Absehen4 Posted April 29, 2009 Share Posted April 29, 2009 Blöde Überschrift, oder ? Aber schaun mer mal genauer hin: Welche beruflichen Perspektiven hat eigentlich ein Ex-BWler, oder Ex-GSG9ler, oder Ex-SEKler ? Nun, er kann sich zum Beispiel mit Steuergeldern von der BA im kampfmäßigen Schiessen mit vollautomatischen Waffen und im Häuserkampf ausbilden lassen. Wer es nicht glauben kann, darf hier mal klicken: http://forum.politik.de/forum/showthread.p...;postid=1818657 ....oder sich dieses Buch kaufen: Hutsch, Franz "Exportschlager Tod" - Deutsche Söldner in aller Welt. abs4 Link to comment Share on other sites More sharing options...
maschinenmensch Posted April 29, 2009 Share Posted April 29, 2009 Blöde Überschrift, oder ? Aber schaun mer mal genauer hin: Welche beruflichen Perspektiven hat eigentlich ein Ex-BWler, oder Ex-GSG9ler, oder Ex-SEKler ? Ja, blöde Überschrift. Der Ex-BWler kann es so machen wie ich als Ex-BWler. Er sucht sich eine Arbeitsstelle in der freien Wirtschaft. Zeitsoldaten sind nämlich, öfter als erwartet, keine "Zivilversager". Link to comment Share on other sites More sharing options...
piffpaff Posted April 29, 2009 Share Posted April 29, 2009 Wenn man vom bewußt falsch genutzten Begriff "Söldner" in diesem Zusammenhang absieht, für einige vielleicht eine interessante Perspektive. Allerdings landen solche Sicherheitsdienstleister vermutlich in irgendwelchen Karteien und werden beim privaten Waffenbesitz mindestens ebenso gegängelt wie OttoNormal Link to comment Share on other sites More sharing options...
sammael Posted April 29, 2009 Share Posted April 29, 2009 Ich will jetzt ja nicht diffamieren und verallgemeinern.... aber.... wenn man sich den "Durchschnitts-Hartz4-Empfänger" ansieht.... bekommen wir bald das neue Berufsbild des "Einweg-Söldners".... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Supermumu Posted April 29, 2009 Share Posted April 29, 2009 Der Bericht ist 5 Jahre alt und leider nicht mehr so ganz up to date. Die Sachlage sieht mittlerweile etwas anders aus. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted April 29, 2009 Share Posted April 29, 2009 Antrag der Koalitionsfraktion der Abgeordneten Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, Eckart von Klaeden, Anke Eymer (Lübeck), Erich G. Fritz, Dr. Peter Gauweiler, Hermann Gröhe, Manfred Grund, Holger Haibach, Joachim Hörster, Hartmut Koschyk, Eduard Lintner, Ruprecht Polenz, Hans Raidel, Dr. Norbert Röttgen, Bernd Schmidbauer, Karl-Georg Wellmann, Willy Wimmer (Neuss), Volker Kauder, Dr. Peter Ramsauer und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich, Gert Weisskirchen (Wiesloch), Gerd Andres, Gregor Amann, Niels Annen, Elvira Drobinski-Weiß, Detlef Dzembritzki, Monika Griefahn, Gabriele Groneberg, Petra Heß, Stephan Hilsberg, Iris Hoffmann (Wismar), Brunhilde Irber, Johannes Jung (Karlsruhe), Hans-Ulrich Klose, Dr. Bärbel Kofler, Walter Kolbow, Ute Kumpf, Lothar Mark, Markus Meckel, Ursula Mogg, Thomas Oppermann, Johannes Pflug, Dr. Sascha Raabe, Walter Riester, Otto Schily, Frank Schwabe, Dr. Ditmar Staffelt, Hedi Wegener, Andreas Weigel, Dr. Wolfgang Wodarg, Uta Zapf, Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/108/1610846.pdf und Beschluss http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/124/1612479.pdf Interessant daraus: Nichtstaatliche militärische Sicherheitsunternehmen und andere private Anbieter von Sicherheitsdienstleistungen spielen seit dem Ende des Ost-West-Konflikts in bewaffneten Konflikten weltweit eine immer größere Rolle. Ihre Aufgaben reichen von der Beratung und Ausbildung von Sicherheitskräften bis zur aktiven Teilnahme an bewaffneten Auseinandersetzungen, wobei die Übergänge zwischen zivilen und militärischen Einsätzen häufig fließend sind. Sie übernehmen damit Tätigkeiten, die herkömmlich staatlichen Sicherheitskräften – Polizei und Armee – vorbehalten waren, ohne an die für diese geltenden nationalen und internationalen Rechtsvorschriften gebunden zu sein. Die Antragsteller erkennen an, dass es in bestimmten Situationen einen nachvollziehbaren Bedarf für die Dienstleistungen privater Sicherheitsunternehmen geben kann und ein Verbot daher nicht durchsetzbar wäre. Sie halten es jedoch für erforderlich, Gründung und Tätigkeit derartiger Unternehmen national wie international rechtsverbindlichen Regeln zu unterwerfen, die mit Blick auf das staatliche Gewaltmonopol festlegen, unter welchen Umständen und Bedingungen diese Unternehmen tätig werden dürfen.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
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