wahrsager Posted April 18, 2009 Posted April 18, 2009 http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Standard....html?nn=303936
practiceking Posted April 18, 2009 Posted April 18, 2009 http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Standard....html?nn=303936 seit wann muss ich denn als Spotschütze ein wirtschaftliches Interesse nachweisen ??????????? Zitat: Dazu gehören u. a. Vollendung des 18. Lebensjahres – in speziellen Fällen muss der Antragsteller/die Antragstellerin sogar 21 Jahre alt sein –, Zuverlässigkeit und persönliche Eignung sowie der Nachweis der erforderlichen Sachkunde. Ferner muss der Antragsteller/die Antragstellerin ein besonderes persönliches oder wirtschaftliches Interesse, zum Führen auch eine entsprechende Haftpflichtversicherung nachweisen. Zitatende: MfG Practice
Gromit Posted April 18, 2009 Posted April 18, 2009 besonderes persönliches oder wirtschaftliches Interesse ...da steht oder, nicht und. Mit dem US WaffG ham sie es aber auch nicht so.
wahrsager Posted April 18, 2009 Author Posted April 18, 2009 Personen unter 25 Jahren müssen grundsätzlich für die erstmalige Erlaubniserteilung ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über ihre geistige Eignung im Sinne hinreichender Reife zum Waffenbesitz vorlegen. Die zuständige Behörde ist verpflichtet, das Vorliegen der Erlaubnisvoraussetzungen mindestens alle drei Jahre erneut zu überprüfen (§ 4 WaffG).
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