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IGNORED

Verfassungsbeschwerde §6 Abs. 3 WaffG


SirSydom

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich fühle mich ehrlich gesagt ziemlich herabgewürdigt. Ich muss mit 24 Jahren ein Gutachten vorlegen dass mir die ausreichende geistige Reife bescheinigt, aber Vater Staat verlangt 100€ im Jahr mehr Pflegeversicherung von mir weil ich älter als 23 Jahre bin und noch keine Kinder habe. Ich find das einfach dermaßen diskriminierend..

Ich erwäge eine Verfassungsbeschwerde. Nun wollte ich mal anfragen ob es schon etwas in die Richtung gab und es sich überhaupt lohnt.

Dann bräuchte ich noch einen Anwalt oder Juristen der eine entsprechende Beschwerde ausführen würde und im Waffenrecht und Verfassungsrecht bewandert ist. Empfehlungen?

PS: Wenn sich jemand anschließen will - die Beschwerde an sich ist ja kostenfrei, aber der Anwalt kostet natürlich - fände ich das toll. Ich weiß nicht genau was ein geeigneter Anwalt für so eine Beschwerde verlangt, aber auch mein Gerechtigkeitsempfinden hat Grenzen (ein paar Hundert sind drin, aber über 1000€ würde ich nicht einsehen alleine zu tragen..)

Gruß,

SirSydom

Geschrieben
Du weißt schon, daß eine "Verfassungsbeschwerde" grundsätzlich nicht direkt möglich ist ... ?

Deine Aussage ist korrekt. Ich unterstelle dir aber, das du "grundsätzlich" falsch verwendest und damit ist deine Aussage falsch.

Grundsätzlich bedeutet, im Grundsatz ist es so. Was aber nicht bedeutet, dass es keine Ausnahmen gibt.

Eine Verfassungsbeschwerde kann sich gegen alle Akte der öffentlichen Gewalt richten, also auch Rechtsnormen.

Grundsätzlich ist eine Zulässigkeitsvoraussetzung die Ausschöpfung des Rechtswegs. Wenn sich die Beschwerde jedoch gegen ein Gesetz wendet, ist hier *keine* Ausschöpfung des Rechtswegs möglich, und damit auch nicht nötig.

Sammelklage wo wer wie und wann? Mehr Infos bitte!

Geschrieben
...

Eine Verfassungsbeschwerde kann sich gegen alle Akte der öffentlichen Gewalt richten, also auch Rechtsnormen.

Grundsätzlich ist eine Zulässigkeitsvoraussetzung die Ausschöpfung des Rechtswegs. Wenn sich die Beschwerde jedoch gegen ein Gesetz wendet, ist hier *keine* Ausschöpfung des Rechtswegs möglich, und damit auch nicht nötig.

bverfgg...

§ 93 III...

"Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz oder gegen einen sonstigen Hoheitsakt, gegen den ein Rechtsweg nicht offensteht, so kann die Verfassungsbeschwerde nur binnen eines Jahres seit dem Inkrafttreten des Gesetzes oder dem Erlaß des Hoheitsaktes erhoben werden."

Geschrieben

Kommt drauf an. Hier wird ja leider immer sehr schnell alles zu breit getreten oder so verfälscht, dass Fehlinfos entstehen. Außerdem will ein großer Teil der User sofort immer wissen, wer was wo aus welchen Gründen macht und die Aktion dann hier zerreißen. Da ist sehr oft weniger (reden/informieren) mehr (Aktion mit Wirkung und ohne dämliche Anmacherei). Ist aber nicht nur hier so, sondern überall. Manchmal (nicht immer) wäre etwas Vertrauen oder einfach mal ein Risiko eingehen etwas sinnvoller.

Geschrieben

Ich dachte dabei an die Klage/Beschwerde/WasAuchImmer für die nach Bekanntwerden des neuen WaffG gesammelt wurde. Die letzte, mir in Erinnerung gebliebene Aussage war 'Wird noch geprüft' und ist wohl schon mehrere Monate her. Weitere Infos, positiv oder negativ, über den Fortgang sind mir nicht bekannt.

Edit: Auch eine Info wie 'Wir sind noch dran' wäre ja schon erfreulich.

Geschrieben
Ich dachte dabei an die Klage/Beschwerde/WasAuchImmer für die nach Bekanntwerden des neuen WaffG gesammelt wurde. Die letzte, mir in Erinnerung gebliebene Aussage war 'Wird noch geprüft' und ist wohl schon mehrere Monate her. Weitere Infos, positiv oder negativ, über den Fortgang sind mir nicht bekannt.

Edit: Auch eine Info wie 'Wir sind noch dran' wäre ja schon erfreulich.

bin auch unter den spendern . eine info " wir sind noch dran " oder "nicht mehr dran " würde mir auch reichen .

Geschrieben
bin auch unter den spendern . eine info " wir sind noch dran " oder "nicht mehr dran " würde mir auch reichen .

Naja, 'wir sind nicht mehr dran' würde mir in dieser Kürze nicht ganz reichen, ich würde dann auch gerne wissen warum sie nicht mehr dran sind und wozu das gesammelte Geld ansonsten verwendet wird/wurde.

Geschrieben
Naja, 'wir sind nicht mehr dran' würde mir in dieser Kürze nicht ganz reichen, ich würde dann auch gerne wissen warum sie nicht mehr dran sind und wozu das gesammelte Geld ansonsten verwendet wird/wurde.

dito

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