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IGNORED

Langwaffenkauf in A


Roundy

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Geschrieben

Darf ich mir als Deutscher in Österreich der Schweiz oder Frankreich eine Langwaffe (Flinte) kaufen und diese dann in D auf meine Gelbe WBK anmelden ?

Geschrieben

In Österreich sind Flinten Kategorie D und damit frei ab 18. Bei einem Privatverkauf wird also nichts weiter passieren, als dass du nachweisen musst, dass du 18 Jahre alt bist. Im Waffenladen musst du eine 3tägige Abkühlfrist abwarten, während eine Anfrage gemacht wird ob gegen dich ein Waffenverbot besteht.

Im Falle eines Exportes nach Deutschland musst du bei der zuständigen Behörde (= Bundespolizeidirektion bzw. die jeweilige Bezirkshauptmannschaft) ein Eu-Exportformular beantragen welches 56 Euro kostet. In Deutschland benötigst du für den Import ein Importformular das du beantragen kannst sobald du das Exportformular hast (das deutsche Formular kostet mWn so um die 15 Euro).

edit: zu erwähnen wäre viell. noch dass Repetierflinten und Selbstladeflinten Kategorie B und damit WBK pflichtig sind und VSRF überhaupt Kat. A = verbotene Waffe sind.

Geschrieben
In Österreich sind Flinten Kategorie D und damit frei ab 18. Bei einem Privatverkauf wird also nichts weiter passieren, als dass du nachweisen musst, dass du 18 Jahre alt bist. Im Waffenladen musst du eine 3tägige Abkühlfrist abwarten, während eine Anfrage gemacht wird ob gegen dich ein Waffenverbot besteht.

Wäre soweit richtig wenn die Waffe in AT verbleiben soll.

Da der Püster aber exportiert werden soll, entfällt das Ganze sofern das Eisen auf dem Versandweg (Post, DHL, Spedition usw.) über die Grenze macht.

Im Falle eines Exportes nach Deutschland musst du bei der zuständigen Behörde (= Bundespolizeidirektion bzw. die jeweilige Bezirkshauptmannschaft) ein Eu-Exportformular beantragen welches 56 Euro kostet. In Deutschland benötigst du für den Import ein Importformular das du beantragen kannst sobald du das Exportformular hast (das deutsche Formular kostet mWn so um die 15 Euro).

Nu wird es kompliziert, da: ohne Exportbewilligung aus AT keine Importbewilligung aus DE und umgekehrt.

Lösung: Waffe beim Verkäufer anzahlen, genaue Adresse des Verkäufers mit Geburtsdatum sowie Hersteller, Waffennummer und Waffentyp notieren. Mit diesen Angaben zum SB in DE gehen und 2fach eine vorläufige Einverständniserklärung zum Import ausfüllen. (Gleiches Formular wie die entgültige Verbringungserlaubnis, nur andere Überschrift) Eines an den Verkäufer/Händler senden, das andere Verbleibt beim SB in DE. Mit diesem Formular geht der Händler nun zur Bezirkshauptmannschaft und beantragt das Exportpapier.

Das muss der Verkäufer/Händler Dir nun im Orginal zusenden. Damit gehst Du nun wiederum zum SB und beantragst das Importpapier (Verbringungserlaubnis). Sobald dieses vorliegt, Kopie an Verkäufer/Händler, Restzahlung, Versand und fertig.

Die Anträge kosten in DE jeweils 10,60.

Gruß

Frank

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