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Waffenschrank von zwei Jägern genutzt - erlaubt?


hans24

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Hallo,

ein Bekannter nutzt den Typ 0 Waffenschrank in der Jagdhütte, die im Revier steht und dem Pächter gehört, mit, da er einen Begehungsschein hat. Ist das rechtlich zulässig, dass beide Zugriff auf den Schrank haben?

Es sind nur Langwaffen im Schrank, der per Code gesichert ist. Wie kann eine gemeinsame Nutzung aussehen? Bekannter und Pächter sind nicht immer gemeinsam vor Ort. Der Bekannte hat nur eine eigene Langwaffe im Schrank.

Wäre ein Ausleihen der Langwaffe an den Pächter eine Variante? Dann wäre bei einer Kontrolle der Pächter und Hauptnutzer aus dem Schneider? Wie müsste der Bekannte seine Waffe offiziel aufbewahren, wenn er über Nacht bleibt? Darf man einen Waffenschrank mitbenutzen? Müssen dafür beide vor Ort sein?

vg, Hans

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Habe irgendwo etwas im Kopf, daß VdS 0 möglicherweise bei Daueraufbewahrung in der Jagdhütte nicht ausreicht.

Gemeinsamer Zugriff nur, wenn beide berechtigt sind, dann vermutlich aber unproblematisch.

Im Zweifelsfall SB fragen...

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Nach § 13 Abs. 6 der AWaffV ist festgelegt:

In "einem nicht dauernd bewohnten" Schützenhaus dürfen nur bis zu drei erlaubnispflichtige Langwaffen aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung darf nur in einem mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 1 entsprechenden Sicherheitsbehältnis erfolgen.

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