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IGNORED

Bergmann 9mm PAK ohne PTB Stempel


boeser_typ

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

ich hab ein Problem (werde es am We mit meiner Flex Sicherheitshaber lösen)

Und zwar: Ich habe, von einem Bekannten, ein „Bergmanngewehr 9mm PAK“ geschenkt bekommen. Da er keine Waffen mag und es seinerseits geschenkt bekommen hat, ist es schon vor vielen Jahren in den Schrank gewandert und da er nun seine Hütte neu macht ist ihn das Teil in die Hände gefallen und, er hat es mir geschenkt.

Erst mal hab ich mich gefreut (wieder ein Staubfänger mehr). nun hab ich mir das Teil mal genauer angeschaut und bemerkt es hat kein „PTB-Stempel“, somit nicht zulässig (laut Forum suche). Et trägt aber ein Stempel „BKA 48“ und ein Paar die ich als organal Beschusszeichen deuten würde. Gibt es irgendeine Ausnahmeregelung (wie beim Luftgewehr) dass, das teilt doch legal sein könnte? Lauf ist ausgegossen und mehrfach geschlitzt, einige Bohrungen sind auch drin. Wie gesagt zur Sicherheit werde ich das teil am We flexen und aus is, nur halt schade drum.

lg

Bergmann.jpg

quelle: www.waffen-knauf.de

Geschrieben

Hm,

wenn das Teil schußunfähig gemacht worden ist, braucht's denn dann noch irgendwelche Beschußzeichen ?? Reicht's nicht, daß es augenscheinlich schußunfähig gemacht worden ist ?? Bevor ich das zerlegen würde, würd ich wohl meine zuständige SBine fragen.

Geschrieben

Ein PTB-Zeichen im Kreis tragen nur Schreckschusswaffen, die als solche hergestellt wurden. Was du bekommen hast ist eine ehemalige scharfe Waffe (daher original Beschusszeichen), die auf Salut umgeändert wurde (daher die BKA-Raute).

WaffG, Anlage 1, Abschnitt 1, 1.5

Salutwaffen

Salutwaffen sind veränderte Langwaffen, die u. a. für Theateraufführungen, Foto-, Film oder Fernsehaufnahmen bestimmt sind, wenn sie die nachstehenden Anforderungen erfüllen:

- das Patronenlager muss dauerhaft so verändert sein, dass keine Patronen- oder pyrotechnische Munition geladen werden kann,

- der Lauf muss in dem dem Patronenlager zugekehrten Drittel mindestens sechs kalibergroße, offene Bohrungen oder andere gleichwertige Laufveränderungen aufweisen und vor diesen in Richtung der Laufmündung mit einem kalibergroßen gehärteten Stahlstift dauerhaft verschlossen sein,

- der Lauf muss mit dem Gehäuse fest verbunden sein, sofern es sich um Waffen handelt, bei denen der Lauf ohne Anwendung von Werkzeugen ausgetauscht werden kann,

- die Änderungen müssen so vorgenommen sein, dass sie nicht mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen rückgängig gemacht und die Gegenstände nicht so geändert werden können, dass aus ihnen Geschosse, Patronen- oder pyrotechnische Munition verschossen werden können, und

- der Verschluss muss ein Kennzeichen nach Abbildung 11 der Anlage II zur Beschussverordnung tragen;

WaffG, Anlage, Abschnitt 2

Erlaubnispflichtige Waffen

Unterabschnitt 1:

Erlaubnispflicht

Der Umgang, ausgenommen das Überlassen, mit Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1 bis 4) und der dafür bestimmten Munition bedarf der Erlaubnis, soweit solche Waffen oder Munition nicht nach Unterabschnitt 2 für die dort bezeichneten Arten des Umgangs von der Erlaubnispflicht freigestellt sind. In Unterabschnitt 3 sind die Schusswaffen oder Munition aufgeführt, bei denen die Erlaubnis unter erleichterten Voraussetzungen erteilt wird. Ist eine erlaubnispflichtige Feuerwaffe in eine Waffe umgearbeitet worden, deren Erwerb und Besitz unter erleichterten und wegfallenden Erlaubnisvoraussetzungen möglich wäre, so richtet sich die Erlaubnispflicht nach derjenigen für die ursprüngliche Waffe. Dies gilt nicht für veränderte Langwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.5 (Salutwaffen).

Im Unterabschnitt 2 findet sich:

Unterabschnitt 2:

Erlaubnisfreie Arten des Umgangs

1.

Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz

...

1.5

veränderte Langwaffen, die zu Theateraufführungen, Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen bestimmt sind (Salutwaffen), wenn sie entsprechend den Anforderungen der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.5 abgeändert worden sind.

Also: Nicht verschrotten, sondern in den Schrank stellen, oder mit abschließbaren Haken an die Wand, oder sonst etwas damit anstellen. Aber nicht mit der Flex zerstückeln!

Geschrieben
Et trägt aber ein Stempel „BKA 48“ und ein Paar die ich als organal Beschusszeichen deuten würde.

Moin,

stell mal das Foto vom Zeichen "BKA 48" rein.

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