themroc0812 Posted April 4, 2009 Share Posted April 4, 2009 Hallo Gemeinde ! In unserer Vereins-WBK sind zwei Berechtigte eingetragen. Wie ist zu verfahren, wenn jeder der Berechtigten zeitgleich mit einer der Waffen z. B. an einer Meisterschaft teilnehmen will ? Ein Leihvertrag scheint mir wenig sinnig, wenn man eh berechtigt ist ?! Wurde sicherlich schon thematisiert, ich habe es aber leider nicht gefunden. Danke für Eure Mühe und schönes Wochenende themroc Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted April 4, 2009 Share Posted April 4, 2009 Hallo Gemeinde !In unserer Vereins-WBK sind zwei Berechtigte eingetragen. wer steht auf der Vorderseite drauf ??? die hinten drauf stehen bekommen trotzdem von mir einen Verleihbeleg, wenn es zeitgleich mehrere betrifft ob das nun sinnvoll ist sei dahingestellt, es hat bis jetzt immer ausgereicht und ist gesetzeskonform Gruß Klaus Link to comment Share on other sites More sharing options...
themroc0812 Posted April 6, 2009 Author Share Posted April 6, 2009 wer steht auf der Vorderseite drauf ???die hinten drauf stehen bekommen trotzdem von mir einen Verleihbeleg, wenn es zeitgleich mehrere betrifft ob das nun sinnvoll ist sei dahingestellt, es hat bis jetzt immer ausgereicht und ist gesetzeskonform Gruß Klaus Hallo Klaus! Auf der Vorderseite steht nur der Verein, keine natürliche Person. Gruß themroc Link to comment Share on other sites More sharing options...
Thomas74 Posted April 6, 2009 Share Posted April 6, 2009 wie wärs mit einer beglaubigten Kopie? Link to comment Share on other sites More sharing options...
themroc0812 Posted April 6, 2009 Author Share Posted April 6, 2009 wie wärs mit einer beglaubigten Kopie? wäre vielleicht auch ne Möglichkeit. Ich werde morgen einfach mal die Sachbearbeiterin meines Vertrauens anrufen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Chuck Posted April 6, 2009 Share Posted April 6, 2009 wäre vielleicht auch ne Möglichkeit.Ich werde morgen einfach mal die Sachbearbeiterin meines Vertrauens anrufen. Und dann bitte berichten betrifft uns auch Gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted April 6, 2009 Share Posted April 6, 2009 Hallo Klaus!Auf der Vorderseite steht nur der Verein, keine natürliche Person. Gruß themroc hmmm, sowohl in dem einen Verein als auch in meinem anderen stehen auf der Vorderseite je eine natürliche/juristische Person und auf der Rückseite die mitbenutzenden Personen ... naja, man lernt eben nie aus ... und beglaubigte Kopiene kosten - soviel ich weiss - Geld ... dann würde ich doch lieber an eine Verleihbescheinigung denken ... Gruß Klaus Link to comment Share on other sites More sharing options...
Thomas74 Posted April 7, 2009 Share Posted April 7, 2009 und beglaubigte Kopiene kosten - soviel ich weiss - Geld ... so um die 12,- Euro wenn ich mich richtig erinnere, ist jetzt auch nicht soooooo viel... Gruß, Thomas Link to comment Share on other sites More sharing options...
Bandit_911 Posted April 7, 2009 Share Posted April 7, 2009 Im Bürgeramt - zumindest bei uns - einen Euro pro Din A4 Seite. Auf unserer Vereins - WBK steht auf der Vorderseite der Verein und ein namentlich aufgeführter Berechtigter. Auf der Rückseite dann weitere Berechtigte. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Götterbote Posted April 7, 2009 Share Posted April 7, 2009 und beglaubigte Kopiene kosten - soviel ich weiss - Geld ... Nur wenn die SB's zu faul sind und behaupten, dass nur das Bürgerbüro beglaubigte Kopien machen dürfe. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hunnnter Posted April 7, 2009 Share Posted April 7, 2009 Nur wenn die SB's zu faul sind und behaupten, dass nur das Bürgerbüro beglaubigte Kopien machen dürfe. ...wie z.B. auch das Pfarramt für einen symbolischen Obulus begl. Kopien machen darf. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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