micky123 Posted March 5, 2009 Share Posted March 5, 2009 hallo, ich habe meinen Wohnsitz im Ausland und fahre aber oft noch nach Deutschland da meine Freundin dort wohnt. Ich bin in Deutschland auch noch in einem Schützenverein und schieße dort auch wenn ich vor Ort bin. 2 Orte weiter gibt es einen Stand auf dem mit Vorderladerwaffen geschossen werden darf. Nun meinte jemand zu mir das ich Schwarzpulver einfach mit nach Deutschland einführen darf wenn ich es verschiessen möchte. Ich bräuchte keinen Sprengstoffschein und keine deutschen Genehmigungen da mein ständiger Wohnsitz im Ausland wäre. Könnt ihr mir da weiterhelfen ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Col. Hahti Posted March 6, 2009 Share Posted March 6, 2009 Könnt ihr mir da weiterhelfen ? Schau'mermal... Der Erwerb des Pulvers richtet sich ausschließlich nach dem Recht des Landes, in dem Du es erwirbst. Wenn Du dessen Gesetze beachtest, ist insoweit alles in Ordnung. § 15 des deutschen Sprengstoffgesetzes regelt die gewerbliche Einfuhr von Sprengstoffen, hierfür bedarf es der Erlaubnis. Gewerbliche Einfuhr haben wir aber nicht, denn Du willst das Zeug ja nicht verkaufen. § 1 Absatz 4 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz sagt: "§ 15 Abs. 1 und 6 und § 27 des (Sprengstoff-) Gesetzes, soweit es sich um das Aufbewahren und Verwenden handelt, sind nicht anzuwenden auf das Einführen und Verbringen von 1. Treibladungs- oder Böllerpulver zum eigenen Verbrauch in einer Menge von bis zu je 1 kg durch im Geltungsbereich des Gesetzes nicht ansässige Mitglieder von Schießsportvereinen oder von Vereinigungen, bei denen es Brauch ist, bei besonderem Anlaß Salut zu schießen oder durch Jäger (...) Also: Maximal ein Kilo zum eigenen Verbrauch darfst Du mitbringen. Alle Klarheiten beseitigt? Link to comment Share on other sites More sharing options...
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