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IGNORED

Nur Fünf-Schuss-Magazine für HA´s ?


Gast

Empfohlene Beiträge

Hallo verehrte Zielgruppe,

in diversen (meist älteren) Publikationen hab ich jetzt schon gelesen, dass in HA maximal Fünf-Schuss-Magazine zulässig sind.

Nachfragen im Kollegenkreis haben zu widersprüchlichen Aussagen geführt.

Nach meiner Meinung war das früher mal im Gesetz verankert, gilt heute aber nicht mehr.

Die SuFu gibt nichts her.

Könnt Ihr mir helfen ?

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Ja das war früher mal so. Heute sind bei Selbstladelangwaffen 10 Schuss die Obergrenze.

Kannst Du in der AWaff § 6 nachlesen.

Oder doch gleich hier:

§ 6 Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen

(1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:

1. Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 Zentimeter (drei Zoll) Länge;

2. halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer

vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes

über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn

a) die Lauflänge weniger als 42 Zentimeter beträgt,

B) das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte Bul-Pup-Waffen)

oder

c) die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter

beträgt;

3. halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr als zehn

Patronen hat.

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Hallo verehrte Zielgruppe,

in diversen (meist älteren) Publikationen hab ich jetzt schon gelesen, dass in HA maximal Fünf-Schuss-Magazine zulässig sind.

Nachfragen im Kollegenkreis haben zu widersprüchlichen Aussagen geführt.

Nach meiner Meinung war das früher mal im Gesetz verankert, gilt heute aber nicht mehr.

Die SuFu gibt nichts her.

Könnt Ihr mir helfen ?

In frueheren KWKG-Listen waren >5Schuss-Magazine als Indiz fuer eine Kriegswaffe aufgefuehrt - dies ist in neueren Versionen 10-Schuss. Fuer rein zivil konstrueirte und nicht demilitarisierte Waffen wie z.B. das SL8 waren aber auch frueher schon>5Schussmagazine ok

Gruesse

Schwarzwaelder

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Vielen Dank an Euch Beide.

Wieder bin ich ein bißchen schlauer geworden.

:icon14:

Jetzt wirds aber witzig...bei ehemaligen §37 Waffen, zum Beispiel dem M305, besteht das BKA auf das Verbot von 10er Mags, Waffe sei nur mit 5ern zulässig!

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Jetzt wirds aber witzig...bei ehemaligen §37 Waffen, zum Beispiel dem M305, besteht das BKA auf das Verbot von 10er Mags, Waffe sei nur mit 5ern zulässig!

Die M305 ist eine Kriegswaffe. Vor dem 1.4.2003 demilitarisierte Schusswaffen bleiben aber Zivilwaffen, sofern sie im Wesentlichen im demilitartisierten Zustand behalten werden. Wer aber rückbaut, riskiert, dass die Kriegswaffeneigenschaft wieder auflebt. Alte Norincos durften demilitarisiert nur 5-Schuss-Magazine haben...

Grüße

Schwarzwälder

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