Tevion Posted December 8, 2008 Share Posted December 8, 2008 Hallo, Es gibt ja die Arsenal und Izhmash SL Büchsen in den Kalibern 7,62 x 39, welche man auf Jagdschein kaufen kann. Ich habe da leider noch eine Unklarheit. In dem BKA Feststellungsbescheid der Izhmash zum Beispiel, steht das die waffe im Kaliber 7,62 x 39 vom Verbot zur schießsportlichen Verwendung erfasst ist. Heißt das, ich als Jäger darf mir die kaufen aber nicht auf dem Schießstand damit schießen sondern nur auf der Jagd ??? Mfg Tevion Link to comment Share on other sites More sharing options...
DarkAngel Posted December 8, 2008 Share Posted December 8, 2008 ...Heißt das, ich als Jäger darf mir die kaufen aber nicht auf dem Schießstand damit schießen sondern nur auf der Jagd ???Mfg Tevion Nicht ganz, du darfst mit der Waffe zum Einschießen und Üben/Trainieren auf dem Schießstand schießen. Das musst du eigentlich sogar, denn es kann nicht im sinne des Erfinders sein, eine Waffe zur Jagd einzusetzen, mit der man nicht vertraut ist und deren Schussverhalten man nicht kennt. Sie ist aber von der Verwendung bei klassischen schießsportlichen Veranstaltungen (DSB, BDS, BDMP etc) ausgeschlossen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tevion Posted December 8, 2008 Author Share Posted December 8, 2008 OK, dh ich kann ohne Probleme auf den Schießstand bei mir in der Nähe mit der neuen Arsenal im Kaliber 7,62 x 39 und damit Übungsschießen ? Nicht an Wettkämpfen, sondern nur "normales" schießen. Sorry wenn ich alles etwas doppel Frag, will nur 100 prozent sicher sein Danke Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted December 8, 2008 Share Posted December 8, 2008 Wenn der Stand dür die entsprechende Energieabgabe zugelassen ist - JA. Link to comment Share on other sites More sharing options...
drano Posted December 23, 2008 Share Posted December 23, 2008 Nicht ganz,du darfst mit der Waffe zum Einschießen und Üben/Trainieren auf dem Schießstand schießen. Das musst du eigentlich sogar, denn es kann nicht im sinne des Erfinders sein, eine Waffe zur Jagd einzusetzen, mit der man nicht vertraut ist und deren Schussverhalten man nicht kennt. Sie ist aber von der Verwendung bei klassischen schießsportlichen Veranstaltungen (DSB, BDS, BDMP etc) ausgeschlossen. Nicht ganz, meines Wissens lässt der Gesetzgeber auch zu, dass die Waffe im eigenen Jagdbezirk (Pacht / Eigenjagd) eingeschossen werden darf. Haben wir in der Jägerprüfung zumindest so gelernt. Dass dies natürlich keiner tut (Wild wirds da so schnell keines mehr geben) ist auch klar. Alles andere wurde schon gesagt - nur vielleicht, dass viele Schießstände Halbautomaten nicht gerne sehen und bei über 2-SchussMagazin sogar verbieten. Gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
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