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wahrsager

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Geschrieben

seit wann muss ich denn als Spotschütze ein wirtschaftliches Interesse nachweisen ??????????? :00000733: Zitat: Dazu gehören u. a. Vollendung des 18. Lebensjahres – in speziellen Fällen muss der Antragsteller/die Antragstellerin sogar 21 Jahre alt sein –, Zuverlässigkeit und persönliche Eignung sowie der Nachweis der erforderlichen Sachkunde. Ferner muss der Antragsteller/die Antragstellerin ein besonderes persönliches oder wirtschaftliches Interesse, zum Führen auch eine entsprechende Haftpflichtversicherung nachweisen. Zitatende: MfG Practice

<_<

Geschrieben
Personen unter 25 Jahren müssen grundsätzlich für die erstmalige Erlaubniserteilung ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über ihre geistige Eignung im Sinne hinreichender Reife zum Waffenbesitz vorlegen.

Die zuständige Behörde ist verpflichtet, das Vorliegen der Erlaubnisvoraussetzungen mindestens alle drei Jahre erneut zu überprüfen (§ 4 WaffG).

:rolleyes:

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