boerny Posted March 15, 2009 Share Posted March 15, 2009 Hallo, Muß ich bei Anmeldung einer Zweitwohnung irgentwas Waffenrechtliches (Meldefristen und Co?) beachten es handelt sich nicht um einen Umzug Link to comment Share on other sites More sharing options...
Winzi Posted March 15, 2009 Share Posted March 15, 2009 Nein Link to comment Share on other sites More sharing options...
AdventureQ Posted March 15, 2009 Share Posted March 15, 2009 Servus ! Erst wenn aus der Zweitwohnung mal eine Erstwohnung wird, d. h. dort wo Du Dich mehr aufhälst, das ist dann die Erstwohnung. Zumindest war das mal so. Ich habe aus meiner Zweitwohnung vor Jahren auch den Erstwohnsitz gemacht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Winzi Posted March 15, 2009 Share Posted March 15, 2009 Servus !Erst wenn aus der Zweitwohnung mal eine Erstwohnung wird, d. h. dort wo Du Dich mehr aufhälst, das ist dann die Erstwohnung. Zumindest war das mal so. Ich habe aus meiner Zweitwohnung vor Jahren auch den Erstwohnsitz gemacht. Auch dann sollte eigentlich alles ohne eigenes Zutun über den Behördenweg laufen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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