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IGNORED

Wer kämpft um Gegendarstellung in Stern bzw. Spiegel?


B25

Empfohlene Beiträge

Gast Nightingale
Geschrieben
Gegen die Bezeichnung "Waffennarr" kann man juristisch nur vorgehen, wenn dieses Werturteil die Grenze zur Strafbarkeit (§§ 185 ff. StGB) überschreiten würde.

Keine Chance, wenn man sich die einschlägige Rechtsprechung (zu anderen Auseinandersetzungen) anschaut.

Keine Ahnung wie da die Rechtssprechung ist. "Waffennarr" ist auf jeden Fall ein Propagandabegriff, der darauf abzielt, Jäger, Sportschützen und Sammler in Gesamtheit als minder zurechnungsfähig herab zu würdigen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Narr

Geschrieben

Die Bezeichnung einer Personengruppe als unvernünftig (vgl. Wikipedia zur heutigen Wortbedeutung "Narr") ist noch keine Straftat.

Denkt mal an die Titulierung "Autonarr". Käme da jemand auf die Idee, dies als strafrechtlich relevante Ehrverletzung zu sehen?

Ich möchte niemanden davon abhalten, gegen die Bezeichnung vorzugehen. Es steht jedem frei, bei seiner örtlichen Polizeidienststelle Strafanzeige/Strafantrag zu stellen.

Das beste dabei: Es kostet nix, wenns in die Hose geht (und das wird es !) !

Gast Nightingale
Geschrieben
Die Bezeichnung einer Personengruppe als unvernünftig (vgl. Wikipedia zur heutigen Wortbedeutung "Narr") ist noch keine Straftat.

Denkt mal an die Titulierung "Autonarr". Käme da jemand auf die Idee, dies als strafrechtlich relevante Ehrverletzung zu sehen?

Es gib so viel PC in diesem Land, selbst hier in diesem Forum werden Beiträge gecancelt, wenn man einen unserer hochgeschätzten afrikanischen Mitbürger als "Neger" bezeichnet, muss man dann "Waffennarr" so einfach hinnehmen?

Geschrieben
selbst hier in diesem Forum werden Beiträge gecancelt, wenn man einen unserer hochgeschätzten afrikanischen Mitbürger als "Neger" bezeichnet, muss man dann "Waffennarr" so einfach hinnehmen?

Was hier im Forum editiert wird ist Sache der Forenbetreiber, ausgehend von den Nutzungsbedingungen denen jeder User freiwillig zugestimmt hat. Mit einer Editierung ist aber nicht gleichzeitig gesagt, dass der entsprechende Beitrag eine Straftat darstellt. Editiert werden kann schon vorher.

Deswegen passt dein Beispiel nicht.

Und ja- solange du kein Gericht findest, welche die Bezeichnung als "Waffennarr" als Straftat ansieht, musst du es hinnehmen.

Gast Nightingale
Geschrieben
Und ja- solange du kein Gericht findest, welche die Bezeichnung als "Waffennarr" als Straftat ansieht, musst du es hinnehmen.

Also könnten wir die Schmierfinken der bolschewistischen Lügenpresse ungestraft als linke Hetzer bezeichnen?

Geschrieben
Gegen die Bezeichnung "Waffennarr" kann man juristisch nur vorgehen, wenn dieses Werturteil die Grenze zur Strafbarkeit (§§ 185 ff. StGB) überschreiten würde.

Keine Chance, wenn man sich die einschlägige Rechtsprechung (zu anderen Auseinandersetzungen) anschaut.

Wie schätzt Du die strafrechtliche Relevanz von "Waffenfetischist" ein? Immerhin stammt dieser Begriff aus der Sexualpsychologie und man kann ihm - im Gegensatz zum Narren - keinen freundlichen Aspekt abgewinnen.

Geschrieben
Also könnten wir die Schmierfinken der bolschewistischen Lügenpresse ungestraft als linke Hetzer bezeichnen?

Strafrechtlich dürfte "linke Hetzer" noch unverfänglich sein. Aber dient eine solche Ausdrucksweise unserem Anliegen? Konsequent sachlich bleiben auch bei Provokationen sollte die Devise sein.

Wie schätzt Du die strafrechtliche Relevanz von "Waffenfetischist" ein? Immerhin stammt dieser Begriff aus der Sexualpsychologie und man kann ihm - im Gegensatz zum Narren - keinen freundlichen Aspekt abgewinnen.

Du hast zwar insoweit Recht, als dass ein freundlicher Aspekt darin kaum gesehen werden kann. Andererseits ist der Begriff aber auch nicht zwingend diffamierend. Er bezeichnet, neutral gesehen, eigentlich nur eine besonders enge Beziehung zu Waffen die nicht unbedingt im pathologischen Sinn gemeint sein muss.

Vielleicht noch generell etwas zu den Beleidigungsdelikten:

Es kommt nicht nur isoliert auf die Bedeutung eines bestimmten Begriffs an, sondern auch auf den Gesamtzusammenhang und die konkreten Begleitumstände an. Bsp.: Anrede mit "Du" unter Studenten, "Ey Alter" unter Punks völlig ok, dasselbe gegenüber Polizisten kann anders ausgehen !

Außerdem ist es ein Unterschied, ob eine Bezeichnung gegenüber einer bestimmten Person gebraucht wird, oder nur in Bezug auf einen allgemeinen Personenkreis. Ein ganz pauschales "Politiker sind Betrüger" in die Welt hinaus gesprochen ist etwas anderes als "Sie sind ein Betrüger" gegenüber einer bestimmten Person in Bezug auf einen konkreten Sachverhalt.

Wenn also im Zusammenhang mit dem Schießsport und dem Waffenrecht in einem Artikel allgemein der Ausdruck "Waffennarr" fällt, scheidet eine Beleidigung i.d.R. schon deshalb aus, weil gar kein sog. beleidigungsfähiger Ehrträger hinreichend konkret angesprochen wird.

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