Guest Posted January 25, 2009 Posted January 25, 2009 Ich besitze seit wenigen Monaten die Rote WBK und habe keinen MES. Zum Ausprobieren meiner Waffen zum Funktionstest bin ich daher auf Schießsportfreunde angewiesen, die mir die Munition stellen. Meine Frage ist nun folgende: Wäre es sinnvoll, ein Schießbuch zu führen? Benötigen tu ich es ja nicht, aber was ist, wenn man mal in einem Verein o.ä. wäre, dann könnte es doch von Vorteil sein, oder? Ich bin für jede Antwort dankbar. Gruß Mattes
Guest Posted January 25, 2009 Posted January 25, 2009 Ein Schießbuch ist der Nachweis für (angehende) Sportschützen. Wenn Du einer werden willst, führe ein Schießbuch. Jäger und Sammler (Urtriebe! ) haben formell mit Sportschützen nichts zu tun und dessen Waffenerwerb beruht auf ein anderes, anerkanntes Bedürfnis. Daher brauchen sie kein Schießbuch als Nachweis führen.
Guest Posted January 25, 2009 Posted January 25, 2009 Ein Schießbuch ist der Nachweis für (angehende) Sportschützen. Wenn Du einer werden willst, führe ein Schießbuch.Jäger und Sammler (Urtriebe! ) haben formell mit Sportschützen nichts zu tun und dessen Waffenerwerb beruht auf ein anderes, anerkanntes Bedürfnis. Daher brauchen sie kein Schießbuch als Nachweis führen. Gut erklärt, danke!
Guest Posted January 25, 2009 Posted January 25, 2009 Ergänzend dazu kann man noch sagen, dass auch das Schießbuch für Sportschützen keine Pflicht ist. Es ist eine Möglichkeit des Nachweises. Ich habe ein Bedürfnisantrag gesehen, wo der Verband Kopien der Schießbuchkladde des Schützenvereines haben will.
Guest Posted January 25, 2009 Posted January 25, 2009 Ergänzend dazu kann man noch sagen, dass auch das Schießbuch für Sportschützen keine Pflicht ist. Es ist eine Möglichkeit des Nachweises. Ich habe ein Bedürfnisantrag gesehen, wo der Verband Kopien der Schießbuchkladde des Schützenvereines haben will. Nochmals danke, aber verstehen muß ich das ja wohl nicht, ODER ? ? ? ?
Guest Posted January 25, 2009 Posted January 25, 2009 Ergänzend dazu kann man noch sagen, dass auch das Schießbuch für Sportschützen keine Pflicht ist. Es ist eine Möglichkeit des Nachweises. Ich habe ein Bedürfnisantrag gesehen, wo der Verband Kopien der Schießbuchkladde des Schützenvereines haben will. ok........................und DATENSCHUTZ gibts nicht?
Mayor Posted February 1, 2009 Posted February 1, 2009 Ich besitze seit wenigen Monaten die Rote WBK und habe keinen MES. Zum Ausprobieren meiner Waffen zum Funktionstest bin ich daher auf Schießsportfreunde angewiesen, die mir die Munition stellen. Meine Frage ist nun folgende: Wäre es sinnvoll, ein Schießbuch zu führen? Benötigen tu ich es ja nicht, aber was ist, wenn man mal in einem Verein o.ä. wäre, dann könnte es doch von Vorteil sein, oder? Ich bin für jede Antwort dankbar.Gruß Mattes Wenn du mal in einem Verein o.ä. wärst zählt es ab Tag deines Beitritts, ob du bis dahin ein Schießbuch geführt hast oder nicht ist völlig egal, falls du auf den Vorlaufbonus hinaus willst... Du trainierst dann (NICHT MIT DEINEN SAMMLERWAFFEN!!!) wie jeder andere ein Jahr lang fleißig, bevor dir ein Bedürfnis ausgestellt werden kann. Danach steht Deine Sportwaffe auf einer grünen WBK und der Munitionserwerb dazu auch. Mit dieser Waffe kannst du dann trainieren so oft du willst. Noch eine Hinweis: Es ist verboten mit un- oder ungültig beschossenen Sammler-Waffen zu schießen! Du stehst dann voll in der Haftung wenn irgendwas passieren sollte - und das kann dein junges Leben 100% ruinieren... MfG Mayor
Guest Posted February 1, 2009 Posted February 1, 2009 ok........................und DATENSCHUTZ gibts nicht? Schon lange nicht mehr- Wer's dennoch glaubt, träumt. MfG!
Guest Posted February 1, 2009 Posted February 1, 2009 Hinzu kommt noch, dass 3 Jahre nach erstmaliger Erteilung einer WBK für Sportschützen das Bedürfnis durch die zuständige Behörde zu prüfen ist. In diesem Fall ist mit einem Schießbuch der Bedürfnisnachweis ohne Probleme zu erbringen. Danach müsste ein Sportschütze - wenn er auf grüne WBK keine weitere Waffen erwerben - ein Schießbuch nicht mehr führen. Erst bei Beantragung einer weiteren Erwerbsberechtigung muss er dann nachweisen, dass er innerhalb eines Jahres mind. 18 mal am Übungsschießen des Vereines teilgenommen hat. Andernfalls kann der Verein/Verband eine waffenrechtliche Befürwortung nicht erteilen. Wenn eine neue gelbe WBK vorliegt dürfte somit - nach 3-jähriger schießsportlicher Tätigkeit - die Fortschreibung eines Schießbuches nur für den nachträglichen Erwerb von Kurzwaffen, Selbstladebüchsen- und flinten sowie Repetierflinten von Bedeutung sein. Ansonsten kann man auf das Schießbuch verzichten, da bei Erwerb aufgrund gelber WBK erneute Bedürfnisprüfung nicht erforderlich ist.
Guest Posted February 1, 2009 Posted February 1, 2009 @Mattes Mayor hat es schon geschrieben. Für den Beitritt in einem Verein bringt ein Schießbuch keinen Vorteil. Ich würde an deiner Stelle kein Schießbuch führen. Du darfs am Schießstand zum sofortigen Verbrauch Munition ohne Erwerbsberechtigung erwerben. An deiner Stelle würde ich mal überlegen, ob ein separater Munitionserwerbsschein für dich interessant sein könnte ( § 10 Abs. 3 WaffG ). Ein Schießbuch, aus dem Waffenart und Kaliber erkennbar sind, könnte die Grundlage für einen Munitionserwerbsschein sein!
Guest Posted February 1, 2009 Posted February 1, 2009 Es ist verboten mit un- oder ungültig beschossenen Sammler-Waffen zu schießen! Du stehst dann voll in der Haftung wenn irgendwas passieren sollte - und das kann dein junges Leben 100% ruinieren... MfG Mayor Hierzu gibt es viele irrtümliche Auslegungen. Fakt ist, dass die Waffe eine gültige Beschußabnahme haben muß, aber solange die Waffe nicht geändert wurde, gilt der letzte Beschuß und der kann manchmal recht lange zurückliegen. Aber danke für Deine Ausführungen. Gruß Mattes
Mayor Posted February 1, 2009 Posted February 1, 2009 Hierzu gibt es viele irrtümliche Auslegungen. Fakt ist, dass die Waffe eine gültige Beschußabnahme haben muß, aber solange die Waffe nicht geändert wurde, gilt der letzte Beschuß und der kann manchmal recht lange zurückliegen. Aber danke für Deine Ausführungen. Gruß Mattes [/quot Beschuss durch die Wehrmacht ist prinzipiell ungültig, auch der letzte... und diese Waffen gelten als nicht beschossen - Waffen, deren Unbedenklichkeit nicht durch die C.I.P. gesichert ist ebenfalls - USA zum Beispiel und alle weiteren ausländischen, bis auf jene Länder die Mitglied der C.I.P. sind, gelten als nicht beschossen. Es sind also gar nicht so wenige und wenn das Sammelgebiet sich auf Europa oder gar die Welt erstreckt sollte man schon aufpassen...
Bucki Posted February 1, 2009 Posted February 1, 2009 Beschuss durch die Wehrmacht ist prinzipiell ungültig, auch der letzte... und diese Waffen gelten als nicht beschossen - Waffen, deren Unbedenklichkeit nicht durch die C.I.P. gesichert ist ebenfalls - USA zum Beispiel und alle weiteren ausländischen, bis auf jene Länder die Mitglied der C.I.P. sind, gelten als nicht beschossen. Es sind also gar nicht so wenige und wenn das Sammelgebiet sich auf Europa oder gar die Welt erstreckt sollte man schon aufpassen... Wo steht das ????? Bucki der ungläubige
hexoplast75 Posted February 1, 2009 Posted February 1, 2009 Das steht hier: http://www.beschussamt.de/Fragen/index.html Zitat: Sind Wehrmachtsabnahmezeichen oder Abnahmezeichen der Polizei, bzw. Bundeswehr, als Beschusszeichen anerkannt? Wehrmachtsabnahmezeichen werden nicht als Beschusszeichen anerkannt, da deren Prüfung nicht nach den Regeln des Waffengesetzes erfolgte. Abnahmezeichen der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes, der Bundeszollverwaltung oder der Polizeien der Länder werden anerkannt, wenn die nach dem Gesetz erforderliche Beschussprüfung durch die jeweils zuständige Stelle sichergestellt ist.
Bucki Posted February 1, 2009 Posted February 1, 2009 Das steht hier: http://www.beschussamt.de/Fragen/index.htmlZitat: Sind Wehrmachtsabnahmezeichen oder Abnahmezeichen der Polizei, bzw. Bundeswehr, als Beschusszeichen anerkannt? Wehrmachtsabnahmezeichen werden nicht als Beschusszeichen anerkannt, da deren Prüfung nicht nach den Regeln des Waffengesetzes erfolgte. Abnahmezeichen der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes, der Bundeszollverwaltung oder der Polizeien der Länder werden anerkannt, wenn die nach dem Gesetz erforderliche Beschussprüfung durch die jeweils zuständige Stelle sichergestellt ist. Schwachsinn !!!!! Die WAA Kennzeichnung Abnahmestelle beinhaltet nicht den Beschuss sondern die gebrauchsfertigkeit der Waffe für die Wehrmacht. Der Beschuss erfolgte zudem meist bis Mitte 44 von der Firma separat und ist nicht mit WAA Stempel zu verwechseln. Sportliche Nutzung von Sammlerwaffen im Jahre 2009 mal ganz abgesehen. Zudem benötigs du für das Schießen mit einer Waffe aus einer Sammlung ( Rote WBK )eine Schießerlaubnis deiner Behörde. Denn der Sammler soll sammeln nicht schießen. ( Auch wenn ich jetzt von einigen gesteinigt werde, die Funktionsüberprüfung der Waffe ist nach Auffassung einiger Länderbehörden nicht durch deine Rote WBK abgedeckt, anders bei Sachverständigen) Genau so das: Müssen auch Sammlerwaffen beschossen werden? Zitat: Sammlerwaffen unterliegen ebenfalls der Beschusspflicht, die Beschusszeichen können jedoch an verdeckter Stelle aufgebracht werden, wenn die Waffen in einer Sammlerkarte eingetragen sind und das auf einer Behördenseite. Es fehlt zudem noch der Waffenrechtliche §§ Nachweis auf dieser Seite. Haben die lange Weile. Bucki
Mayor Posted February 1, 2009 Posted February 1, 2009 Schwachsinn !!!!!Die WAA Kennzeichnung Abnahmestelle beinhaltet nicht den Beschuss sondern die gebrauchsfertigkeit der Waffe für die Wehrmacht. Der Beschuss erfolgte zudem meist bis Mitte 44 von der Firma separat und ist nicht mit WAA Stempel zu verwechseln. Sportliche Nutzung von Sammlerwaffen im Jahre 2009 mal ganz abgesehen. Zudem benötigs du für das Schießen mit einer Waffe aus einer Sammlung ( Rote WBK )eine Schießerlaubnis deiner Behörde. Denn der Sammler soll sammeln nicht schießen. ( Auch wenn ich jetzt von einigen gesteinigt werde, die Funktionsüberprüfung der Waffe ist nach Auffassung einiger Länderbehörden nicht durch deine Rote WBK abgedeckt, anders bei Sachverständigen) Genau so das: Müssen auch Sammlerwaffen beschossen werden? Zitat: Sammlerwaffen unterliegen ebenfalls der Beschusspflicht, die Beschusszeichen können jedoch an verdeckter Stelle aufgebracht werden, wenn die Waffen in einer Sammlerkarte eingetragen sind und das auf einer Behördenseite. Es fehlt zudem noch der Waffenrechtliche §§ Nachweis auf dieser Seite. Haben die lange Weile. Bucki Na hier redet doch gar keiner vom WaA-Zeichen, sondern von Beschusszeichen. Das Beschußgesetz ist immer noch Bundesgesetz und keine Ländersache.
Bucki Posted February 2, 2009 Posted February 2, 2009 Na hier redet doch gar keiner vom WaA-Zeichen, sondern von Beschusszeichen. Das Beschußgesetz ist immer noch Bundesgesetz und keine Ländersache. Du hast doch mit den Beschusszeichen der Wehrmacht angefangen.!!!!!!! Also ich kenn kein Wehrmachtbeschusszeichen. Nur Abnahmestellen. Und wenn du die Geier Stempel meins, so sind das immer noch amtliche Beschüsse einer Beschussanstalt. Bucki der Ketzer.
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