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Vereins-WBK


themroc0812

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Hallo Gemeinde !

In unserer Vereins-WBK sind zwei Berechtigte eingetragen.

Wie ist zu verfahren, wenn jeder der Berechtigten zeitgleich mit einer der Waffen z. B. an einer Meisterschaft teilnehmen will ?

Ein Leihvertrag scheint mir wenig sinnig, wenn man eh berechtigt ist ?!

Wurde sicherlich schon thematisiert, ich habe es aber leider nicht gefunden.

Danke für Eure Mühe und schönes Wochenende

themroc

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Hallo Gemeinde !

In unserer Vereins-WBK sind zwei Berechtigte eingetragen.

wer steht auf der Vorderseite drauf ???

die hinten drauf stehen bekommen trotzdem von mir einen Verleihbeleg, wenn es zeitgleich mehrere betrifft

ob das nun sinnvoll ist sei dahingestellt, es hat bis jetzt immer ausgereicht und ist gesetzeskonform

Gruß Klaus

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wer steht auf der Vorderseite drauf ???

die hinten drauf stehen bekommen trotzdem von mir einen Verleihbeleg, wenn es zeitgleich mehrere betrifft

ob das nun sinnvoll ist sei dahingestellt, es hat bis jetzt immer ausgereicht und ist gesetzeskonform

Gruß Klaus

Hallo Klaus!

Auf der Vorderseite steht nur der Verein, keine natürliche Person.

Gruß

themroc

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wäre vielleicht auch ne Möglichkeit.

Ich werde morgen einfach mal die Sachbearbeiterin meines Vertrauens anrufen.

Und dann bitte berichten betrifft uns auch

Gruß

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Hallo Klaus!

Auf der Vorderseite steht nur der Verein, keine natürliche Person.

Gruß

themroc

hmmm, sowohl in dem einen Verein als auch in meinem anderen stehen auf der Vorderseite je eine natürliche/juristische Person und auf der Rückseite die mitbenutzenden Personen ...

naja, man lernt eben nie aus ... :confused:

und beglaubigte Kopiene kosten - soviel ich weiss - Geld ... :rolleyes:

dann würde ich doch lieber an eine Verleihbescheinigung denken ...

 

 

Gruß Klaus

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und beglaubigte Kopiene kosten - soviel ich weiss - Geld ... :rolleyes:

so um die 12,- Euro wenn ich mich richtig erinnere, ist jetzt auch nicht soooooo viel... :rolleyes:

Gruß,

Thomas

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Im Bürgeramt - zumindest bei uns - einen Euro pro Din A4 Seite.

Auf unserer Vereins - WBK steht auf der Vorderseite der Verein und ein namentlich aufgeführter Berechtigter. Auf der Rückseite dann weitere Berechtigte.

Posted
Nur wenn die SB's zu faul sind und behaupten, dass nur das Bürgerbüro beglaubigte Kopien machen dürfe.

...wie z.B. auch das Pfarramt für einen symbolischen Obulus begl. Kopien machen darf.

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