Elfchen Posted March 24, 2009 Posted March 24, 2009 Guten Tag, ich bin von einem Bekannten zum Schiessen in Deutschland eingeladen worden. Ich habe in CH den europäischen Feuerwaffenpass. Nun zu meiner Frage: Waffe muss in einem verschlossenen Koffer geführt werden, Munition ebenfalls in einem getrennten Koffer. Ich möchte anschliessend noch 2-3 Tage in Deutschland bleiben und genau da stellt sich nun die Frage wie ich dann diese Waffe aufbewahren muss. Ich kann ja dafür nicht einen Tresor kaufen. Das Studium der entsprechenden Rechtsvorschriften brachte mich nicht weiter, - auch eine Nachfrage beim deutschen Zoll brachte mich nicht wirklich weiter - da ich keine Bestimmung dazu gefunden habe, daher wäre ich für kurze Info dankbar.
Mausebaer Posted March 24, 2009 Posted March 24, 2009 Die Aufbewahrung ist in Deutschland im § 13 der AWaffV (Klick!) geregelt. Für Dein Anliegen träfe wohl am ehesten Absatz 11 zu. Übersetzt heißt der so viel wie: "Tue Dein Bestes und wenn etwas passiert oder wegkommt, hast Du die (_!_)-Karte!"
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