jbezorg Posted February 24, 2009 Share Posted February 24, 2009 Hallo zusammen Ich habe mehrere GK-Kurzwaffen in meiner grünen WBK incl. Mun.Erwerbsberechtigung. In letzter Zeit habe ich bei Vereinskollegen öfters mal Langwaffe mittrainiert, und mir immer ein paar Schuss .223 und .308 Mun. geschnorrt. Das würde ich gerne ändern und auch mal selbst die passende Langwaffen-Munition kaufen. Was muss ich denn beantragen, damit ich (ohne Langwaffe) einen Eintrag in die WBK zum Erwerb von .223 und .308 bekomme? Muss ich da nur zum Amt oder brauche ich da auch die Bedürfnisbescheinigung vom Verband? Viele Grüße Markus Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tantalus Posted February 24, 2009 Share Posted February 24, 2009 Hallo zusammenIch habe mehrere GK-Kurzwaffen in meiner grünen WBK incl. Mun.Erwerbsberechtigung. In letzter Zeit habe ich bei Vereinskollegen öfters mal Langwaffe mittrainiert, und mir immer ein paar Schuss .223 und .308 Mun. geschnorrt. Das würde ich gerne ändern und auch mal selbst die passende Langwaffen-Munition kaufen. Was muss ich denn beantragen, damit ich (ohne Langwaffe) einen Eintrag in die WBK zum Erwerb von .223 und .308 bekomme? Muss ich da nur zum Amt oder brauche ich da auch die Bedürfnisbescheinigung vom Verband? Viele Grüße Markus Servus Markus, der Königsweg heißt Erlaubnis nach § 27 und dann wäre da noch der Jagdschein. Einfach so wirst Du bestimmt keinen Munitionserwerb in 2 LW-Kalibern bekommen. Ein Bedürfnis für Munition gibt es bei den Verbänden auch nicht. Beantrage eine gelbe WBK und kauf Dir 2 billige Repetierer in den gewünschten Kalibern, dann bekommst Du auch den Munerwerb. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted February 24, 2009 Share Posted February 24, 2009 Hallo zusammenIch habe mehrere GK-Kurzwaffen in meiner grünen WBK incl. Mun.Erwerbsberechtigung. In letzter Zeit habe ich bei Vereinskollegen öfters mal Langwaffe mittrainiert, und mir immer ein paar Schuss .223 und .308 Mun. geschnorrt. Das würde ich gerne ändern und auch mal selbst die passende Langwaffen-Munition kaufen. Gib dem Kollegen GELD...und gut ist! Er muss ja eh die Waffe mitbringen, da soll er halt Muni für dich mitkaufen! Link to comment Share on other sites More sharing options...
jbezorg Posted February 24, 2009 Author Share Posted February 24, 2009 Hm. Schade, habe gehofft, dass es da einen Kniff gibt. Da habe ich schon die Freiheit und das Recht Waffen zu kaufen, und dann scheitert's an sowas... Eine gelbe WBK werde ich ganz sicher beantragen, ich wollte nur vorher in verschiedenen Kalibern trainieren und sehen was mir am ehesten zusagt. Danke für Eure Antworten, Markus Link to comment Share on other sites More sharing options...
emmi2 Posted February 24, 2009 Share Posted February 24, 2009 Wie wärs mit einem Munitionserwerbschein? Der Sportleiter unserer RK hat auch einen damit er für die RK Munition für die Vereinswaffen besorgen kann. Musst Du nur gegenüber Deinem Sachbearbeiter plausibel begründen können,........... gruß emmi Link to comment Share on other sites More sharing options...
mike5 Posted February 24, 2009 Share Posted February 24, 2009 munerwerb ohne waffe habe ich auch schon mal versucht......... keine chance!!!!!!!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Markus Krauskopf Posted March 15, 2009 Share Posted March 15, 2009 Eigentlich ist es kein Problem, Munition für eine Waffe, die man selbst nicht sein Eigentum nennt, zu erwerben. Das Zauberwort heißt "Leihschein". Leiht Dir jemand seine Waffe für einen vom Bedürfnis umfassten Zweck (z. B. Teilnahme an einer Meisterschaft, Jagd, etc.; § 12 Abs. 1 WaffG), darfst Du auch die dazugehörige Munition erlaubnisfrei erwerben (§ 12 Abs. 3 WaffG). Die Schwierigkeit liegt darin, einen Händler zu finden, der das weiß oder sich die Mühe macht, mal ins WaffG zu schauen. Originalzitat:"Das darf ich nicht! Nur, wenn Sie bei mir eine Waffe zur Ansicht mitnehmen und ausprobieren wollen! Ich bin Prüfer der Handelsakmmer, ich weiß das!" Das weckt Vertrauen Lob an den Frankonia Jagdcenter in Schleswig. Nach kurzem Blick ins WaffG war der Fall klar und die Munition, theoretisch, mir. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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