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IGNORED

Waffeneinstufung der Cat A


Hazz

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich bin neu in Österreich und habe noch einige Probleme mit der Einstufung von Waffen in den Cat A. Es sind doch nur reine Kriegswaffen = A Waffen, oder habe ich das falsch verstanden? Es ging im konkreten Fall um ein Oberlandarms 16 (reine Zivilfertigung). Wie kann ich am besten erkennen, ob die Waffe A oder B ist?

Vielen Dank für die Hilfe, Hazz

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Hallo,

ich bin neu in Österreich und habe noch einige Probleme mit der Einstufung von Waffen in den Cat A. Es sind doch nur reine Kriegswaffen = A Waffen, oder habe ich das falsch verstanden? Es ging im konkreten Fall um ein Oberlandarms 16 (reine Zivilfertigung). Wie kann ich am besten erkennen, ob die Waffe A oder B ist?

Vielen Dank für die Hilfe, Hazz

wird per erlass vom ministerium geregelt (die klassische "kriegswaffen" dann zu jagdlich/sportlichen waffen deklarieren). an der waffe selbst gibt es da nix zu erkennen , höchstes wenn es ein vollautomat ist dann ist es auf jeden fall kat. A :)

lg

Martin

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Das mit den Kat. A Waffen ist bei so eine Sache und (oh Schmerz!) zugegebenermaßen eine sehr unfreundliche Sache gegenüber zB Deutschland wo es ja viele leckere HA gibt. Definiert wird das nur bedingt durch das Waffengesetz. Ausschlaggebend ist hier vor allem die (uralte) Kriegsmaterialverordnung die kategorisch gleich mal neben allen Vollautos auch halbautomatische Gewehre und Karabiner als "Kriegsmaterial" einstuft. Ausgenommen (unter den HA) sind lediglich "Sport und Jagdwaffen".

Was genau eine Sport oder Jagdwaffe und nicht "Kriegsmaterial" ist wird jetzt mühsam bei jedem einzelnen Typ entschieden.

Das macht dafür die ganze Sache der halbautomatischen Langwaffen die man erwerben kann sehr übersichtlich.

Konkret auf deine Frage:

Das OA 15 von Oberlandarms wurde vom Innenministerium als Sportwaffe (aber nur in der speziellen Ö Version!!) eingestuft.

Die Österreichversion kannst du also so du im Besitz einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpaßes bist erwerben.

Daneben gibt es von den "militärischen" Halbautomaten eigentlich nur noch das Kempf 550 und das Steyr AUG.

Ist leider so.

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Danke erstmal für eure Antworten. Jetzt verstehe ich es etwas besser, doch nur drei "militärisch angehauchte" Halbautomaten (OA15-Ö, 550'er & Aug) sind echt wenig. Vielleicht sollte ich besser gleich in die Schweiz ziehen ;-) Von der Qualität sind aber alle drei Waffen bestimmt besser, als ich schieße - ist halt die Auswahl einfacher.

Lohnt es sich das jeweilge Gewehr in D zu kaufen oder ist der Kauf besser in Ö? Nur zum Verständnis: ich bin deutscher mit WBK udn habe vor meinen Hauptwohnsitz nach Ö zu verlegen.

Servus, Hazz

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Schweiz wäre natürlich viel besser, aber seit Schengen bei denen einThema ists auch nicht mehr soo toll und als "Ausländer" hast du dort so richtig die Arschkarte.

Zu Österreich:

Wenn du als EWR Bürger(gilt also auch für Lichtensteiner, Norweger und Isländer) nach Ö kommst bist du im Waffengesetz österreichischen Bürgern gleichgestellt. Heißt du kannst(wenn du über 21 bist, sonst in bestimmten Ausnahmefällen) in Ö um eine Waffenbesitzkarte oder Waffenpaß (eher aussichtslos wenn nicht Sicherheitsgewerbe, Juwelier, Taxilenker oder ähnliches) ansuchen.

Dazu brauchst du vor dem Ansuchen bei der Behörde einen Nachweis über den sicheren Umgang mit Waffen (Kurs beim Waffenhändler) und einen Psychotest. Dann wird noch die sichere Verwahrung überprüft usw. Für den genauen Ablauf wenn es denn dann wirklich mal Ernst wird würde ich dir das IWÖ Forum und ohnehin gleich die IWÖ Mitgliedschaft empfehlen. Die beinhaltet nämlich einen Rechtsschutz, damit wirst bei Problemen mit der Waffenbehörde von kundigen Juristen vertreten. Unbezahlbar!

Als Begründung beim Antrag unbedingt "Bereithalten zur Verteidigung" angeben, steht dezidiert als Grund im Gesetz und dann hat die Behörde nämlich keinen Ermessensspielraum mehr UND zusätzlich Schießsport angeben(auch ohne Verein ist bei uns noch wurscht, hilft aber manchmal). Und unbedingt gleich um 2 Plätze ansuchen und das nicht ausreden lassen.

Du könntest natürlich einen der 3 Typen in D kaufen, müßtest aber arauf achten die in Ö zugelassene Version(bei OA sollte das kein Problem sein, Steyr AUG Z gibts ohnehin nur in einer glaub ich, Kempf mußte für Ö auch noch ein paar zusätzliche Verrenkungen machen glaub ich) zu kaufen sonst kannst das Teil ganz sicher daheim lassen. Wie das dann mit Einfuhr und so weiter geht, da würde ich die raten bei den Spezialisten der IWÖ anzufragen. Einfacher ist sicher das österreichische Dokument zu lösen und dann hier zu kaufen. Noch geht es bei uns ja relativ "gemütlich" zu, mal abgesehen von dem Psychotesteiertanz und der Stückzahlbegrenzung verbunden mit Ansuchen um Erweiterung und der begrenzten Anzahl "militärischer" HA. Nicht automatische Langwaffen(ausgenommen Repetierflinten) kannst gänzlich "frei" ab 18 erwerben(nur eine Meldung beim Händler erforderlich) und die WBK kriegst bei einwandfreiem Leumund und wennst Bereithalten zur Verteidgung angiebst auch praktisch sicher, ganz ohne Vereinszwang.(IWÖ-Rechtsschutz!)

Indiskrete Frage: Wohin solls denn in etwa gehen? Waffenmäßig gibt es nämlich starke regionale Unterschiede bei den Behörden was bürgerfreundlichkeit anbelangt. Wien ist das Schlimmste da sitzen rote Ideologen am Steuer.

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Hi,

ich bin über 21 und habe bereits in D meine WBK. Zudem hatte ich bereits echt netten und sehr hilfsbereiten Kontakt zur BH, die alle meine vorhandenen Waffen bereits eingestuft haben. Vielen Dank dennoch für den Tipp mit der Verteidigung - als normaler D - Sportschütze war mir so etwas nicht bekannt ;-)

Den Rest dann per PN

MfG Hazz

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ich bin über 21 und habe bereits in D meine WBK. Zudem hatte ich bereits echt netten und sehr hilfsbereiten Kontakt zur BH, die alle meine vorhandenen Waffen bereits eingestuft haben. Vielen Dank dennoch für den Tipp mit der Verteidigung - als normaler D - Sportschütze war mir so etwas nicht bekannt ;-)

ob du in D bereits eine wbk hast oder nicht zählt in dem fall leider gar nix.

lg

Martin

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Naja, stimmt schon, daß das deutsche Dokument hier nicht zählt, aber kann in Verbindung mit den Ergebnislisten unter Umständen als Nachweis des sicheren Umgangs anerkannt werden und die bereits vorhandenen Waffen würden die Möglichkeit gleich mal mehr als 2 Plätze zu bekommen darstellen. Man tut sich als bereits "erwiesener" Sportschütze und Waffenbesitzer wohl etwas leichter als wenn man einen völligen "Neuantrag" stellt und da die BH ja auch in Ordnung zu sein scheint!?

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Naja, stimmt schon, daß das deutsche Dokument hier nicht zählt, aber kann in Verbindung mit den Ergebnislisten unter Umständen als Nachweis des sicheren Umgangs anerkannt werden und die bereits vorhandenen Waffen würden die Möglichkeit gleich mal mehr als 2 Plätze zu bekommen darstellen. Man tut sich als bereits "erwiesener" Sportschütze und Waffenbesitzer wohl etwas leichter als wenn man einen völligen "Neuantrag" stellt und da die BH ja auch in Ordnung zu sein scheint!?

glaube ich nicht. jeder (neu-)antragsteller wird da gleich behandelt. es gibt da kein leichter oder schwerer. du hast das recht auf eine wbk wenn du alle voraussetzungen erfüllst und fertig. leichter oder schwerer kann es mit deinem background dann bzgl erweiterungen werden. (deine WBK wird für nicht mehr als 2 kat. B waffen ausgestellt, das steht so im gesetz bzw erlass. probieren kannst du es mal ob es gleich mehr gibt aber wetten würde ich darauf nicht.)

du benötigst jedenfalls einen "anerkannten" nachweis, dass du über theorie (=auch österreichisches waffenrecht!) und praxis (schiessergebnisse - dafür könnten deutsche ergebnislisten zählen) geschult bist. da wird der waffenführerschein sicher nicht schaden, kostet IIRC so 40 EUR und ein paar stunden die ganz kurzweilig sein können.

ob deine deutsche WBK dir den psychotest erspart, da bin ich mir auch nicht so sicher. im gesetz steht in §8 abs. 7:

"Antragsteller, die nicht Inhaber einer Jagdkarte sind, haben ein Gutachten darüber beizubringen, ob sie dazu neigen,

insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden."

ich würde das als sturer beamter jetzt so interpretieren dass nur jagdkarte oder psychotest gelten. deutsche WBK steht da nirgends. da könnte ja jeder terrorist mit einer WBK aus tschibuti kommen! :)

tja, als EWR-Bürger gleichgestellt heisst eben gleich gestellt wie jeder andere arme ösi :)

dafür kannst du repetierer und flinten kaufen soviel dein herz begehrt.

lg

Martin

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Ich will das jetzt nicht breittreten. Leichter meinte ich im Bezug auf die Rechtfertigungen und beibringen von Nachweisen und der Gesprächsbasis mit dem Bearbeiter, wenn man schon Schütze ist und einfach übersiedelt.

Psychotest muß sein, das hat ja niemand in Frage gestellt.

Die Ausstellung erfolgt erstmal mit 2, die postwendende Erweiterung wird wohl etwas leichter zu bekommen sein, wenn man in einem Mitgliedsstaat die Dinger bereits besessen hat.

So wars gemeint.

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Die Ausstellung erfolgt erstmal mit 2, die postwendende Erweiterung wird wohl etwas leichter zu bekommen sein, wenn man in einem Mitgliedsstaat die Dinger bereits besessen hat. So wars gemeint.

könnte schon sein.

bin gespannt wie sich das entwickelt, halte uns auf dem laufenden!

(vielleicht betrifft mich das eines tages auch ähnlich wenn ich mal irgendwo hin ziehen will/muss?)

lg

Martin

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Hi,

da ich bereits einige Vorgespräche geführt habe (sonst wäre die Frage mit Cat A nicht aufgetreten):

1. Um den Psychotext komme ich auch nach über 10 Jahren als WBK Inhaber und Sportschütze nicht herum

2. Das mit dem deutschen Ergebnislisten wurde mir unter vorbehalt zugestimmt, das mit dem Waffenpass ebenfalls.

3. Ich besitze 2 Cat B Waffen, damit wäre das Dokument sofort voll. Ansonsten dürfte ich nur 2 x B nach Ö mitnehmen und den Rest in Deutschland verkaufen...

Zusätzlich muss ich meinen gesamten Munitionsvorrat entsorgen, da ich nur Vollmantelmunition für meine Gewehre besitze und diese in Ö nicht zulässig ist (zb 6,5x55 für den Schweden):

VM Munition = verboten

so langsam macht mir das Ö-WaffG genausowenig (teilweise sogar noch weniger) Spass als das deutsche WaffG :-(

Servus, Hazz

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3. Ich besitze 2 Cat B Waffen, damit wäre das Dokument sofort voll. Ansonsten dürfte ich nur 2 x B nach Ö mitnehmen und den Rest in Deutschland verkaufen...

Zusätzlich muss ich meinen gesamten Munitionsvorrat entsorgen, da ich nur Vollmantelmunition für meine Gewehre besitze und diese in Ö nicht zulässig ist (zb 6,5x55 für den Schweden):

VM Munition = verboten

so langsam macht mir das Ö-WaffG genausowenig (teilweise sogar noch weniger) Spass als das deutsche WaffG :-(

du darfst auch gerne noch mehr mitnehmen die du auf der deutschen WBK hast wenn du sie dir in den EFWP eintragen lässt. zumindest vorübergehend wäre das eine lösung.

jede waffe die du nach AT transferierst macht ja ausserdem auf deiner deutschen WBK einen platz frei.

sobald du eine WBK hast ist auch VM munition kein thema mehr, musst du nichts entsorgen. inwieweit hier auch ein EFWP den besitz vorübergehend legalisiert kann ich nicht sagen. wenn es nur eine frage der zeit ist, bis du deine AT-WBK hast, dann würde ich mir nicht zuviel kopf über die übergangszeit machen, einfach schön leise treten und nicht zu viel davon herzeigen. was das verbringen (also den akt des grenzübertritts) betrifft - schengen, wo kein kläger... in österreich kann dir keiner mehr nachweisen wo du das zeug genau her hast.

sooo schlimm ist das nun auch wieder nicht.

lg

Martin

p.s.: außerdem steh in der KMVO bei der munition "...ausgenommen Jagd- und Sportpatronen..."

natürlich sind alle deine aptronen jagd- und sportpatronen und somit kein kriegsmaterial.

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ad1) Ja leider. Frag mal was wir davon halten. <_<

ad2) Dachte ich mir. Kommt aber wie gesagt auf den "good will" an. Teilweise machen die BH's auch Sachen die sie gar nicht dürfen. Wenns zu Gunsten des Bürgers ist wird sich auch kaum wer beschweren, die "Zentrale" kriegts ohnehin nicht mit.

ad3) Hm, ja schon, wenn du aber schon mehr besitzen würdest könntest du ja 2 mal eintragen und den Rest treuhändisch einem Händler überlassen bis die Erweiterung durch ist. Bestehender Besitz sollte schon ein Argument sein, auch wenn bei Waffen das Recht auf Eigentum vom Gesetzgeber gerne mit Füßen getreten wird.

ad VM: Bloß nicht entsorgen!!! Stimmt zwar das Vollmantelmunition für bestimmte "militärische" Kaliber generell als Kriegsmaterial gilt. Sobald du aber ein österreichisches Dokument hast, darfst sie ganz legal haben!!! Vollmantelgewehrmunition die als Kriegsmaterial gilt darf von Inhabern einer WBK oder eines WP erworben und besessen werden! Ganz so schlimm ist es also doch nicht. Und Schuld ist da auch wieder nicht das Waffengesetz(das hat den Murks sogar mit der "Ausnahme" für Dokumenteninhaber etwas ausgebügelt) sondern die gänzlich veraltete und weltfremde "Kriegsmaterialverordnung" die endlich tatsächlich mal entrümpelt werden sollte.

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Danke für die Klarstellung was die Munition angeht. Irgendwie hatte ich das anscheinend völlig falsch verstanden :-D

Über alles weitere kann ich gerne informieren - vielleicht gibt es irgendwann wieder jemand mit WBK der von D -> Ö zieht.

MfG Hazz

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Danke für die Klarstellung was die Munition angeht. Irgendwie hatte ich das anscheinend völlig falsch verstanden :-D

Über alles weitere kann ich gerne informieren - vielleicht gibt es irgendwann wieder jemand mit WBK der von D -> Ö zieht.

jaja, die sache mit dem kriegsmaterial ist ein bisschen verworren, hier gibt es gerade einen ähnlichen thread.

in welche gegend wird es dich verschlagen?

lg

Martin

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  • 1 Monat später...
Hallo,

ich wollte den Thread nur aktualisieren:

Ich habe mir einen EU Feuerwaffenpass geholt. So brauche ich keine Waffenberechtigung in Ö beantragen und kann alles frei bewegen und damit trainieren :-)

cya, Hazz

HM, Mal ne Frage an die Ö-Experten....kann ich mit dem EU-Feuerwaffenpass auch "eigentlich" in Ö verbotene ( XR15 zum Besispiel) einführen und nutzen??

Die sind in Deutschland ja Kat.B...in Ö aber imho Kat.A?

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HM, Mal ne Frage an die Ö-Experten....kann ich mit dem EU-Feuerwaffenpass auch "eigentlich" in Ö verbotene ( XR15 zum Besispiel) einführen und nutzen??

Die sind in Deutschland ja Kat.B...in Ö aber imho Kat.A?

das ist eine sehr gute frage :)

das dokument stellt dir die behörde aus, die dir erlaubt hat, deine waffe zu besitzen, also die deutschen.

die österreicher können nur feststellen, dass du ein dokument hast, aufgrund dessen du die waffe legal besitzt und einführen darfst, also eigentlich nix machen.

du kannst ja in österreich grundsätzlich auch eine waffe kat. A besitzen, aber eben nicht auf "gewöhnliche" wbk sondern auf basis einer sondergenehmigung. dein deutscher EFWP wäre also irgendwie auch eine art sondergenehmigung. altebesitz an pumpguns wurde auch einfach legalisiert indem eine entsprechende sondergenehmigung in die WBK eingetragen wurde, sonst sind pumpen heute schon kat. A waffen. das nur als beispiel dass theoretisch nichts dagegen spricht.

ich würde schätzen: sollte möglich sein.

ich frage mich ja umgekehrt auch immer wie wäre das wenn ich mit meinem arsenal nach D übersiedeln würde. wahrscheinlich würde ich an der deutschen gründlichkeit bald scheitern weil mir für irgendetwas eine erlaubnis fehlt :)

lg

Martin

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Bisserl weniger spekulieren. Kat. A Geräte einzuführen ist nur mit Ausnahmegenehmigung möglich - und die ist der

Feuerwaffenpaß definitiv nicht.

gut, schluss mit spekulieren.

das sagt das waffG:

§ 36. (1) Der Europäische Feuerwaffenpaß berechtigt Menschen mit Wohnsitz in einem

Mitgliedstaat der Europäischen Union zur Mitnahme der darin eingetragenen Schußwaffen in

andere Mitgliedstaaten nach Maßgabe des die Richtlinie des Rates vom 18. Juni 1991 über

die Kontrolle des Erwerbes und des Besitzes von Waffen (91/477/EWG) jeweils

umsetzenden nationalen Rechtes.

§ 38. (1) Mitbringen von Schußwaffen und Munition ist deren Verbringen durch persönlichen

Transport im Rahmen einer Reise.

(2) Schußwaffen und Munition für diese dürfen von Menschen mit Wohnsitz in einem

anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union in das Bundesgebiet mitgebracht werden,

sofern diese Waffen in einem dem Betroffenen ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpaß

eingetragen sind und deren Mitbringen von der nach dem Ort des beabsichtigten

Aufenthaltes oder, im Falle der Durchreise, des Grenzübertrittes im Bundesgebiet

zuständigen Behörde bewilligt worden ist.

von einführen (mitbringen und da lassen) ist nicht die rede, dafür ist der EFWP nicht zuständig.

sehr wohl aber für das mitbringen (und wieder mit nach hause nehmen). sofern die deutsche behörde bei ausstellung des EFWP nicht die eintragung des gewehrs verweigert, sehe ich keinen paragraphen der ihm das verbeiten sollte. wenn du einen entsprechenden paragraphen kennst dann lass wissen.

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Gern:

§17/1

Verbotene Waffen und Kriegsmaterial (Kategorie A)

Verboten sind der Erwerb, Besitz und das Führen

Das Innehaben (Besitz) von Kat A Waffen ist verboten. Punkt. Da brauchts keine spezielle Regelung für (EU-)Ausländer.

Du kannst aber gern beim Administrationsbüro anrufen- dort wird man Dir das genau so erklären.

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Gern:

§17/1

Das Innehaben (Besitz) von Kat A Waffen ist verboten. Punkt. Da brauchts keine spezielle Regelung für (EU-)Ausländer.

Du kannst aber gern beim Administrationsbüro anrufen- dort wird man Dir das genau so erklären.

gerne, dann lies auch abs. 3:

(3) Die Behörde kann verläßlichen Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und

überwiegendes berechtigtes Interesse an Erwerb, Einfuhr, Besitz oder Führen nachweisen,

Ausnahmen von Verboten der Abs. 1 und 2 bewilligen. Diese Bewilligung kann befristet und

an Auflagen gebunden werden. Die Bewilligung zum Besitz ist durch Ausstellung einer

Waffenbesitzkarte nach dem Muster der Anlage 2, die Bewilligung zum Führen durch

Ausstellung eines Waffenpasses nach dem Muster der Anlage 1 zu erteilen.

das eröffnet jedenfalls die möglichkeit des besitzes von Kat. A mittels WBK.

fraglich wäre, inwieweit ein EU-ausländer der aufgrund seiner lokalen WBK eine waffe im EU ausland legal besitzt darunter subsummierbar ist bzw. inwieweit ein EFWP die WBK im ausland grundsätzlich ersetzt.

ich halte es nicht für unmöglich.

lg

martin

p.s.

mir ist da noch was aufgefallen:

§ 38. (1) Mitbringen von Schußwaffen und Munition ist deren Verbringen durch persönlichen

Transport im Rahmen einer Reise.

(2) Schußwaffen und Munition für diese dürfen von Menschen mit Wohnsitz in einem

anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union in das Bundesgebiet mitgebracht werden,

sofern diese Waffen in einem dem Betroffenen ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpaß

eingetragen sind und deren Mitbringen von der nach dem Ort des beabsichtigten

Aufenthaltes oder, im Falle der Durchreise, des Grenzübertrittes im Bundesgebiet

zuständigen Behörde bewilligt worden ist.

bei genauem lesen steht da dass die behörde des zielortes mit-bewilligen muss. damit obliegt es sehr wohl der österreichischen behörde mit und die wird gegen eine potenzielle kat. A waffe evtl etwas einzuwenden haben.

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bei kat a wär ich sehr vorsichtig ... theoretich darfst du sowas ohne berechtigung bei uns netmal anfassen ... ich würd die anfrage auf genehmigung machen bevor du die grenze überschreitest .... sonst bist die waffe mal sicher los ... mit pech springt dir dann noch der staat auffn kopp

wie oben steht muss es extra genehmigt werden ... und das is bemessungssache des beamten.

hmm ich kann mich irren .. aber imho gibts mehrere genehmigte ha ausser den 3en ... sin glaub ich insgesamt 6 oder 8 stück

greets

€: Thread Wo gibt es eine Liste mit Verbotenen waffen?

du bekommst nur WBK Cat.B OA15Austria,AUG-Z,SIG550Austria,HK SL6,SL7,HK770,Voere 2185,BT96 ( produktion eingestellt ) Beretta Cx4 Storm,Marlin M9,M45, und einige KKs aus,aber die nächste wahl steht vor der tür,und wnn wir uns alle einig sind könnte es bald zuwachs für die Liste geben :rotfl2: der rest ist Cat.A!!
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na dann ließ aber auch Absatz 3 vom §38.

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------

Einer Bewilligung nach Abs. 2 bedürfen nicht

1. Jäger für bis zu drei Schußwaffen, ausgenommen Faustfeuerwaffen,

und dafür bestimmte Munition und

2. Sportschützen für bis zu drei Schußwaffen und dafür bestimmte

Munition,

sofern diese Schußwaffen in einem von deren Wohnsitzstaat

ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpaß eingetragen sind und der

Betroffene als Anlaß seiner Reise je nachdem eine bestimmte Jagd oder

Sportausübung nachweist.

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

§ 2. (1) Schußwaffen sind Waffen, mit denen feste Körper

(Geschosse) durch einen Lauf in eine bestimmbare Richtung verschossen

werden können; es sind dies:

1. verbotene Schußwaffen und Schußwaffen, die Kriegsmaterial sind

(Kategorie A, §§ 17 und 18);

2. genehmigungspflichtige Schußwaffen (Kategorie B, §§ 19 bis 23);

3. meldepflichtige Schußwaffen (Kategorie C, §§ 30 bis 32);

4. sonstige Schußwaffen (Kategorie D, § 33).

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Das bedeutet er muss nicht ansuchen und kann seine Waffen mitnehmen solange sie Schußwaffen sind. Wenn ein Verein ein Fun-shooting für FA-Waffen, Pumpguns, .... veranstaltet und man mit der Einladung kommt dürfte alles ok sein. Bei einem normalen HA sowieso.

Gruß,

Hans

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