgenommen werden darf. Link to comment Share on other sites More sharing options...
SeinePestilenz Posted April 30, 2009 Share Posted April 30, 2009 Alle Verbände dürfen ausschließlich eine WSK für Sportschützen ausstellen. Das ist so nicht richtig. Alle Vereine dürfen lediglich eine WSK für ihre Mitglieder anbieten (nebenbei bemerkt, stellt ein Verband selbst rein gar nichts in dieser Hinsicht aus). Die Sachkunde selbst, einmal erlangt ist (mit Ausnahme von Einschränkungen im Prüfungszeugnis) gleichrangig. Das WaffG kennt keine Hierarchie der Sachkundenachweise. Insofern ist eine Person also entweder Sachkundig - oder eben nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
XP-100 Posted April 30, 2009 Share Posted April 30, 2009 Na das posaune mal nicht laut raus. Alle Verbände dürfen ausschließlich eine WSK für Sportschützen ausstellen. Wenn der Träger nicht zusätzlich eine Anerkennung für die WSK für BeWa hatte, dürfte diese dafür nicht anerkannt werden.Die staatlichen Anerkennungen der Träger listen fein säuberlich, welche Sachkunde für welchen Aufgabenbereich abgenommen werden darf. Gilt aber bekanntermaßen nicht für diejenigen, die wie kriegerlein, bereits 20 Jahre in dem Beruf tätig sind... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Floppyk Posted April 30, 2009 Share Posted April 30, 2009 Das ist so nicht richtig. Alle Vereine dürfen lediglich eine WSK für ihre Mitglieder anbieten (nebenbei bemerkt, stellt ein Verband selbst rein gar nichts in dieser Hinsicht aus). Richtig, aber das hatten wir ja merhfach. Die Sachkunde selbst, einmal erlangt ist (mit Ausnahme von Einschränkungen im Prüfungszeugnis) gleichrangig. Das WaffG kennt keine Hierarchie der Sachkundenachweise.Insofern ist eine Person also entweder Sachkundig - oder eben nicht. Warum wird dieses bei den Anerkennungen und in der WaffVwV getan? Link to comment Share on other sites More sharing options...
kriegerlein Posted April 30, 2009 Author Share Posted April 30, 2009 Die Sachkunde selbst, einmal erlangt ist (mit Ausnahme von Einschränkungen im Prüfungszeugnis) gleichrangig. Das WaffG kennt keine Hierarchie der Sachkundenachweise.Insofern ist eine Person also entweder Sachkundig - oder eben nicht. Ja, danke, so kenne ich es auch... Man erwirbt ja auch eine Waffensachkunde nach dem Waffengesetz; steht auch bei mir im Zeugnis... by the way: Die zuständige Behörde stellt aufgrund der Waffensachkunde den Waffenschein aus, nach Überprüfung der Zuverlässigkeit usw... Der Behörde kann man nicht auch noch "Unkenntnis" unterstellen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
SeinePestilenz Posted April 30, 2009 Share Posted April 30, 2009 Warum wird dieses ...in der WaffVwV getan? Das ist doch nicht der Fall. Der einzige Fall einer besonderen Sachkunde betrifft den § 26 WaffG. Sonst gibt es, mit Ausnahme der erwähnten möglichen Einschränkungen, keine diesbezügliche Hierarchie. Link to comment Share on other sites More sharing options...
kriegerlein Posted April 30, 2009 Author Share Posted April 30, 2009 Richtig, aber das hatten wir ja merhfach.Warum wird dieses bei den Anerkennungen und in der WaffVwV getan? Weil, z.B. nicht jeder Verband bei jeder Behörde oder in jedem Bundesland anerkannt ist... Die Sachbearbeiter haben leider auch einen relativ großen Ermessensspielraum.. Ich hatte mal einen, der war gegen Waffen..das war ein Hin und Her... Zuletzt Verwaltungsbeschwerde, umeine 2.Waffe kaufen zu dürfen: ich bekam Recht... Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...!!!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
El Marinero Posted April 30, 2009 Share Posted April 30, 2009 Die Sachbearbeiter haben leider auch einen relativgroßen Ermessensspielraum.. Nennt sich: "Behördenwillkür" Link to comment Share on other sites More sharing options...
kriegerlein Posted April 30, 2009 Author Share Posted April 30, 2009 Nennt sich: "Behördenwillkür" Stimmt Zum Glück habe ich auch einige andere, objektive, kennengelernt!! Weiterhin habe ich. vor einigen Jahren festgestellt, dass, wenn man umzieht, z.B. in ein anderes Bundesland, die "Waffenakte" nicht mitumzieht...: Die neue SBin wusste nichts von mir.... Soviel zur Erfassung und Überwachung usw... der Waffenbehörden... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Floppyk Posted April 30, 2009 Share Posted April 30, 2009 Die neue SBin wusste nichts von mir....Soviel zur Erfassung und Überwachung usw... der Waffenbehörden... Sei gewiss, das wird sich ändern. Ob das dann unbedingt von Vorteil sein wird, bin ich noch nicht überzeugt - ganz im Gegeneteil. Link to comment Share on other sites More sharing options...
kriegerlein Posted April 30, 2009 Author Share Posted April 30, 2009 Sei gewiss, das wird sich ändern.Ob das dann unbedingt von Vorteil sein wird, bin ich noch nicht überzeugt - ganz im Gegeneteil. Sicherlich... Beim letzten Umzug Hamburg/Bremen habe ich selbst beide Behörden angeschrieben!! Antwort gabs natürlich nicht... Ich habe nichts!!!! zu verbergen: Alles unter Dach und Fach...Waffen, Munition, Tresore, Waffensachkunde, Schießleiter, Verbands- und vereinszugehörigkeit; regelmässiges Training. Teilnahme an Kreis- und LM... Also, was solls..??? Ich bin überprüfbar; alle anderen hoffentlich auch!!!? Wenn wir nichts zu verbergen haben,können wir nur gewinnen..... aber..zurück zum Thema... Link to comment Share on other sites More sharing options...
kriegerlein Posted April 30, 2009 Author Share Posted April 30, 2009 Gilt aber bekanntermaßen nicht für diejenigen, die wie kriegerlein, bereits 20 Jahre in dem Beruf tätig sind... Mag sein... Ich hatte mehrere Waffen-Jobs und nie Ärger! Leider hatte ich auch Kollegen, die alles durcheinander bekamen.. grausig.....trotz Büchern, Foren etc.. Aber hier weiss auch nicht jeder alles.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted April 30, 2009 Share Posted April 30, 2009 Aber ich weiß zumindest (Floppyk garantiert auch!!) dass, wenn etwas in die Hose geht, das Gericht nicht die Bohne interessiert, dass der Betreffende keine Ahnung hat. Haben muss er sie nämlich. Habe gerade ein Schreiben einer Behörde vorliegen, die mir unterstellt, ich habe, da besonders Sachkundig, besser als der betreffende SB wissen müssen, dass die Arbeitsweise/Genehmigung der Behörde rechtswidrig sei. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass ich mir doch die Genehmigungen selbst ausstellen kann, wenn ich schon mehr Ahnung habe............oder? Also komm nicht mit Logik in Zusammenhang mit einer Behörde. Link to comment Share on other sites More sharing options...
SeinePestilenz Posted April 30, 2009 Share Posted April 30, 2009 ... ich habe, da besonders Sachkundig, besser als der betreffende SB wissen müssen... Seit wann muss ein SB denn sachkundig sein? B) Link to comment Share on other sites More sharing options...
kriegerlein Posted April 30, 2009 Author Share Posted April 30, 2009 Seit wann muss ein SB denn sachkundig sein? B) In der Tat...: Vor einigen Jahren wollte ich mal, weil IHK-gepr. WSFK, ein Sicherheitsunternehmen gründen (zum Glück nichts geworden, bei den vielen halbseidenen..). Dazu das Gewerbe anmelden... Der SB fragte mich doch wirklich, was das sei: Werkschutzfachkraft...und ob ich die nötige Sachkunde besitze... Er schickte mich erstmal nach Hause, um o.a. zu überprüfen, bei der Handelskammer.. WSFK und Werkschutzmeister müssen nichts mehr nachweisen! Soviel zu: Sachkundig... Waffen und Sicherheitsgewerbe...weicht von mir.. Deshalb kennen sich wenige damit aus, auch wegen der vielen Spinner, die keine Ahnung haben und sich nur wichtig machen wollen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
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