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IGNORED

Ich hab´s getan: Einsicht ins Bundeszentralregister (§42 BZRG)


drano

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
DAS ist eigentlich das größte Problem. Wer sich nicht selbst kümmert, weiß überhaupt nicht, ob etwas gespeichert wurde. Wenn ja, ob es stimmt. Darin sehe ich die größere Gefahr. Oder, ob das zu Recht eingetragene nach Ablauf der gesetzlich vorgesehenen Zeit auch gelöscht wurde. Dies sollte man sich zumindest schriftlich von der für die Eintragung zuständigen Behörde bestätigen lassen.

Wie lange dauert es denn bis Eintragungen automatisch gelöscht werden? Ich hatte zum beispiel mal eine Anzeige wegen Körperverletzung, die kurz darauf eingestellt wurde. Es gab eine rangelei mit 10 mann, ich war mitten drin, gegen mich wurde kurz ermittelt, danach eingestellt, weil ich nur mitten drin war, aber nur dabei stand. Wie lange steht so etwas z.B.?

Kann man solche Sachen auch löschen lassen?

Oder wie ist es zum Beispiel wenn man die WBK beantragt und noch ein Verfahren läuft, das noch nicht beendet ist? z.B. Diebstahl oder Körperverletzung oder ähnliches? Bekommt man da trotzdem seine WBK wenn sonst nichts war?

Solche Sachen habe ich mich schon oft gefragt...

Geschrieben
Ärgerlicherweise kann man bereits durch sehr banale Geschichten in die staatliche Repressionsecke gelangen. Stichwort "Datei Gewalttäter Sport". Wie kommt man da hinein? Ausweiskontrolle bei Anfahrt zum Fussballspiel. Zufällig am gleichen Bahnhof wie einige Fussballfans angetroffen etc. Information über die Eintragung? Keine! Folgen? Bspw. Ausreiseverbot am Flughafen. Einfach mal googlen.

Übrigends: Wer nicht weiß, dass er dort /unrechtmäßig) aufgenommen wurde, kann sich nicht dagegen wehren. Der wird dann erst beim Familienurlaub böse überrascht, weil man ihm die Ausreise verweigert. Jahrelang konnte man sich nicht dagegen wehren.

Einzelfall? Betrifft doch nur Gewaltäter? Na dann viel Spass beim googlen.

Diese sog. "Verbunddateien" sind bei Herrn Schäuble hoch im Kurs.

Das gehoert wohl auch eher ins Reich der Mythen.

Die Kontaktbeamten kennen ihre Pappenheimer, da wird auch nicht einfach jemand aufgenommen. Und Ausreiseverbote, wenn Familienanhang ist auch sehr unwahrscheinlich, die betreffenden Personen koennen das, sofern Sie Meldepflicht haben (die meisten bekommen ja Hausbesuch mit Gefaehrdenansprache), dann auch in Familienurlaub fliegen. Trotz Gewalttaeter Sport und Stadionverbot (bundesweit)...

Allerdings hast Du Recht damit, dass man schnell ins staatsanwaltschaftlich Visier geraten kann, dazu habe ich aber auch schonmal was geschrieben.

@ Murat:

Um es jetz einmal in aller Deutlichkeit zu sagen:

Keine Ahnung: Fresse halten.

Ganz einfach und unkompliziert. Selten so einen Muell gelesen.

Geschrieben
Wie lange dauert es denn bis Eintragungen automatisch gelöscht werden? Ich hatte zum beispiel mal eine Anzeige wegen Körperverletzung, die kurz darauf eingestellt wurde. Es gab eine rangelei mit 10 mann, ich war mitten drin, gegen mich wurde kurz ermittelt, danach eingestellt, weil ich nur mitten drin war, aber nur dabei stand. Wie lange steht so etwas z.B.?

Kann man solche Sachen auch löschen lassen?

Oder wie ist es zum Beispiel wenn man die WBK beantragt und noch ein Verfahren läuft, das noch nicht beendet ist? z.B. Diebstahl oder Körperverletzung oder ähnliches? Bekommt man da trotzdem seine WBK wenn sonst nichts war?

Solche Sachen habe ich mich schon oft gefragt...

Steht im entsprechenden §.

Wenn ein Verfahren wg. Koerperverletzung laeuft, eher unwahrscheinlich. Wegen anderem Kleinkram...keine Ahnung, Ruecksprache mit SB.

Geschrieben
also nur Polemik?

Harlekin

Hallo,

Wieso Polemik? Weil ich nicht selbst betroffen bin? Beispiele liefert wie erwähnt google reichlich. Ebenso empfiehlt es sich die Presse zu verfolgen. Wer mehr wissen möchte darf sich gern an pro1530 wenden. Das wird wohl sonst zu sehr OT.

Desweiteren empfiehlt es sich zur Verständlichkeit ganze Sätze zu formulieren. Satzfragmente oder Einzelwörter sind unkommunikativ, unhöflich und missverständlich. Danke.

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