Snowbird Posted March 23, 2009 Posted March 23, 2009 Hallo Gemeinde - hatte am Wochenende eine Diskussion mit Schützenkollegen bez. der Waffen Aufbewahrung! Wenn man mehrere Wohnsitze hat - gibt es eine Auflage, ob Waffen am 1. Wohnsitz aufbewahrt werden müssen? Oder ist das egal? Kann ich meinen Tresor theoretisch auch bei einem Freund in den Keller stellen? Grüße Snowbird
IMI Posted March 23, 2009 Posted March 23, 2009 Solange DU den Schlüssel hast - JA! Kannst den Tresor in den Keller des Freundes stellen. Bei Lagerung der Waffen an verschiedenen Wohnsitzen sind die Gesetzesforderungen zu beachten! (Ich denke da beispielsweise an die höhere Sichereheitsstufe des Tresors, wenn das Gebäude nicht dauerhaft bewohnt ist.) IMI
WarZeal Posted March 24, 2009 Posted March 24, 2009 Das liest sich ja so ganz gut, kann das jemand per Gesetz oder Erlass belegen? Dann würde sich die momentan komplizierte Regelung von mir nämlich deutlich leichter lösen lassen. Ein Verweis auf einen bestimmten Paragraphen im WaffG / o.ä. wäre toll! /e: in §36 (1) steht nur: Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.
Michael Grote Posted March 24, 2009 Posted March 24, 2009 Wenn man mehrere Wohnsitze hat - gibt es eine Auflage, ob Waffen am 1. Wohnsitz aufbewahrt werden müssen?Oder ist das egal? Kann ich meinen Tresor theoretisch auch bei einem Freund in den Keller stellen? Es gibt Behörden, deren SB eine Aufbewahrung am ersten Wohnsitz fordern, was aber nicht immer Sinn macht (z.B. Studenten). Da kommt es dann auf den Einzelfall und die Überzeugungskraft des WBK-Besitzers an. Gruß Michael
Messerjockll Posted March 24, 2009 Posted March 24, 2009 Ich hab die gleiche Frage mal an den Herrn Schöttl (SB) aus München gestellt. Ich wohne zwar in München, die Schießstätten die meine RAG benutzt sind allerdings im Chiemgauer Raum, weshalb ich meine Waffen - wenn ich sie denn noch bekommen sollte - im Haus meiner Eltern aufbewahren möchte um sie nicht weiter als unbedingt nötig transportieren zu müssen. Da ich selber kein Auto habe/brauche und hauptsächlich mit dem Zug unterwegs bin - wo der Waffentransport ja untersagt ist - müsst ich sie also mit meinem Raumschiff hin und her beamen. Sein Kommentar dazu war: Die Lagerung im Elternhaus ist in Ordnung, wenn ich die Schlüssel zum Waffenschrank in München aufbewahre und das Haus dauerhaft bewohnt ist. Nur dem SB aus dem anderen Landkreis müsste man bescheid sagen, aber das macht er dann schon. Das ist allerdings nur meine Erfahrung...
SirSydom Posted March 24, 2009 Posted March 24, 2009 Ich hab die gleiche Frage mal an den Herrn Schöttl (SB) aus München gestellt. Ich wohne zwar in München, die Schießstätten die meine RAG benutzt sind allerdings im Chiemgauer Raum, weshalb ich meine Waffen - wenn ich sie denn noch bekommen sollte - im Haus meiner Eltern aufbewahren möchte um sie nicht weiter als unbedingt nötig transportieren zu müssen. Da ich selber kein Auto habe/brauche und hauptsächlich mit dem Zug unterwegs bin - wo der Waffentransport ja untersagt ist - müsst ich sie also mit meinem Raumschiff hin und her beamen. Sein Kommentar dazu war: Die Lagerung im Elternhaus ist in Ordnung, wenn ich die Schlüssel zum Waffenschrank in München aufbewahre und das Haus dauerhaft bewohnt ist. Nur dem SB aus dem anderen Landkreis müsste man bescheid sagen, aber das macht er dann schon. Das ist allerdings nur meine Erfahrung... geht doch den SB nix an.. Du kannst deine Waffen aufbewahren wo du willst solange du das Gesetz erfüllst. Und da steht nichts davon drin a) dass es dein Gebäude sein muss B) dass nur du Zutritt zu dem Gebäude/ Raum haben darfst c) wo das Gebäude stehen soll d) du deinen Wohnsitz darin haben musst e) und schon gar nicht den Hauptwohnsitz f) dass du eine rote Zipfelmütze tragen musst.
Guest Posted March 24, 2009 Posted March 24, 2009 Ich gebe zu bedenken, dass die Beörde ja unter bestimmten Umständen ein Kontrollrecht hat. Da ja nur die zuständige Behörde des Hauptwohnsitz zuständig und die WBK-Daten hat, müssten die Waffen auch in diesem Bezirk lagern. Wenn nicht, würde ich das zumindest der Behörde anzeigen.
Guest God of Hellfire Posted March 24, 2009 Posted March 24, 2009 Ich gebe zu bedenken, dass die Beörde ja unter bestimmten Umständen ein Kontrollrecht hat. Da ja nur die zuständige Behörde des Hauptwohnsitz zuständig und die WBK-Daten hat, müssten die Waffen auch in diesem Bezirk lagern. Wenn nicht, würde ich das zumindest der Behörde anzeigen. Wenn die zuständige Behörde bei ANKÜNDIGUNG einer Kontrolle erfährt, daß die Waffen zwar GESETZESKONFORM, aber nicht am Hauptwohnsitz gelagert werden, ist es m.E. immer noch früh genug weitere Schritte zu überlegen. Ich verstehe immer noch nicht, warum so viele Leute ihre Behörde im Vorfeld in Dinge involvieren möchten, die sie definitiv nichts angeht. Bevor Politik und Medien beim Legalwaffenbesitzer nach Unregelmäßigkeiten im Umgang mit dem Waffengesetz suchen, sollten erstmal die verschiedenen Waffenrechtsstellen auf die penible Einhaltung der Gesetze geprüft werden. Dann würden viele Mitarbeiter dort das machen, wofür sie da sind: Bei Nichtvorlage von Versagensgründen einen Stempel machen, die Gebühr kassieren und sich ansonsten mit ihrer unmaßgeblichen MEINUNG aus den Belangen des Bürgers heraushalten. Nur meine unmaßgebliche Meinung, Ihr müsst sie nicht teilen.
Michael Grote Posted March 25, 2009 Posted March 25, 2009 Ich verstehe immer noch nicht, warum so viele Leute ihre Behörde im Vorfeld in Dinge involvieren möchten, die sie definitiv nichts angeht. Stell Dir mal vor, Du bist Student und verlegst Deinen ersten Wohnsitz an Deinen Studienort (z.B. weil das Voraussetzung fü einen Wohnheimplatz ist). Damit wandert auch die Zuständigkeit Deiner WBK etc an den neuen Wohnsitz und Dein neuer SB fragt Dich per Brief, wie Du Deine Waffen aufbewahrst. Nix Vorfeld, nix "geht sie nichts an" Gruß Michael
WarZeal Posted March 25, 2009 Posted March 25, 2009 Stell Dir mal vor, Du bist Student und verlegst Deinen ersten Wohnsitz an Deinen Studienort (z.B. weil das Voraussetzung fü einen Wohnheimplatz ist). Damit wandert auch die Zuständigkeit Deiner WBK etc an den neuen Wohnsitz und Dein neuer SB fragt Dich per Brief, wie Du Deine Waffen aufbewahrst. Nix Vorfeld, nix "geht sie nichts an" Gruß Michael Damit hast du aber bereits die Frage des Sachbearbeiters impliziert, womit dieser aktiv in das Geschehen eingreift. Wobei ich die Frage an sich schon etwas mysteriös finde, da eine ordentliche und gesetzteskonforme sichere Aufbewahrung für einen Sportschützen / Jäger eigentlich selbstverständlich sein sollte. Ich habe (ähnliche Situation) 2 Jahre lang nichts von meinem Sachbearbeiter gehört, trotz das ich dort neu hingezogen bin und 2 Kurzwaffen sowie 7 Langwaffen angemeldet habe. Die Kurzwaffen musste ich zum Nummernabgleich persönlich vorstellen, da der SB des Verkäufers (anderer Kreis/Bundsland) dort etwas Stress geschoben hat, aber ansonsten sehr angenehme Umgangsformen und kein lästiger Kontrollzwang. Das ganze war in 2005/2006
Guest God of Hellfire Posted March 25, 2009 Posted March 25, 2009 Damit wandert auch die Zuständigkeit Deiner WBK etc an den neuen Wohnsitz und Dein neuer SB fragt Dich per Brief, wie Du Deine Waffen aufbewahrst.Nix Vorfeld, nix "geht sie nichts an" Gruß Michael Das läuft für mich unter dem Oberbegriff "Ankündigung einer Kontrolle". Erstwohnsitz verlegt > neue zuständige Waffenbehörde meldet sich > Waffenbehörde bekommt Info über Art der Aufbewahrung. Ggfs. rechtsmittelfähigen Unfug der Behörde abwarten > Fertig. Vorfeld ist: Ich werde den Erstwohnsitz verlegen > Ich informiere vorauseilend meine Behörde darüber, daß die Waffen weiter in der alten Wohnung/Elternhaus/sonstwo gesetzeskonform aufbewahrt werden. Der normale Verwaltungsweg ist nunmal derart gestaltet, daß die Behörde "alt" beim Umzug die Behörde "neu" informiert. Als gesetzestreuer Bürger halte ich mich daran und fertig.
SirSydom Posted March 25, 2009 Posted March 25, 2009 Stell Dir mal vor, Du bist Student und verlegst Deinen ersten Wohnsitz an Deinen Studienort (z.B. weil das Voraussetzung fü einen Wohnheimplatz ist). Damit wandert auch die Zuständigkeit Deiner WBK etc an den neuen Wohnsitz und Dein neuer SB fragt Dich per Brief, wie Du Deine Waffen aufbewahrst. Nix Vorfeld, nix "geht sie nichts an" Gruß Michael "Sehr geehrte Herr SB, meine Waffen werden gemäß den gelten Rechtsnormen aufbewahrt. Hochachtungsvoll, Schütze Arsch"
Michael Grote Posted March 26, 2009 Posted March 26, 2009 "Sehr geehrte Herr SB,meine Waffen werden gemäß den gelten Rechtsnormen aufbewahrt. Hochachtungsvoll, Schütze Arsch" Moin, Du solltest Dir mal den §36(3) WaffG durchlesen. Gruß Michael
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