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IGNORED

Führen von CS-Gas in Deutschland verboten!?


rainers-messerwelt

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Geschrieben

Ich hänge mich hier mal dran.

Gibt es zur Kennzeichnung von zugelassenen Reizsprühgeräten vorgegebene Angaben, die zu erfüllen sind?

Also, zusätzlich zur BKA-Raute mit Nr. und Sicherheitshinweisen - noch Angabe des Herstellers oder Einführers mit Adresse, eine Mindesthaltbarkeit, etc.?

Oder gibt es die (öffentlich zugängliche) Möglichkeit über die BKA-Zulassungskennzeichung den Hersteller zu ermitteln?

Geschrieben
Ich hänge mich hier mal dran.

Gibt es zur Kennzeichnung von zugelassenen Reizsprühgeräten vorgegebene Angaben, die zu erfüllen sind?

Also, zusätzlich zur BKA-Raute mit Nr. und Sicherheitshinweisen - noch Angabe des Herstellers oder Einführers mit Adresse, eine Mindesthaltbarkeit, etc.?

Oder gibt es die (öffentlich zugängliche) Möglichkeit über die BKA-Zulassungskennzeichung den Hersteller zu ermitteln?

Jupp,

ich hatte bisher nur deutsche Produkte (Klever Aham) da steht natürlich der Hersteller drauf.

Die Mindesthaltbarkeit findest Du normalerweise auf dem Boden des Behälters.

Rainer

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